Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Nein, habe nicht nachgehakt, da ich ja bis jetzt gar nicht wusste, wo ich anfragen soll.


    Also bekomme ich diese Unterlagen von meinem AG, bzw. damaligen AG?

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Ja wenn man es weiss, ist es wohl auch naheliegend... -.-

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     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Ich habe einen Orderscheck erhalten, also ich stehe mit Adresse als Empfänger darauf. Sehe ich das richtig, dass ich mit meiner puren Unterschrift auf der Rückseite des Schecks daraus ein Blankoindossament mache, und jeder dem ich den Scheck gebe sich den Scheck auf ein beliebiges Konto überweisen lassen kann?

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Ich habe einen Orderscheck erhalten, also ich stehe mit Adresse als Empfänger darauf. Sehe ich das richtig, dass ich mit meiner puren Unterschrift auf der Rückseite des Schecks daraus ein Blankoindossament mache, und jeder dem ich den Scheck gebe sich den Scheck auf ein beliebiges Konto überweisen lassen kann?


    google sagt:


    EDIT: (Natürlich aus WIKIPEDIA)


    ja, und zwar:



    Orderscheck


    Als Sicherheitsmaßnahme beim Postversand wird häufig die Verwendung von Orderschecks empfohlen. Orderschecks tragen im Empfängerfeld statt des Zusatzes "oder Überbringer" den Hinweis "oder Order" und sind zusätzlich am rechten Rand durch einen senkrechten roten Strich mit dem Text "Orderscheck" gekennzeichnet.
    Ein Orderscheck lautet auf einen bestimmten Empfänger "oder Order" und kann nur per Einigung, Übergabe und Indossament übertragen werden. Das Indossament wird auf der Scheckrückseite quer angebracht und kann entweder als Vollindossament oder Blankoindossament ausgeführt sein:


    * Vollindossament:
    Für mich an die Order der xyz
    Name und Unterschrift
    Hierbei kann man erkennen wer (Für mich/Name) an wen (an die Order der xyz) den Scheck weitergegeben hat.
    * Blankoindossament
    Besteht einfach aus der Originalunterschrift des Indossanten
    Hierbei kann bestenfalls noch erkannt werden, wer den Scheck weitergegeben hat (falls die Unterschrift zu entziffern ist oder ein Firmenstempel angebracht ist), an wen der Scheck weitergegeben wurde ist nicht zu erkennen.


    Im Scheckabkommen Ziffer IV haben sich die Banken verpflichtet, die Prüfung der Indossamentenkette auf die erste Inkassostelle zu übertragen. Die erste Inkassostelle prüft die formelle Ordnungsmäßigkeit der Indossamentenkette und dokumentiert das über einen Stempel (Name, Ort und BLZ der ersten Inkassostelle), den die Banken untereinander als Treuhandindossament anerkennen.
    Formelle Ordnungsmäßigkeit heißt nur, daß die Indossamentenkette darauf geprüft wird, ob der Einreicher lückenlos legitimiert ist. Insbesondere bei reinen Blankoindossamenten dürfte das schwierig werden. Die erste Inkassostelle prüft auch nicht die Echtheit der Unterschriften (Par 35 ScheckG), ebensowenig prüft sie, ob der Einreicher sachlich berechtigt ist oder den Scheck ordnungsgemäß erworben hat.
    Also: Hat der Einreicher Fälschungen in der Indossamentenkette vorgenommen ist er nach außen vielleicht trotzdem scheinbar rechtmäßig legitimiert. Eine sicherheitserhöhende Wirkung hat die Verwendung des Orderschecks beim Postversand demnach kaum.


    Beim Postversand von Schecks gilt übrigens generell :
    Benutzt der Kunde zum Versand seiner Schecks Briefumschläge mit Klarsichtfenster kann man von außen erkennn, was der Umschlag enthält. Im Schadensfall sieht die ständige Rechtsprechnung hier ein Mitverschulden des Kunden.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Roadrunner0778


    Gib dann auch die Quelle an, Du zitierst aus der Wikipedia, da hatte ich auch zuerst drin gelesen. Nur muss ja nicht alles stimmen was da drin steht. Der Link zu dem passenden Gesetztestext war da schon sicherer, danke :).

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
      Roadrunner0778


    Gib dann auch die Quelle an, Du zitierst aus der Wikipedia, da hatte ich auch zuerst drin gelesen. Nur muss ja nicht alles stimmen was da drin steht. Der Link zu dem passenden Gesetztestext war da schon sicherer, danke :).


    Stimmt, wenn du jedoch so denkst rate ich dir von der nutzung des http://www. ab und empfehle eine beratung durch einen fachanwalt.


    PS.: Danke für den Quellen hinweis,
    stellt sich noch die frage wieso du noch offene fragen hast, obwohl du ja alles ausführlich gelesen haben willst? somit dürften die fragen doch geklärt sein denn in der Quelle (Wikipedia) steht doch alles drin.
    Vorrausgesetzt es hat sich niemand daran versucht dich zu täuschen.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • wie sind denn die aufladebeträge bei simyo gestaffelt? Kann ich einfach mal 21€ aufladen?


    edit: muss man eine simyo karte nach erhalt noch extra aktivieren?

  • Hallo,


    hat sich die Google Suche bei euch auch geändert, speziell was Wikipedia Einträge angeht?


    Ein Beispiel:


    Ich suche "Klinsmann" und es wird als erstes die englische Wikipedia Version angezeigt, sonst war es immer die Deutsche.


    Ist das bei euch auch der Fall?


    Nicht dass ich nicht englisch sprechen würde, aber auf deutsch ist es manchmal einfach angenehmer.


    Selbst bei weiterklicken der Ergebnisseiten wird keine deutsche Version von "Jürgen Klinsmann" angezeigt, sondern die "Begriffserklärung". Sehr unpraktisch...


    Ergänzung an Pankoweit: Na dann bin ich ja beruhigt, dass es nicht an mir liegt. Toll ist es trotzdem nicht :(

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