Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Der Unterschied ist der dass sich die 512MB nicht verändern - wenn sie beim Kauf bereits nur 511 hätte würde die Gewährleistung greifen - das hat mit Garantie absolut _nichts_ zu tun ...




    Dass die Garantie bindend wird ist klar und habe ich nie bestritten - das wird sie aber nicht für den Händler - es ist ganz eindeutig und klar geregelt dass der Händler für die Gewährleistung zuständig ist und der Hersteller für die Garantie. Ein Garantieanspruch besteht genausowenig dem Händler gegenüber wie ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller.


    Du musst ein wenig abstrakter denken:
    Es geht hier nicht darum, ob ein Mangel von der Mängelhaftung oder von der Garantie erfasst ist.
    Vielmehr geht es darum, dass eine vom Verkäufer beworbenene, aber nicht vorhandenene bzw. nicht so wie beworben vorhandene Herstellergarantie einen Sachmangel darstellt, für welchem wiederum der Verkäufer im Rahmen der Mängelhaftung haften muss.


    Zitat


    Doch genau darum geht es - VK sind mehr als die reinen Portokosten - die übliche "Ebay"-Generation Diskussion! Ein Hersteller kann seine Garantiebedinungen auch so auslegen dass der Versand für 100€ nach Timbuktu erfolgen muss. Das steht ihm völlig frei und selbstverständlich muss der Kunde diese tragen.


    Nochmal: Darum geht es nicht!


    Der Fragesteller hat sich darüber beschwert, dass der Verkäufer von ihm für die reine Dienstleistung der Weiterleitung ein Entgelt verlangt, und nicht darüber, dass dafür das Versandkosten anfallen. Dass die Garantie nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der Kunde die Hinversandkosten trägt, steht schon so in den Garantiebedingungen.


    Vielleicht leuchtet dir folgendes Beispiel für die Einbeziehung von zu Eigen gemachten Herstellergarantieversprechen ein:


    Privatmann V verkauft K einen gebrauchten Audi. In seiner Annonce in der Zeitung schreibt V, dass er für diesen ein Jahr alten Audi beim Hersteller eine Verschleißteilzusatzgarantie abgeschlossen hat, die in den ersten vier Jahren einen kostenlosen Austausch sämtlicher Verschleißteile ermöglicht.


    V und K werden einig, K kauft den PKW, wobei im Kaufvertrag und bei den Verhandlungen kein Wort mehr über die Verschleißteilgarantie fällt.


    Knapp zwei Jahre nach dem Kauf sind Bremsscheiben und -klötze runter, K geht zu Audi, weist auf die Garantievereinbarung des V mit Audi hin und möchte die Teile kostenlos ersetzt verlangen. Audi legt daraufhin K die Garantiebedingungen vor, aus denen eindeutig hervorgeht, das Bremsenteile von der Verschleißteilzusatzgarantie ausgenommen sind und nicht kostenlos ersetzt werden. Zudem stellt man fest, dass V sich seinerzeit nur für eine zweijährige, und nicht für die vierjährige Verschleißteilgarantie entschieden hatte, diese also bereits abgelaufen ist.


    Nach deiner Sichtweise hätte K nun keinerlei Ansprüche gegen V, da um Leistungen aus einer Herstellergarantie gestritten wird. Wegen § 434 I 3 BGB wird aber ein Richter in bzgl. Umfang und Laufzeit in der Annonce fehlerhaft beschriebenen Verschleißteilgarantie einen Sachmangel des PKW sehen, für welchen V im Rahmen der Mängelhaftung einzustehen hat.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Der Fragesteller hat sich darüber beschwert, dass der Verkäufer von ihm für die reine Dienstleistung der Weiterleitung ein Entgelt verlangt, und nicht darüber, dass dafür das Versandkosten anfallen.


    Und wo steht dass ein separates Entgelt berechnet wird? Es ist von einer Servicepauschale die Rede - nicht die Rede wie hoch diese ist. Genau deswegen hatte ich bereits angemerkt dass ich gerne die Höhe wüsste - wenn das dann 50€ sind und der Händler das Teil aber eigentlich nur innerhalb Deutschlands von A nach B schicken muss ist das selbstverständlich nicht ok aber wenn nur eine Porto- und Aufwandsentschädigung anfällt eben doch ...


