Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus


    Weiterhin vergiss nicht, dass die Leute meinen, sobald Du Geld dafür nimmst, einen lebenslangen Wartungsvertrag 24/7/365 abgeschlossen zu haben, inkl. Vorortservice mit 2h Reaktionszeit, besonders am Abend und Wochenende, Telefonsupport, und für alle angrenzenden Peripheriegeräte in der selben Wohnung, auch wenn sie nichts mit dem PC zu tun haben.


    Genau, und wenn der Internetprovider oder e-mail-Dienst mal wieder nicht will, ist es DEINE Schuld... :D

  • Mahlzeit,
    kann mir jemand einen Tip geben mit welchem Freeware Programm ich ein Video bearbeiten und möglichst komprimieren kann für Youtube?


    Mein MovieMaker schmiert immer ab bei dem Versuch eine Datei zu speichern.


    MfG

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Wieso haben eigentlich Kombis eine Reling oben auf dem Dach, jedoch Limousinen nicht?
    Ist da eine Logik dahinter?

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    edit: Nachforschungsantrag - muss den nicht der Absender stellen?


    Ich bin der Absender ;):D


    Was mir noch einfällt, wann muss ich dem Käufer das Geld zurück zahlen? Gleich oder wenn der Nachforschungsantrag was ergeben hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Ich bin der Absender ;):D


    Was mir noch einfällt, wann muss ich dem Käufer das Geld zurück zahlen? Gleich oder wenn der Nachforschungsantrag was ergeben hat?


    Warum solltest du dem Käufer den Kaufpreis erstatten, solange DHL dir noch keinen Schadensersatz geleistet hat? Wer weiß, ob DHL überhaupt zahlt? Ich nehme an, du bist nicht unternehmerisch tätig, dann kann dir alles ab Übergabe des Pakets an DHL egal sein.


    Laß doch den Käufer die Sache mit DHL regeln.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Laß doch den Käufer die Sache mit DHL regeln.

    Laut DHL muss der Nachforschungsauftrag immer vom Absender gestellt werden. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die sich ein wenig queer stellen, falls der Empfänger reklamiert.


    Das Geld würde ich dem Empfänger allerdings auch erst überweisen, wenn DHL die Kosten für die verlorengeganene Sendung an dich gezahl hat. Sonst rennst Du nachher Deinem Geld hinterher und der Käufer freut sich über Ware+Geld.

    28:6:42:12

  • Es muss überhaupt kein "Nachforschungsantrag" gestellt werden, um DHL auf Schadensersatz aufgrund verlorengegangenen oder beschädigten Frachtguts in Anspruch nehmen zu können.


    Das ist einfach nur eine Zeitschinderei und Abwimmelungstaktik, die sich DHL ausbittet, die aber im Gesetz nicht vorgesehen ist.


    Dagegen sieht das Gesetz vor, dass der Empfänger zur Geltendmachung solcher Ansprüche gegen DHL berechtigt ist, nicht nur der Absender.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!