ZitatOriginal geschrieben von petersandi
Da hier allerdings ein Kauf ohne Besichtigung, sondern rein anhand von technischen Daten und Ausstattungsdetails auf dem Papier statt fand und es sich um einen namhaften (also Audi :D), großen, bayrischen Autohersteller handelt, dürfte die Beschaffung eines gleich gearteten Gebrauchtwagens für den Vertragspartner eigentlich nicht unmöglich sein.
Darum geht es (juristisch) aber leider gar nicht. Der TE hat einen Kaufvertrag für diesen einen speziellen Gebrauchtwagen, ob er ihn vorher gesehen hat oder nicht ist völlig Schnuppe. Die Wahlmöglichkeit "Neulieferung" ist bei einer Stückschuld eben vom Gesetz her nicht vorgesehen da unmöglich. Sicherlich gibt es vergleichbare Wagen, aber eben nicht denselben nochmal.
Also fällt eine Neu- bzw. Ersatzlieferung hier weg (es sei denn der VK und Kunde einigen sich drauf), aber "müssen" tut der VK im Bereich Ersatzlieferung mal gar nichts.