Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • 1. Ich halte es für fragwürdig darauf zu pochen dass ein Händler mit Garantie "wirbt" - ebenso wie er auf eine Grafikkarte schreibt dass sie 512MB RAM hat schreibt er dass sie 36 Monate _Hersteller_garantie hat - das weitet die Garantieerbringung noch lange nicht auf den Händler aus.
    2. Dazu müsste man erst einmal abklopfen ob der Händler offizieller Vertragspartner von ASUS ist _und_ die Garantieleistung Bestandteil des Vertrages Kunde<->Händler und nicht Kunde<->Hersteller ist (letzteres ist der Normalfall). Dazu muss Chefkoch85 mal auf seine Rechnung kucken.
    3. In den Garantiebestimmungen von ASUS steht doch - wie ich breits zitierte - ganz klar dass z.B. die VK vom Kunden getragen werden müssen - von einer 100% "kostenlosen Erbringung der Garantieleistungen" war seitens ASUS oder des Händlers also nie die Rede!


    Chefkoch - Wie hoch ist denn die "Servicepauschale" und überschreitet sie überhaupt eine normal kalkulierte Höhe für Versand und Arbeitsaufwand?

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Muss ein "ausziehender" Mieter dem Makler gestatten, Bilder der Wohnung zu machen und diese u.a. im Internet zu veröffentlichen ?

    Nix..............

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Was heisst viele? Das dürften alle sein, oder? Aus Deinem DVI Ausgang kommt ja kein Audio raus also wie soll das beim HDMI Eingang reinkommen? Das musste schon separat per TOSLink oder Cinch zum TV bringen ...


    Und genau hier sehe ich einen Knackpunkt, denn laut diversen Internetseiten schleift der ATI Treiber sehr wohl ein Audiosignal über das HDMI Kabel durch. Dafür spricht auch der verfügbare Punkt "HDMI Ausgang" in der Soundsteuerung, welcher aktuell natürlich ausgegraut ist.

  • Die ATI-Karten haben teilweise eine onBoard-Soundkarte um den Ton für HDMI bereitzustellen. Passende Adapter liegen den Karten bei, inwieweit da auch "normale" funktionieren, weiß ich leider auch nicht. Meist ist bei 2 DVIs nur eine in der Lage den Ton auszugeben, die ist oft farblich anders (gelb etc.). [URL=http://www.tomshardware.com/de/ATI-Radeon-HD2900XT-R600,testberichte-239858-6.html]Hier[/URL] gibts mal einen Testbericht mit Erwähnung der Funktion

    Zitat

    Mit dem HDMI-Stecker wird das HD-Bildsignal und 5.1-Audio über den DVI-Ausgang an einen HD-Bildschirm geleitet.


    Bei nVidia wird durchgeschleift, deshalb liegt denen auch ein Kabel für den S/PDIF-Anschluß bei.


    bye Kai

  • Habe heute mal meine PC-Kiste auf den Kopf gestellt in der alles mögliche drin liegt, und da den Original DVI/HDMI Adapter gefunden der meiner Radeon 4850 Grafikkarte beilag. Damit sollte es dann ja funktionieren.


    Sind übrigens beide weiss, im Zweifel werden halt beide ausprobiert :).

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    1. Ich halte es für fragwürdig darauf zu pochen dass ein Händler mit Garantie "wirbt" - ebenso wie er auf eine Grafikkarte schreibt dass sie 512MB RAM hat schreibt er dass sie 36 Monate _Hersteller_garantie hat - das weitet die Garantieerbringung noch lange nicht auf den Händler aus.



    Das sehe ich ganz anders, und das Gesetz tut das ebenso ;)


    Wenn er 512MB schreibt, und die Karte hat nur 511MB, dann liegt ein Sachmangel vor.


    Wenn er öffentlich Äußerungen tätigt, etwa in der Werbung, und dabei mit 36 Monaten Herstellergarantie wirbt, binden ihn diese Äußerungen, indem der Käufer eine Beschaffenheit der Ware entsprechend dieser Äußerungen erwarten darf, nämlich eine Ware, die 36 Monate lang von der Herstellergarantie umfasst ist, vgl. § 434 I 3 BGB.


    Zur Beschaffenheit einer Sache zählen ohne Weiteres auch (nur) deren rechtliche Beziehungen zur Umwelt, hier etwa das Umfasstsein von der Herstellergarantie


    Von daher entfaltet eine beworbene, in Wahrheit aber nicht oder nicht wie beworben bestehenden Herstellgarantie sehr wohl Auswirkungen in kaufvertragliche Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer.


    Für § 434 I 3 BGB wäre sogar ausreichend, wenn nur Asus, und nicht der Verkäufer mit der Garantie geworben hätte.


