Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Ca. 20cm auf 10cm (ohne die Wirbelsäule). An der Schädeldecke ist noch Fell. Ohren habe ich keine gesehen, was aber nichts heißen muss.


    Oder doch ein Reh(kitz)? Die Kauleiste sieht diesem Rehschädel hier ähnlich:


    http://cdn.fotocommunity.com/photos/13217751.jpg

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Fell? Sieht ziemlich stachelig aus.
    Darf man noch fragen in welcher Region das "Tier" gefunden wurde?

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

  • Bayerisches Voralpenland, in Seenähe.


    Werde am Wochende mal zwei mir bekannte Jäger befragen. Leider sind die Fotos eher bescheiden (Handy + Dunkelheit + gieriger Hund)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Dann wird es wohl ein Art Otter sein.
    Bedenke dass das "Fell" trocken ist. So sieht es stachelig aus.
    Da die Wirbelsäule doch sehr lang ist, wüsste ich nichts anderes mit den Maßen bei uns im Süden.
    Falls Du Aufklärung von Deinen Jägern erhältst, teil das doch bitte mit. Interessiert mich auch!

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Hallo,
    ich wüsste gerne, ob man eine Lastschrift zurückbuchen darf, wenn man für den Betrag keine Rechnung erhalten hat.

    Du kannst mWn generell ohne Angaben von Gründen Lastschriften zurückbuchen lassen (bis zu einem gewissen Zeitpunkt; ich glaube eine Woche). Jedenfalls bei der Spaßkasse.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Hallo,
    ich wüsste gerne, ob man eine Lastschrift zurückbuchen darf, wenn man für den Betrag keine Rechnung erhalten hat.


    Auch wenn die Institute gerne etwas anderes erzählen, gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung.


    Wobei man innerhalb von 6 Wochen immer ganz problemlos und ohne Diskussionen eine Lastschrift zurück buchen kann (teilweise je nach Institut sogar über das Online Banking).


    Wobei eine Rechnung nichts mit einer Lastschrift zu tun hat (Ob diese nun gerechtfertigt ist, oder nicht). Hast Du denn der Lastschrift vorher zugestimmt gehabt? Oder hat da irgend jemand einfach Geld von Deinem Konto abgebucht?

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Die Frage, die aus einer rückgebuchten Lastschrift erwachsen kann, ist aber möglicherweise die, wer für die Kosten der Rückbuchung aufkommt ...

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    innerhalb von 6 Wochen

    Ah, siehste, wusste ich nicht (besser) ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Die Frage, die aus einer rückgebuchten Lastschrift erwachsen kann, ist aber möglicherweise die, wer für die Kosten der Rückbuchung aufkommt ...

    Bei ungerechtfertigter Abbuchung der Abbucher, bei gerechtfertigter der Kunde (sagte mir mal meine Bank). Bzw. die schlagen dann die Gebühren auf die nächste Rechnung auf.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Ich hätte meine Frage präsiser formulieren sollen.


    Sind die Rücklastschriftsgebühren dem Kunden aufzuerlegen, wenn er die Lastschrift zurückbuchen lässt, wenn er keine Rechnung erhalten hat?

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