ZitatOriginal geschrieben von bj_b4
...die Frage ist nur, ob ich die Versandkosten in diesem GARANTIEFALL miterstattet bekomme?
Der Onlineshop hat mir jetzt den Kaufbetrag ohne MwSt und ohne Versandkosten überwiesen. Auf den Versand hätte ich ja noch verzichtet, aber dass die MwSt abgezogen wird, sehe ich nicht ein. Und da ich somit sowieso nachhaken musste, habe ich nun auch gleich die Versandkosten eingefordert. Der VK hat mir nun in einer Mail mitgeteilt, dass laut seinen AGB die Versandkosten erst ab 40€ Warenwert übernommen würden. Ich bräuchte jetzt also als Argument irgendeinen Paragraphen, der die Aussage von PhilipK-Obh untermauert.
Danke, bj_b4