Ca. 20cm auf 10cm (ohne die Wirbelsäule). An der Schädeldecke ist noch Fell. Ohren habe ich keine gesehen, was aber nichts heißen muss.
Oder doch ein Reh(kitz)? Die Kauleiste sieht diesem Rehschädel hier ähnlich:
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Ca. 20cm auf 10cm (ohne die Wirbelsäule). An der Schädeldecke ist noch Fell. Ohren habe ich keine gesehen, was aber nichts heißen muss.
Oder doch ein Reh(kitz)? Die Kauleiste sieht diesem Rehschädel hier ähnlich:
Fell? Sieht ziemlich stachelig aus.
Darf man noch fragen in welcher Region das "Tier" gefunden wurde?
Bayerisches Voralpenland, in Seenähe.
Werde am Wochende mal zwei mir bekannte Jäger befragen. Leider sind die Fotos eher bescheiden (Handy + Dunkelheit + gieriger Hund)
Dann wird es wohl ein Art Otter sein.
Bedenke dass das "Fell" trocken ist. So sieht es stachelig aus.
Da die Wirbelsäule doch sehr lang ist, wüsste ich nichts anderes mit den Maßen bei uns im Süden.
Falls Du Aufklärung von Deinen Jägern erhältst, teil das doch bitte mit. Interessiert mich auch!
Hallo,
ich wüsste gerne, ob man eine Lastschrift zurückbuchen darf, wenn man für den Betrag keine Rechnung erhalten hat.
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Hallo,
ich wüsste gerne, ob man eine Lastschrift zurückbuchen darf, wenn man für den Betrag keine Rechnung erhalten hat.
Du kannst mWn generell ohne Angaben von Gründen Lastschriften zurückbuchen lassen (bis zu einem gewissen Zeitpunkt; ich glaube eine Woche). Jedenfalls bei der Spaßkasse.
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Hallo,
ich wüsste gerne, ob man eine Lastschrift zurückbuchen darf, wenn man für den Betrag keine Rechnung erhalten hat.
Auch wenn die Institute gerne etwas anderes erzählen, gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung.
Wobei man innerhalb von 6 Wochen immer ganz problemlos und ohne Diskussionen eine Lastschrift zurück buchen kann (teilweise je nach Institut sogar über das Online Banking).
Wobei eine Rechnung nichts mit einer Lastschrift zu tun hat (Ob diese nun gerechtfertigt ist, oder nicht). Hast Du denn der Lastschrift vorher zugestimmt gehabt? Oder hat da irgend jemand einfach Geld von Deinem Konto abgebucht?
Die Frage, die aus einer rückgebuchten Lastschrift erwachsen kann, ist aber möglicherweise die, wer für die Kosten der Rückbuchung aufkommt ...
ZitatOriginal geschrieben von diger
innerhalb von 6 Wochen
Ah, siehste, wusste ich nicht (besser) ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Pankoweit
Die Frage, die aus einer rückgebuchten Lastschrift erwachsen kann, ist aber möglicherweise die, wer für die Kosten der Rückbuchung aufkommt ...
Bei ungerechtfertigter Abbuchung der Abbucher, bei gerechtfertigter der Kunde (sagte mir mal meine Bank). Bzw. die schlagen dann die Gebühren auf die nächste Rechnung auf.
Ich hätte meine Frage präsiser formulieren sollen.
Sind die Rücklastschriftsgebühren dem Kunden aufzuerlegen, wenn er die Lastschrift zurückbuchen lässt, wenn er keine Rechnung erhalten hat?
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