Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Zitat

    Original geschrieben von Majoko
    Lassen sich im Netz gute und brauchbare Vorlagen für ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis finden um diese dann als Vorlage nehmen zu können?


    Gewiss - aber deine Frage ist wohl eher so zu verstehen, dass wir für dich gute und brauchbare Vorlagen suchen sollen ... :D;)

  • kurze frage :


    ich habe ein din a4 blatt wo ich an eine bestimmte stelle ein paar wörter drucken möchte. habe jetzt alles ausgemessen wo die stelle ist mit dem lineal ( also z.b. von oben 15cm und von rechts 8 cm )
    wie kann ich das dann bei word einstellen, damit ich diese maße eingeben kann und die wörter dann auch dort gedruckt werden, wenn ich die mit word tippe ?


    danke

  • Zitat

    Original geschrieben von Mcbane
    ich habe ein din a4 blatt wo ich an eine bestimmte stelle ein paar wörter drucken möchte. habe jetzt alles ausgemessen wo die stelle ist mit dem lineal ( also z.b. von oben 15cm und von rechts 8 cm )
    wie kann ich das dann bei word einstellen, damit ich diese maße eingeben kann und die wörter dann auch dort gedruckt werden, wenn ich die mit word tippe ?

    Kommt ggf. auf die Word Version drauf an- ich vermute ein "Textfeld" dürfte für deine Zwecke reichen.
    Ansonsten: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=275344

  • Ich habe hier einen Rückantwortbrief ohne Umschlag, sprich auf dem Brief steht über der Empfängeradresse "Rückantwort". Einen Umschlag dazu habe ich nicht (also mit einem Vermerk "Bitte freimachen falls Marke zur Hand")
    Muss ich den Brief frankieren oder nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Nein, was ist an "Bitte freimachen falls Marke zur Hand" so missverständlich ;)


    Es geht darum, dass sie keinen speziellen Umschlag hat und somit einen "normalen" Brief unfrei verschicken würde.

  • Das steht aber nicht drauf, da ich einen eigenen Fensterumschlag nutzen müsste.
    Nur auf dem Brief steht "Rückantwort".
    Deshalb ja die Frage. :)

  • Das ist sehr davon abhängig, ob der Empfänger gewillt ist, das Porto zzgl. eines extra Aufschlags zu übernehmen. Ginge es beispielsweise um die Gewinnung eines Neukunden (wofür auch immer), würde die betreffende Firma sicher gern bezahlen. Auch wenn man aus dem 'Rückantwort-Formular' darauf schließen kann, dass der Empfänger das akzeptiert, darf man ihn auf diese Weise in die Pflicht nehmen.
    In jedem Fall sollte das aber deutlich gemacht werden ('Porto zahlt Empfänger'). Wenn der Empfänger aber nicht zahlt, bekommst Du den Brief (hoffentlich) wieder zurück. Es besteht u.U. sogar dann für Dich eine Nachzahlverpflichtung (z.B. bei Vermerk 'Annahme verweigert')

  • Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    ...
    In jedem Fall sollte das aber deutlich gemacht werden ('Porto zahlt Empfänger'). Wenn der Empfänger aber nicht zahlt, bekommst Du den Brief (hoffentlich) wieder zurück. Es besteht u.U. sogar dann für Dich eine Nachzahlverpflichtung (z.B. bei Vermerk 'Annahme verweigert')


    Soweit ich weiß, ist der Empfänger zur Annahme von Sendungen, die von ihm selbst vorgefertigt wurden und seine Anschrift unter dem Begriff "Antwort" (jeweils in maschinenlesbarer Form) enthalten, verpflichtet, so dass eine Rückkunft der Sendung mit Nachzahlungsverpflichtung m.E. ausgeschlossen sein düfrte. Jedenfalls war das vor einiger Zeit noch so.


    Frankie

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