Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Zitat

    Original geschrieben von Latzel2
    Ein Onlinepaketschein ist es.


    danke euch beiden. sooo viele Nummern zu löschen...

  • Weiß jemand ob ich ein solches Messer besitzen und mit mir rumschleppen darf. Das Gesetz wurde doch da irgendwann geändert.


    [Will damit nicht in die Stadt gehen, ist für eine Norwegen Camping Tour im Sommer gedacht]

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  • Wenn ich richtig informiert bin: Nein, zumindest nicht in Deutschland. Alle Messer die sich mit nur einer Hand öffnen lassen dürften nicht erlaubt sein...

  • Das hab ich mir schon fast gedacht. :mad: Ich will doch nur n gutes Messer haben und dafür kein Vermögen ausgeben und dieses hier wird in den Erfahrungsberichten immer sehr gelobt.

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  • Gibt's eine Muas, die man an zwei Computern betreiben kann?


    Ich stelle mir das so vor, dass auf meinen Tisch eben nur noch eine Maus liegt, jeweils ein Empfänger im PC und einer im Läppi steckt und ich mit einem kleinen Schalter an der Maus bestimmen kann, welches Geräte ich steuere.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Smover
    Das hab ich mir schon fast gedacht. :mad: Ich will doch nur n gutes Messer haben und dafür kein Vermögen ausgeben und dieses hier wird in den Erfahrungsberichten immer sehr gelobt.


    Ich zitiere dazu mal (die wichtigsten Teile aus dem Katalog des Reise und Campingausrüsters http://www.lauche-maas.de (Lieder ist der Text nicht online verfügbar, sonst hätte ich nur verlinkt). Die Hinweis soll keine Werbung sein, ist aber als Quellenangabe nötig:


    ...Auch Messer gehören zum Waffengesetz, sie gelten als sogenannte kalte Waffen. Es gibt ... zwei Gruppen von Messern:
    1. "Einhandmesser mit automatisch feststellbarer Klinge" sowie
    2. Alle Messer mit "mehr als 12cm Klingenlänge"


    Der Kauf und Besitz sind nach wie vor erlaubt ... . Verboten ist jedoch das sogenannte "Führen", womit der Gesetzgeber das öffentliche ZUGRIFFSBEREITE Tragen am Körper bezeichnet. Ein Gerichtsurteil, das wohl gerade (März 2009) in Revision ist, wollte den Transport sogar auf abschließbare Behältnisse einschränken: wer sein Küchenmesser als zum Schleifen bringt, braucht bald einen Werttransport-Laster. Das kam dem Gesetzgeber dann doch heftig vor. Daher soll laut dem Initiator, dem Berliner Innensenator Körting, nur die Jugendkriminalität bekämpft werden. Und so ist es, sagt Herr Körting, unbescholtenen Bürgern erlaubt, diese Messertypen bei (Zitat!) "legal reasons" im Beruf, Sport, Freizeit oder aus heimatpflegerischen Gründen (Hirschhornmesser in der Lederhose!) trotzdem zu nutzen, ohne (Zitat!) "In den Focus der Polizei zu gelangen".


    FAZIT:
    Kein Pfadfinder oder Camper soll kriminalisiert werden. Andererseits ist es ein "Bananengesetz", das, mangels Kenntnis oder Auslegung vor Ort durch die Polizei, nun vor Gericht nachreifen soll und muß.
    Wir raten:
    1. Alle Einhandmesser, die nach dem Öffnen automatisch einrasten, an stark frequentierten öffentlichen Plätzen und öffentlichen Räumen nicht am Gürtel zu tragen, in der Hosentasche etwa eingewickelt oder in einem Lederbeutelchen, am besten im Rucksack. Besonders aufpassen an Flughäfen und bei Volksfesten.
    2. Alle Messer über 12cm Klingenlänge in eine Tüte oder Küchentuch eingerollt im Rucksack transportieren.



    Soviel dazu als Zitat. Ich übernehme keine Garantie für die Richtigkeit des geschriebenen. Alles weitere musst Du selbst überlegen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Smover
    Das hab ich mir schon fast gedacht. :mad: Ich will doch nur n gutes Messer haben und dafür kein Vermögen ausgeben und dieses hier wird in den Erfahrungsberichten immer sehr gelobt.


    Ergänzend zu den Ausführungen von Brainstorm:

    Zitat

    Welche Ausnahmen werden für das Führen von Messern gelten?


    Die Koalition hat im Gesetzgebungsverfahren eine Initiative eingebracht, nach der Hieb- und Stoßwaffen, nicht verbotene Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm künftig nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.
    [...]
    Das Führen wird bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt.


    Quelle
    Hier gibts noch einen Flyer zum Thema.


    Ich würde sagen wenn du es wegpackst bis du dort bist ist das ok.
    Du solltest dich aber unbedingt noch informieren was denn in Norwegen deswegen gilt!! ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Danke Brainstorm und eisi! :top: Alles nicht so einfach, da muss man nur mal an nen schlecht gelaunten Polizisten geraten. Andererseits wurde ich in meinem Leben noch nie kontrolliert, außer mal im Auto und auch da wurde nicht die ganze Karre untersucht sondern nur Führerschein/Fahrzeugschein.



    Und in Norwegen will ich für die Zeit niemanden sehen :D werd mich da aber auch nochmal schlau machen. Hab keine Lust wegen soonem blöden Messer n Verfahren am Hals zu haben.

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  • Habe ein Sofa geschenkt bekommen dass bestialisch nach Zigarettenrauch stinkt.


    Beim googeln bin ich auch folgende Tipps gestoßen:
    - Essig mit Wasser mischen und im Raum stehen lassen --> soll den Geruch binden
    - Kaffeebohnen über Nacht an das Sofa stellen --> bindet ebenfalls Gerüche
    - Polsterreiniger
    - Febreeze


    Kennt ihr noch ein anderes Hausmittel? Das Sofa ist aus dunklem Velour.

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

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