    Zitat


    2. Dazu müsste man erst einmal abklopfen ob der Händler offizieller Vertragspartner von ASUS ist _und_ die Garantieleistung Bestandteil des Vertrages Kunde<->Händler und nicht Kunde<->Hersteller ist (letzteres ist der Normalfall). Dazu muss Chefkoch85 mal auf seine Rechnung kucken.


    Darauf kommt es nicht an, § 434 I 3 BGB.


    Zitat


    3. In den Garantiebestimmungen von ASUS steht doch - wie ich breits zitierte - ganz klar dass z.B. die VK vom Kunden getragen werden müssen - von einer 100% "kostenlosen Erbringung der Garantieleistungen" war seitens ASUS oder des Händlers also nie die Rede!


    Es geht mir nicht um die Versandkosten, sondern um die Gebühr, dier der Händler verlangt. Wirbt dieser mit der Herstellergarantie, die eine (bis auf die Versandkosten) kostenlose Abwicklung vorsieht, verhält er sich treuwidrig, wenn er für die (für Inanspruchnahme der Herstellergarantie notwendige) Weiterleitung Gebühren verlangt bzw. die Ware hat nicht die über die Werbung einbezogenen Beschaffenheit, wenn der Käufer (anders als in den Garantiebedingungen festgelegt) für für die Inanspruchnahme der Garantie noch eine Servicepauschale entrichten muss.


    Was ich aber beim ersten Lesen übersehen habe ist die Tatsache, dass seit Übergabe der Ware bereits mehr als 2 Jahre vergangen sind, Mängelrechte (wie sie durch eine unzutreffende Werbung ausgelöst werden können) gegen den Verkäufer daher wohl bereits verjährt sind.


    Ein arglistiges Verschweigen des Mangels (der Verkäufer wusste von Anfang an, dass er für die Inanspruchnahme der beworbenen Herstellergarantie eine Gebühr kassieren will) und eine daraus resultierende 3-Jahres-Verjährung der Mängelrechte wäre wohl zu sehr konstruiert ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Was ist eine Lotsenstation an einer Autobahn genau? Am Ende der A8 Stuttgart-München gibt es so eine Lotsenstation.


    In Bezug auf die Schifffahrt sagt mir das noch was. Aber beim Straßenverkehr? Fahren da LKW hin, die nicht wissen, wie sie an ein bestimmtes Ziel in der Stadt gelangen?


    Wo sind die Schlaubis? :)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Superlug
    Weil? Hast Du das "nicht" überlesen? :)


    das mit den GraKa ist (war) mir nicht bekannt. Kommt aber vielleicht auch daher, weil ich noch nie Probleme mit Asus Geräte hatte :)


    Gruss
    Horst

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn er 512MB schreibt, und die Karte hat nur 511MB, dann liegt ein Sachmangel vor.


    Der Unterschied ist der dass sich die 512MB nicht verändern - wenn sie beim Kauf bereits nur 511 hätte würde die Gewährleistung greifen - das hat mit Garantie absolut _nichts_ zu tun ...


    Zitat


    Wenn er öffentlich Äußerungen tätigt, [...] § 434 I 3 BGB.


    Dass die Garantie bindend wird ist klar und habe ich nie bestritten - das wird sie aber nicht für den Händler - es ist ganz eindeutig und klar geregelt dass der Händler für die Gewährleistung zuständig ist und der Hersteller für die Garantie. Ein Garantieanspruch besteht genausowenig dem Händler gegenüber wie ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller.


    Zitat


    Es geht mir nicht um die Versandkosten, [...]


    Doch genau darum geht es - VK sind mehr als die reinen Portokosten - die übliche "Ebay"-Generation Diskussion! Ein Hersteller kann seine Garantiebedinungen auch so auslegen dass der Versand für 100€ nach Timbuktu erfolgen muss. Das steht ihm völlig frei und selbstverständlich muss der Kunde diese tragen.


    Abschliessend: Gib mal in eine xbeliebige Suchmaschine Begriffe wie ASUS, Garantie, Gewährleistung ein. Auf Anhieb findet sich eine sechsstellige Trefferanzahl an Forendisukssionen, Blogeinträgen usw. usw. die _exakt_ denselben Inhalt haben - nämlich die Thematik was man im dritten Jahr der _Hersteller_garantie von seinem _Händler_ erwarten kann und was nicht.


    _Wenn_ das alles so einfach wäre wie Du es darstellst wären da auch schon andere drauf gekommen und hätten Mindfactory, Alternate, Cyberport, Avitos und wie sie alle heissen längst "vor den Kadi" gezogen ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

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