ZitatEben und Vermögen ist kein Gradmesser der aktuellen Leistungsfähigkeit.
In gewissen Grenzen (z.B. bei der Bewertung von Produktionsmitteln) durchaus ein besserer Gradmesser als zig andere Besteuerungsformen.
ZitatAußerdem wurde Vermögen durch die Erzielung von Einkommen erworben und ist damit bereits nach der Leistungsfähigkeit besteuert.
Erstens ist die Besteuerung auf der Quellseite der Vermögen alles andere als lückenlos und teilweise lächerlich gering (Kapitalerträge ab 2009: 25 %...). Zweitens ist das kein Hinderungsgrund, zusätzlich große Kapitalvermögen darüber hinaus zu besteuern.
ZitatDas Bundesverfassungsgericht hatte gute Gründe, dass die Vermögenssteuer in der damaligen Form für verfassungswidrig erklärt und folgerichtig abgeschafft wurde.
Die Verfassungswidrigkeit der alten Regelung impliziert nicht die völlige Abschaffung. Mit einer vernünftigen Berücksichtigung der Immobilien wäre sie heute problemlos verfassungskonform einführbar.