Brauche mal Hilfe wegen einem Tarifvertrag

  • Hallo,
    ich habe die letzten 2 Monate als Leiharbeiter gearbeitet. Jedoch blicke ich jetzt nicht ganz bei dem dem Tarifvertrag durch.
    Folgende Sache ich hatte im Juni in den ersten zwei Wochen 85 Stunden gearbeitet. Und danach hatten sie keine arbeit mehr für mich und wurde zum 28.06.08 gekündigt das heisst ich war 2 Wochen daheim. Jetzt kam natürlich meine Abrechnung und es waren nur 85 Stunden bezahlt. Jetzt fehlen 67 Stunden die nicht bezahlt sind. Eine andere Zeitarbeitsfirma meinte zu mir das die Stunden (67) trotzdem ausbezhalt werden müssen wegen Bereitschaft und so. Jedoch finde ich jetzt nichts in dem Tarifvertrag wie das geregelt ist. Lest euch den mal durch und schreibt mal was ihr dazu meint.
    Der Vertag ist hier http://www.bza.de/fileadmin/bi…aege_BZA_Stand_300506.pdf

  • Nicht böse sein, aber hier gilt das Motto: "Rettet den deutschen Genitiv" ! ;)



    Es müßte heißen: "Brauche mal Hilfe wegen eines Tarifvertrags". ;)






    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von MTT
    Tarifvertrages

    :D SCNR

    Zitat

    hatte im Juni in den ersten zwei Wochen 85 Stunden gearbeitet.
    (...)
    Jetzt kam natürlich meine Abrechnung und es waren nur 85 Stunden bezahlt.

    Hä??


    Oder meintest du mit

    Zitat

    Jetzt fehlen 67 Stunden die nicht bezahlt sind.

    die Stunden, die du zu Hause "rumgesessen" hast? Aus der Erfahrung meines Kumpels, der ebenfalls Zeitarbeiter ist, weiß ich, das du effektiv nur die Arbeit bezahlt bekommst, die du auch verrichtet hast. Ist ja nicht wie bei nem bezahlten Urlaub. Denn wie du schon schriebst:

    Zitat

    hatten sie keine arbeit mehr für mich

    was sollen sie dir also bezahlen?

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • für die zeit in der du dort angestellt warst muss dich diese firma auch bezahlen. du warst einsatzwillig und deshalb ist es nicht von dir zu verantworten das dir keine arbeit zugewiesen wurde.


    das ist meine ganz persönliche meinung. ich habe nur an der uni ein paar scheine in arbeitsrecht abgesessen.


    ich würde mal einen juristen diesbezüglich kontaktieren aber nur wenn du einen in deinem freundeskreis hast oder eine rechtsschtzversicherung abgeschlossen hast denn ansonsten würdest du wahrscheinlich im zweifel mehr zahlen wie du im positiven fall bekommen würdest. wenn du gewerkschaftlich organisiert bist, kannst du dort auch kostenfrei rechtsberatung und einen rechtsbeistand für ein evtl. verfahren bekommen.

  • Ja, natürlich. Ob Arbeit vorhanden ist oder nicht gehört zum Betriebsrisiko. Dieses trägt der Arbeitgeber. Soll heißen, wenn ich meine Arbeit anbiete, habe ich auch einen Lohnanspruch.

  • Re: Brauche mal Hilfe wegen einem Tarifvertrag


    Zitat

    Original geschrieben von EifelMarc
    Jedoch finde ich jetzt nichts in dem Tarifvertrag wie das geregelt ist. Lest euch den mal durch und schreibt mal was ihr dazu meint.


    Ganz ehrlich? Ich finde es ein wenig dreist hier ein 30 Seiten Dokument reinzupatschen mit dem Du Dich selbst scheinbar noch nicht wirklich auseinandergesetzt hast, denn so schwierig ist es dann doch nicht:


    Entgeltvorschriften
    § 13.1 Die Mitarbeiter erhalten ein Monatsentgelt auf Basis ihrer vereinbarten
    individuellen regelmäßigen Arbeitszeit, das spätestens bis zum 15. Banktag des Folgemonats in der Regel unbar ausgezahlt wird.


    Was da jetzt im einzelnen individuell als Arbeitszeit vereinbart wurde kannst Du nur selbst wissen. Davon mal ab, eigentlich hättest Du (zumindest wenn es nach dem TV geht) max. 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, also keine 85 Stunden in 2 Wochen...


    Ansonsten noch mal was aus Wiki:
    "Für Tage, an denen kein Einsatz in einem Kundenunternehmen erfolgt, wird der regelmäßige tägliche Arbeitslohn gezahlt (z.B. für 7h bei 35h/Woche) ohne das dafür Minusstunden auf das Zeitkonto übertragen werden. Grundlage dafür ist § 11 (4) des AÜG [8] welches den § 622 BGB für Leiharbeitsverhältnisse aufhebt. Die verbreitete Praxis, für Tage des Nichteinsatzes Stunden vom Arbeitzeitkonto des Leiharbeitsnehmers abzuziehen ist illegal, da das Recht auf Vergütung nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt werden darf."


    Gilt aber nur wenn Du auch mit der Leihfirma einen Vollzeitvertrag und keine Teilzeitvereinbarung o.ä. geschlossen hast.



  • Quatsch, seit der Rechtschreibreform geht doch nur "eines Tarifvertrag's" :rolleyes: :p


    Und ich dachte, hier geht es um einen Mobilfunklaufzeitvertrag und dessen Tarif. :cool:

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