    Also bei der "Story" sehe ich keinen Zusammenhang zum genannten Fall. Zudem vergisst Du dass bei ASUS und dem Händler ggf. noch jede Menge Zwischenhändler im Spiel sein können was Du als Endkunde gar nicht beurteilen kannst - i.d.R. verkauft ASUS an einen Distri wie Macrotron, DCS und Co und dieser wiederum weiter an den Onlineshop - im schlimmsten Fall sind sogar weitere Zwischenschritte nötig - der direkte Rückweg bleibt dem Endkunden also erst einmal verwehrt - entsprechend hoch kann der Aufwand für den Rückweg sein und die damit verbundenen Kosten, die der Kunde zu tragen hat ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Und wo steht dass ein separates Entgelt berechnet wird? Es ist von einer Servicepauschale die Rede - nicht die Rede wie hoch diese ist. Genau deswegen hatte ich bereits angemerkt dass ich gerne die Höhe wüsste - wenn das dann 50€ sind und der Händler das Teil aber eigentlich nur innerhalb Deutschlands von A nach B schicken muss ist das selbstverständlich nicht ok aber wenn nur eine Porto- und Aufwandsentschädigung anfällt eben doch ...


    Die Höhe der Kosten spielt keine Rolle, es geht um die grundsätzliche Frage ob dem Kunden irgendeine Berechnung belastet werden darf.
    Nebenbei fallen NIE nur Porto- und Versandkosten an, denn der Händler muss mit dem Kunden reden, die Reklamation bei ASUS / seinem Distributor anmelden, die Ware einsenden, sie später an den Kunden retournieren. Das alles bindet einen Mitarbeiter und kostet den Händler insofern viel Geld. Das ist aber das unternehmerische Risiko des Händlers.


    Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Also bei der "Story" sehe ich keinen Zusammenhang zum genannten Fall. Zudem vergisst Du dass bei ASUS und dem Händler ggf. noch jede Menge Zwischenhändler im Spiel sein können was Du als Endkunde gar nicht beurteilen kannst - i.d.R. verkauft ASUS an einen Distri wie Macrotron, DCS und Co und dieser wiederum weiter an den Onlineshop - im schlimmsten Fall sind sogar weitere Zwischenschritte nötig - der direkte Rückweg bleibt dem Endkunden also erst einmal verwehrt - entsprechend hoch kann der Aufwand für den Rückweg sein und die damit verbundenen Kosten, die der Kunde zu tragen hat ...


    Jetzt wird's hahnebüchen. Der Kunde hat nur zu seinem Händler eine vertragliche Beziehung und insofern ist das sein einziger Ansprechpartner. Falls ASUS die Möglichkeit einer Direktabwicklung bietet, könnte der Kunde sich zwar auch direkt dorthin wenden, das beruht dann aber nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung seitens ASUS gegenüber dem Kunden, sondern ist nur eine freiwillige Maßnahme um dem Kunden eine schnelle, direkte Abwicklungsmöglichkeit zu offerieren.


    Zwischenstationen in Form von Distributoren interessieren aus Sicht des Kunden nicht, den interessiert ausschließlich sein Anspruch gegenüber seinem Händler.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ja, die Kosten dürfen berechnet werden - so stehts in den Garantiebedingungen von ASUS.


    Und eben gegen den Händler besteht kein Anspruch mehr - es handelt sich um eine Dienstleistung des Händlers weil die Gewährleistung verstrichen ist - wir drehen uns im Kreis.


    Ganz ehrlich? Ich kann mich nur wiederholen - wenn es alles so einfach ist wie ihr es euch vorstellt dann findet ihr im Netz eine nicht unerhebliche Anzahl Kunden, die exakt dasselbe Problem haben - komisch dass allen anderen der Grips fehlt, den ihr haben wollt - aber studiert Jura, eröffnet ne Kanzlei und werdet reich ...


    :rolleyes:


    Das Thema übersteigt m.E. längst Kleinkram und ich klinke mich an dieser Stelle aus - wenn chefkoch neue Erkenntnisse hat würde es mich interessieren wie es ausgegangen ist mehr eigentlich nicht mehr ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Ganz ehrlich? Ich kann mich nur wiederholen - wenn es alles so einfach ist wie ihr es euch vorstellt dann findet ihr im Netz eine nicht unerhebliche Anzahl Kunden, die exakt dasselbe Problem haben


    So nach dem Motto "Fresst Scheiße, Millionen Fliegen können nicht irren?" :)


