Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Daß Du nur einmal auf eine LED Strom gibst, und diese dann weiterleuchtet/blinkt geht nicht, denn der Strom muss irgendwo herkommen.
    Du musst also eine zweite Stromversorgung haben, die immer ansteht, auch wenn der Klingelknopf nicht gedrückt wird. Und dann brauchst Du eine Schaltung die das Nachleuchten/blinken erzeugt. Um sowas fertig zu kaufen, wüsste ich keine Quellen, außer den schon erwähnten optischen Türklingeln.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Stichwort Kondensator. Kosten der Bauteile: <1 Euro + Lötzinn + Strom für den Lötkolben.


    Kosten Optische Türklingen: keine Ahnung. Aber nicht vergleichbar.

  • Warum soll man keine Mehrfachsteckdose in eine Mehrfachsteckdose stecken? Dient das nur zum Schutz vor Überlastung oder gibt es noch andere Gründe?


    Eine Steckdosenleiste ist für 3500W ausgelegt. Wenn ich nun in die erste Leiste eine zweite Leiste, aber die Gesamtleistung deutlich unter 3500W liegt passt doch alles, oder? Ok, es ist noch ein zusätzlicher Kontakt vorhanden, der Fehler verursachen kann, aber ist das wirklich ausschlaggebend?

  • Das Thema hatten wir schonmal, und die wahrscheinlichste Erklärung war die zu erwartende mechanische Belastung der Wandsteckdose.


    Natürlich erzeugt jede Steckverbindung auch einen Übergangswiderstand, und der dadurch wird nicht besser.


    Übliche und ginschtige Tischsteckdosen empfehlen sich eh nicht für die vollen 16A, die damit gehen könnten. Zu schlecht ist der innere Aufbau bei vielen billigen (und manchmal auch mittelteuren) Tischsteckdosen.



    Wenn Du wirklich nur kleine Lasten mit ein paar hundert Watt Gesamtleistung anschliesst, und die Kontakte alle stramm sitzen, hätte ich da keine Bedenken.

  • Meine Tante hatte bei Neckermann(jetzt insolvent) eine Ratenzahlung offen, ich habe für sie gestern die offenstehenden Restraten alle auf einmal überwiesen, denen das aber vorher mitgeteilt.
    Sprich seit gestern ist alles bezahlt, aber sie haben heute bei meiner Tante eine Rate für diesen Monat abgebucht.
    Die sind ja insolvent, soll ich die kontaktieren und um zurückbuchung oder Überweisung bitten oder soll ich weil die das sowieso nicht machen(da sie ja insolvent sind) einfach die Lastschrift zurückgehen lassen?

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • naja bei der zurückgebuchter lastschrift entstehen zusätzliche kosten für die... das könnte evtl ein problem darstellen.
    versuche es erstmal über den kundenservice. hast ja immernoch 6 wochen zeit für das zurückbuchen der lastschrift

  • ich soll in einer Woche anrufen, wenn das zuviel gezahlte nicht zurück ist, mit der Lösung kann ich leben, wenn es ende nächster Woche nicht zurück ist, werd ich zurückbuchen, nachdem die mir bestätigt haben, dass das zuviel war.

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  • ich steh mal grad wieder auf dem Schlauch bei dem Hickhack zwischen Hersteller und Händler und der Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung.....
    Kann mir da mal jemand mit dem Zaunpfahl winken?


    Folgende Situation:
    Samsung Geschirrspülmaschine, gekauft Juli 2012 beim örtlichen Elektrofachmarkt.


    Seit gestern Abend piept die Mistkiste mit Fehlermeldung "LE" was laut Handbuch Leck Fehler bedeutet (is aber nix nass, zum Glück).
    Jetzt vorhin beim Elektromarkt angerufen, die haben mich an Samsung verwiesen, die machen da mal gar nix. Ist nicht deren Problem.
    Samsung Hotline is heut natürlich niemand da am Samstag und so wie ich Murphys Gesetz kenne ist da am Montag wegen Rosenmontag bestimmt auch keiner.


    So, jetzt meine Frage: darf der Händler einfach so sagen "nich mein Problem, wende dich an Samsung" oder muss der mir auch eine Lösung anbieten?
    Ich hab ja die Vermutung, dass die Samsung Hotline das gleiche Spielchen machen wird, nämlich sagt "wende dich mal an deinen Händler".....das klassische Kundenpingpong in der Servicewüste Deutschland.....


    Was tun? Ideen?

  • Händler = 2 Jahre Gewährleistung (ab dem 7. Monat Beweislastumkehr, du mußt beweisen das der Fehler beim Kauf vorhanden/angelegt war)
    Hersteller = Garantie (von 0-XXX Jahre möglich, das steht in den Garantieunterlagen, auch was die Garantie überhaupt abdeckt)


    Das dich der Händler "abtropfen" läßt ist nicht nett, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Du bist in der Beweispflicht. Daher kannst du dich jetzt nur an den Hersteller wenden und die Garantie (indofern vorhanden s.o.) bemühen.



    Gruß Kai

  • Was sagt die Dekra o.ä. bei einer HU zum Fahrerseiten-Außenrückspiegel mit Sprung quer durchs Glas?


    Es ist verklebt und sitzt fest, aber wer auch immer den SPiegel kaputt fuhr hat keinen Zettel hinterlassen am Auto :(

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