Wer bringt Dich bitte auf so einen Schwachsinn? Wenn Du ein Paket erhälst mit Ware, die Du nicht bestellt hast und das nicht meldest ist das Unterschlagung! Ein Eigentumsübergang erfolgt frühestens in 10 Jahren - so lange befinden sich die Waren lediglich in Deinem Besitz ist aber noch lange nicht Dein Eigentum - informiere Dich bitte zuerst bevor Du solche Behauptungen äußerst ...
Kabel Deutschland will in Wohnung
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Zitat
Oder du bekommst ein Paket, mit einer Sache die du nicht bestellt hast. Du musst dies weder melden noch bezalhen, sondern kannst die Sachen sogar verwerten und benutzen.
Angenommen, ich bestelle einen Artikel bei Anbieter A und zahle den Artikel auch bei diesem Anbieter. Der Artikel wird jedoch unangekündigt (aber vollständig) von Anbieter B geliefert. - So weit, so gut.
Wenn mir jetzt aber Anbieter B eine Zeit später unaufgefordert weitere Artikel schicken würde, die korrekt an mich und meine Kundennummer adressiert wären. Mit einem korrekten Lieferschein, ohne Rechnung oder Zahlungsaufforderung.
Müsste ich dem die Lieferung zurücksenden, wenn mich Anbieter B dazu auffordern würde? Streng genommen besteht doch nicht mal ein Vertragsverhältnis, wenn ich ursprünglich bei Anbieter A bestellt hätte, oder?
Ich weiß, komplizierte Welt...

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Wie ich schon sagte "praxisferne, theoretische, juristische Spitzfindigkeiten" sind nunmal nicht der Alltag - die Meinungen der Gerichte gehen da sehr weit auseinander und nur weil ein Gericht mal entschieden hat dass Variante A richtig ist, wird das nicht zum Standard bei Variante B
Die Nutzung der Ware trotz der offensichtlichen Tatsache dass Du sie nicht bestellt hast kann Dir durchaus als Annahme ausgelegt werden - die reine Aufbewahrung und Nichtmeldung hingegen nicht - da hast Du schon recht aber gerade deswegen hinkt der Vergleich denn Du nutzt die Dienstleistung ja in unserem (selbstverständlich theoretischen ;)) Fall!
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BTT:
Gleiches Spiel mit gleichem Schreiben in 282xx Bremen. Wie immer ohne persönliche Ansprache und mit der Bitte um Rückruf an Herrn xyz.
Zitat KD-Website unter Ihre Karriere als MEdienberater
"Zukunftsweisende Produkte und Dienstleistungen auf die Deutschland schon lange gewartet hat, erleichtern Ihre Verkaufsargumentation. "
Soviel also zu der Beteuerung die Drückerei unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hätte aufgehört.
Aber mal eine andere Frage: Wie ist der Übergabepunkt eigentlich realisiert um das Signal für Internet über Fernsehkabel durchzulassen, nicht jedoch das TV-Signal selbst.
Wird da ein Filter für Frequenzbereiche eingesetzt (meinetwegen über umlegen eines Wechselschalters) ?OT: Die Preispolitik von KD ärgert mich maßlos. Erst hab es für knapp 10€ 1000/100 kbit und für 20€ 6mbit, jetzt nur noch letzteres für erst 20 dann 23€.
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Zitat
Original geschrieben von argi_2000
Aber mal eine andere Frage: Wie ist der Übergabepunkt eigentlich realisiert um das Signal für Internet über Fernsehkabel durchzulassen, nicht jedoch das TV-Signal selbst.
OT: Die Preispolitik von KD ärgert mich maßlos. Erst hab es für knapp 10€ 1000/100 kbit und für 20€ 6mbit, jetzt nur noch letzteres für erst 20 dann 23€.Da kommt eine Bandsperre rein ("KDG NIF") die sperrt Signale im Bereich 87-518 MHz)
Gegen die Preispolitik hilft eine Kündigung, dann darfst du eine 0800-Nummer anrufen, denen erzählen, dass es dich ärgert so viel für so wenig Leistung bezahlen zu müssen und schon lassen sie dich (normalerweise) kostenlos und sofort in den aktuellen Tarif wechseln
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Re: Details sind wichtig
ZitatOriginal geschrieben von Moskauinkasso
Wenn ich aber in den Bus/Bahn einsteige, laut rufe das ich keinen Fahrschein habe, oder mir aber ein Pappschild umhänge, auf dem ich schreibe, dass ich keinen Fahrschein habe, entfällt faktisch das erschleichen der Leistung.
Kann also nur zum gewöhnlichen nachlösen oder verlassen der Bahn/Bus aufgefordert werden!!Da war doch kürzlich was:
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Re: Re: Details sind wichtig
Zitat...das konnte er am 12.11.2008 18:02 vermutlich noch nicht wissen...
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Na ist doch schön, dass offene Fragen stets geklärt werden - auch wenns mal länger dauert...
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