ZitatOriginal geschrieben von qwqw
So klar ist die Sache nun aber nicht, siehe mein voriger Post. Wenn t-mobile mich nicht ueber den Verlust oder dem Auftauchen meiner Daten irgendwo informiert, kann ich ja schlecht mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausueben. Und inwieweit mein (neues) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integritaet informationstechnischer Systeme verletzt wurde, will ich gar nicht erst untersuchen. Vielleicht ist t-mobile bei den nun mehreren Skandalen nicht willentlich schuld, ob dem Verbraucher jedoch ein weiteres Festhalten am Vertrag wirklich zumutbar ist muss eben richterlich entschieden werden. Man kann auch Vertraege fristlos kuendigen im Geschaeftlichen, wenn der Vertragspartner selbst nicht schuld ist an seiner Leistungseinschraenkung und selbst betrogen wurde, einfach weil das Vertrauensverhaeltnis gestoert ist. Gerade wenn doch auch Grundrechte eine Rolle spielen, werden viele Richter die Sache sicherlich viel differenzierter sehen, wie du....
Grundrechte sind aber Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Du hast mit T-Mobile einen privatrechtlichen Vertrag. Da wirst du nicht viel mit Grundrechten argumentieren können.