    Händler unterbieten sich insbesondere im Netz mit immer niedrigeren Preisen. Das können sie oft nur zu Lasten einer korrekten Abwicklung in Servicefällen machen. So gehört es inzwischen fast zum sportlichen Ehrgeiz, Kunden generell an den Hersteller zu verweisen - Händler behaupten, sie könnten das Problem ja auch nicht lösen, da müsse eh der Hersteller ran und außerdem hätte der ja eine mangelhafte Ware produziert, obendrein gehe es viel schneller wenn man sich gleich an den Hersteller wendet.
    Und dennoch ist es falsch! Der Händler hat gegenüber dem Kunden den schwarzen Peter und nur weil Händler es regelmäßig anders darstellen um sich Arbeit und Kosten zu ersparen wird es nicht richtiger.


    Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    aber studiert Jura, eröffnet ne Kanzlei und werdet reich ...


    Das hat der Dauerposter rein zufällig gemacht... :D Aber du scheinst mehr zu wissen als der TT-Jurist. Naja...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    1. Ich halte es für fragwürdig darauf zu pochen dass ein Händler mit Garantie "wirbt" - ebenso wie er auf eine Grafikkarte schreibt dass sie 512MB RAM hat schreibt er dass sie 36 Monate _Hersteller_garantie hat - das weitet die Garantieerbringung noch lange nicht auf den Händler aus.
    2. Dazu müsste man erst einmal abklopfen ob der Händler offizieller Vertragspartner von ASUS ist _und_ die Garantieleistung Bestandteil des Vertrages Kunde<->Händler und nicht Kunde<->Hersteller ist (letzteres ist der Normalfall). Dazu muss Chefkoch85 mal auf seine Rechnung kucken.
    3. In den Garantiebestimmungen von ASUS steht doch - wie ich breits zitierte - ganz klar dass z.B. die VK vom Kunden getragen werden müssen - von einer 100% "kostenlosen Erbringung der Garantieleistungen" war seitens ASUS oder des Händlers also nie die Rede!


    Chefkoch - Wie hoch ist denn die "Servicepauschale" und überschreitet sie überhaupt eine normal kalkulierte Höhe für Versand und Arbeitsaufwand?


    ASUS übernimmt wohl die Transport vom Händler zu ASUS und umgekehrt. Daher finde ich es schon kundenunfreundlich, hier 15€ zu kassieren, zumal ich aufjeden Fall die Hinsendekosten zum Händler auch noch selber tragen darf.
    Und dann ist ja auch noch nicht einmal sicher, dass hier auch die Garantie greift, da mein Netzteil auch noch mit abgeraucht ist, könnte es sich ja um einen Überspannungsschaden handeln.
    Asus ist auch nicht mehr das, was es mal war...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    So nach dem Motto "Fresst Scheiße, Millionen Fliegen können nicht irren?" :)


    Nicht wirklich - ich habe _zuerst_ die Situation nach meinem Rechtsemfinden interpretiert und das dann mit ähnlichen Situationen im Netz verglichen. Trotzdem habe ich mir für mich gesprochen. Andernfalls hätte ich mit Links argumentiert.


    Zitat


    Das hat der Dauerposter rein zufällig gemacht... :D Aber du scheinst mehr zu wissen als der TT-Jurist. Naja...


    Hab ich nie behauptet nur habe ich eben ein anderes Rechtsempfinden - Alltag in Deutschland: zwei Gerichte, zwei Meinungen.


    Zitat

    ASUS übernimmt wohl die Transport vom Händler zu ASUS und umgekehrt. [...]


    Nein übernehmen sie nicht - siehe Garantiebedinungen.


    Zitat

    [...]kundenunfreundlich, hier 15€ zu kassieren, [...]

    sorry aber wo sind 15€ "kundenunfreundlich" - ich habe hier gerade einen defekten DVD/HDD Recorder stehen und würde jedem Händler die Türen einrennen, der für mich für 15€ die Abwicklung übernehmen würde ;) aber das bestätigt meine (persönliche) Ansicht zum Thema und was ich mir im Grunde bereits gedacht habe ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Nein übernehmen sie nicht - siehe Garantiebedinungen.


    Gut, die Hindesenkosten nicht... aber die Rücksendekosten übernimmt Asus.


    Trotzdem fühl ich mich ein wenig getäuscht. Wenn mein Auto kaputt geht (innerhalb der Garantie) sagt der Händler ja auch nicht, dass ich zwar Garantie hab, ich aber außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung bin und deswegen möchte ich gerne 50€...

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