da hast du das aber falsch verstanden...
wozu sollte man dem Käufer die Möglichkeit geben, dass sein Produkt 3x repariert wird, bevor es ausgetauscht wird?
cheers...
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da hast du das aber falsch verstanden...
wozu sollte man dem Käufer die Möglichkeit geben, dass sein Produkt 3x repariert wird, bevor es ausgetauscht wird?
cheers...
ZitatOriginal geschrieben von cware
da hast du das aber falsch verstanden...
wozu sollte man dem Käufer die Möglichkeit geben, dass sein Produkt 3x repariert wird, bevor es ausgetauscht wird?
cheers...
Nein, der Käufer hat die Wahl. Er kann bestimmen, ob repariert werden soll oder ob er einen Austauch haben möchte.
Gruß
Pitter
soweit ich weiß, ist dies nicht der Fall...
jedoch hast du als Kunde natürlich die Möglichkeit, auch die gemachten Besserungen zu reklamieren, falls diese keine vollständige Besserung bringen...
natürlich kann der Händler direkt einen Austausch vornehmen - das jedoch nur aus Kullanz...
cheers...
Re: Re: Re: Kleine Rechtsberatung bei Autokauf gesucht
ZitatOriginal geschrieben von Pitter
Soweit ich das mit der Gewährleistung verstanden habe, hat bei einer Nacherfüllung der Käufer! und nicht der Verkäufer die Wahl, in welcher Weise diese zu erfolgen hat. Die einfachste Lösung wäre, wenn ein gleichwertiges Nichtraucherfahrzeug geliefert werden könnte. Wieso stellt sich der Lieferant da quer? Wenn die schon so mit den eigenen Mitarbeitern umgehen, wie mag da die "Servicequalität" gegenüber Kunden sein?
Ja und Nein, zwar hat der Kunde die Wahl der VK kann diese aber ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig ist. Also gibt es nicht auf jeden Fall immer gleich ein neues Gerät sondern man muss sich eben auch mal mit einer Reparatur begnügen.
Und da es sich um einen Gebrauchtwagen handelt sind wir im Bereich der Stückschuld, da ist eine "Nachlieferung" sowieso umstritten weil eben ein bestimmter Wagen gekauft wurde und dieser nicht beliebig austauschbar ist.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von cware
soweit ich weiß, ist dies nicht der Fall...
jedoch hast du als Kunde natürlich die Möglichkeit, auch die gemachten Besserungen zu reklamieren, falls diese keine vollständige Besserung bringen...
natürlich kann der Händler direkt einen Austausch vornehmen - das jedoch nur aus Kullanz...
cheers...
Für mich klingen folgende Formulierungen eigentlich eindeutig:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
....
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. ...
Im Gesetz steht, dass der Käufer die Wahl hat.
Und warum ein deutscher Automobilhersteller Probleme und unverhältnismässig hohe Kosten für eine Ersatzlieferung eines Fahrzeugs haben könnte, kann ich bei den vorhandenen Angaben nicht sehen.
Gruß
Pitter
Nochmal:
Die Wahlmöglichkeit des Käufers ist theoretischer Natur, auch die Kommentierungen dazu sind eindeutig.
Es ist ein Gebrauchtwagen und damit eine Stückschuld, das Verkäufer kann eben nicht mal so einen anderen gleichen Wagen aus dem Ärmel schütteln.
Und wenn der VK den Wagen für 50 € Ozonreinigen lassen kann oder einen vergleichbaren Wagen organisieren muss ist das schon ein Unterschied in den Kosten, auch wenn wir bei Neuwagen wären, eine Reparatur für ein paar hundert Euro kommt den Hersteller immer billiger als ein Neufahrzeug.
Re: Re: Re: Kleine Rechtsberatung bei Autokauf gesucht
ZitatOriginal geschrieben von Pitter
Jetzt musst du uns aber noch erklären, wie der Kleber den Teer vom Qualmen aus den Polstern "zieht".
Es ging dem TE um den Geruch ![]()
ZitatKlar, für einen Raucher mit sowieso stark eingeschränktem Geruchsempfinden sind solche Probleme kleinkariert.
Ich bin Nichtraucher ![]()
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
...Es ist ein Gebrauchtwagen und damit eine Stückschuld, das Verkäufer kann eben nicht mal so einen anderen gleichen Wagen aus dem Ärmel schütteln....
Abgesehen von der juristischen Diskussion mit der Stückschuld. Bei einem "normalen" Autohändler mag das der Fall sein.
Wenn man aber bedenkt, wieviele Tageszulassungen und Werksdienstwagen es heutzutage gibt, scheint mir hier der Ärmel recht weit zu sein. Da sollte sich eigentlich für fast jedes Fahrzeug ohne grossen Aufwand ein entsprechender Ersatz drin finden lassen.
Gruß
Pitter
Grundsätzlich stimme ich ChickenHawk mit der These Gebrauchtwagen=Einzelstück zu. Da hier allerdings ein Kauf ohne Besichtigung, sondern rein anhand von technischen Daten und Ausstattungsdetails auf dem Papier statt fand und es sich um einen namhaften (also Audi :D), großen, bayrischen Autohersteller handelt, dürfte die Beschaffung eines gleich gearteten Gebrauchtwagens für den Vertragspartner eigentlich nicht unmöglich sein.
Aber das ist reine Theorie...
Ich jedenfalls will auch unter keinen Umständen ein Raucherauto haben und würde da mächtig auf die Barrikaden gehen. In welcher Form, müsste man dann im Einzelfall sehen.
Ob gegen den Geruch mit Ozon behandelt wird oder nicht, als viel größeres Problem sehe ich eher die optischen Beeinträchtigungen. Ich kenne den Wagen zwar jetzt nicht, aber ich saß schon in Raucherfahrzeugen da waren die Plastik- und Stoffverkleidungen aufs übelste vergilbt, da hilft dann auch kein reinigen mehr.
MfG Kai
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