Moin
ich habe hier einen PKW mit abgelaufenem TÜV, den ich nun wieder in Betrieb nehmen möchte. Wie ist da der richtige Vorgang zwischen TÜV, Zulassung und Versicherung? Erst zum TÜV, dann Versicherung, dann zulassen? Oder doch ganz anders?
Danke
Der Dingens
Hänger mit abgelaufenem TÜV - wie ummelden?
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Re: Hänger mit abgelaufenem TÜV - wie ummelden?
ZitatOriginal geschrieben von Dingens
Moin
ich habe hier einen PKW mit abgelaufenem TÜV, den ich nun wieder in Betrieb nehmen möchte.Was denn nun? PKW oder (An)hänger?
Zitat
Erst zum TÜV, dann Versicherung, dann zulassen?
Ne Deckungskarte bei der Versicherung bekommst du doch auch ohne TÜV.Übrigens bringt google ´ne Menge Ergebnisse, wenn man es mit "auto ohne tüv zulassen" füttert. Sofern es sich denn um ein Auto handelt.
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Re: Hänger mit abgelaufenem TÜV - wie ummelden?
ZitatOriginal geschrieben von Dingens
Hänger mit abgelaufenem TÜV - wie ummelden?ZitatOriginal geschrieben von Dingens
Moin
ich habe hier einen PKW mit abgelaufenem TÜV, ...Was denn nun

Erst mit dem PKW oder Hänger zum Tüv.
cu
Thomas -
Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, reicht keine HU (§ 29 StVZO) sondern du mußt eine Vollabnahme (§ 21 StVZO) machen lassen. Ob das auch für Hänger gilt weiß ich allerdings nicht

MfG Kai
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Moin
ah, sorry! Sollte heißen PKW-Anhänger!
Grüße
der Dingens -
Zitat
Original geschrieben von Mozart40
Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, reicht keine HU (§ 29 StVZO) sondern du mußt eine Vollabnahme (§ 21 StVZO) machen lassen.Guten Mooorgen

Das gibt es schon lange nicht mehr. Seit März 2007 kannst Du dir 7 Jahre (statt wie vorher 1,5 Jahre) mit der Wiederzulassung zeit lassen, dafür reicht eine einfache Hauptuntersuchung aus.
(gibt hier auch dadrüber natürlich nen Thread
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Oops, das ist mir neu. Dann nehme ich natürlich alles zurück und behaupte das Gegenteil
Hab ich mir im Bundestag abgeschaut 
MfG Kai
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und selbst da scheinen einge städte/kreise kulant zu sein.
bei meinem 80er roller (abgemeldet von feb. 01 bis mai 08) reichte die normale huhabe mir dafür erst ein kurzzeitkennzeichen geholt (versicherung war kostenlos, da ich danach mit der "richtigen" anmeldung kam), damit probefahrten & zum tüv und dann anmelden...
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Moin
also, ich habe das vielleicht nicht so ganz klar ausgedrückt..die Hitze
Also der Hänger ist auf meine Eltern zugelassen und versichert, der TÜV abgelaufen. Nun soll er auf mich zugelassen werden und durch mich versichert werden. TÜV muß dazu natürlich neu.
So, und nun nochmal die Frage:
Wie gehe ich vor? Erst zur Versicherung, oder erst zum TÜV? Oder ganz anders?
Sorry!
Der Dingens -
Zitat
Original geschrieben von Dingens
Wie gehe ich vor? Erst zur Versicherung, oder erst zum TÜV? Oder ganz anders?
Zur Versicherung musst du, bevor du den Anhänger ummeldest.
Also: TÜV, Versicherung (dabei brauchst du ja aber den Anhänger nicht), anmelden.
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