Hi,
kürzlich hat mein 3 Monate altes E66 nur noch ein verzerrtes Display angezeigt.
Darauf hin bin ich zu meinem O2-Shop gegangen und habe natürlich das Gerät widerrufen. Ca. 3 Wochen später habe ich nun einen Schrieb von der CS Communication Service GmbH erhalten mit folgender Aussage:
"Display mechanisch beschädigt. Kein Garantieanspruch."
Ein Gang zum O2-Shop hat auch keine Änderungen herbeigeführt. Der Mitarbeiter meinte zu mir, dass Displayschäden selbst hervorgerufen werden können, wenn man das Handy in seiner Hosentasche tragen und durch z.B. Hinsetzen es einer gewissen Spannung aussetzen würde - und dass dadurch auch die Garantie flöten gehen würde. Nach einer Diskussion war ich dort jedoch nicht weiter gekommen. Insgesamt fühlte ich mich dort etwas für dumm verkauft.
Nun habe ich 5 Werktage Zeit, um mich zwischen Rücksendung für 20,- oder Reparatur für 80,- zu entscheiden. Insofern interessiert mich die rechtliche Lage sehr.
Ich muss dazu sagen, dass ich mein Handy immer sehr pfleglich behandelt habe und es sogar in einer Hülle getragen habe. Es hat bislang nur einmal einen leichten Sturz erlebt (nach diesem funktionierte es Wochen tadellos). Ich bin mir jedenfalls überhaupt keiner Schuld bewusst, unsachgemäß mit dem Handy umgegangen zu sein!
Fragen, die ich mir z.B. stelle:
1. Ich bin noch innerhalb der 6 Monate, d.h. O2 muss mir nachweisen, dass ich den Schaden verursacht habe. Reicht dafür die Beweiskraft dieser Firma CS?
2. Wie ist ein Displayschaden rechtlich einzuordnen? Ist es per se eher in die Sparte der selbstverschuldeten Defekte zuzuordnen?
3. Welcher Umgang mit dem Handy führt dazu, dass Garantie ausgeschlossen wird? Ich mein, jeder trägt doch sein Handy in der Hosentasche. Dafür müssen sie doch konzipiert sein.
4. Besteht sonst eine Möglichkeit, das Gerät über den Hersteller reparieren zu lassen (oder sonstige Möglichkeiten?)
Wie würdet ihr in dieser Situation vorgehen? Ist zwar ärgerlich, aber rechtlich dagegen vorzugehen, scheint mir ein unverhältnismäßig hoher Aufwand.
Gruß
fl