Kein Widerspruch bei O2 möglich wegen defekten Displays

  • Hi,


    kürzlich hat mein 3 Monate altes E66 nur noch ein verzerrtes Display angezeigt.
    Darauf hin bin ich zu meinem O2-Shop gegangen und habe natürlich das Gerät widerrufen. Ca. 3 Wochen später habe ich nun einen Schrieb von der CS Communication Service GmbH erhalten mit folgender Aussage:


    "Display mechanisch beschädigt. Kein Garantieanspruch."


    Ein Gang zum O2-Shop hat auch keine Änderungen herbeigeführt. Der Mitarbeiter meinte zu mir, dass Displayschäden selbst hervorgerufen werden können, wenn man das Handy in seiner Hosentasche tragen und durch z.B. Hinsetzen es einer gewissen Spannung aussetzen würde - und dass dadurch auch die Garantie flöten gehen würde. Nach einer Diskussion war ich dort jedoch nicht weiter gekommen. Insgesamt fühlte ich mich dort etwas für dumm verkauft.


    Nun habe ich 5 Werktage Zeit, um mich zwischen Rücksendung für 20,- oder Reparatur für 80,- zu entscheiden. Insofern interessiert mich die rechtliche Lage sehr.


    Ich muss dazu sagen, dass ich mein Handy immer sehr pfleglich behandelt habe und es sogar in einer Hülle getragen habe. Es hat bislang nur einmal einen leichten Sturz erlebt (nach diesem funktionierte es Wochen tadellos). Ich bin mir jedenfalls überhaupt keiner Schuld bewusst, unsachgemäß mit dem Handy umgegangen zu sein!


    Fragen, die ich mir z.B. stelle:


    1. Ich bin noch innerhalb der 6 Monate, d.h. O2 muss mir nachweisen, dass ich den Schaden verursacht habe. Reicht dafür die Beweiskraft dieser Firma CS?


    2. Wie ist ein Displayschaden rechtlich einzuordnen? Ist es per se eher in die Sparte der selbstverschuldeten Defekte zuzuordnen?


    3. Welcher Umgang mit dem Handy führt dazu, dass Garantie ausgeschlossen wird? Ich mein, jeder trägt doch sein Handy in der Hosentasche. Dafür müssen sie doch konzipiert sein.


    4. Besteht sonst eine Möglichkeit, das Gerät über den Hersteller reparieren zu lassen (oder sonstige Möglichkeiten?)


    Wie würdet ihr in dieser Situation vorgehen? Ist zwar ärgerlich, aber rechtlich dagegen vorzugehen, scheint mir ein unverhältnismäßig hoher Aufwand.


    Gruß
    fl

  • Erstmal vorab:


    Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung lernen.


    Garantie: Freiwillig vom Hersteller, der kann dir das ablehnen weil du das Handy angefurzt hast, oder ihm dein Gesicht nicht gefällt. (Edit: Natürlich nur, wenn er das in seiner Bedienungsanleitung geschrieben hat. Das ist aber zu vernachlässigen, durch den Sturz, das kann man für sowas dann immer gut benutzen.)


    Gewährleistung: Hier sind wir im interessanten Bereich, hier ist das mit den 6 Monaten so:
    Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Alles weitere -> Gidf.de
    Lustigerweise spricht CS selbst von Garantieansprüchen, tja, aber Gewährleistungsansprüche betrifft das ja eig. nicht unbedingt.


    Und jetzt kommt Halbwissen:
    Nein, CS kann das eigentlich nicht beurteilen. Das kann eig. nur ein Sachverständiger/Gutachter. (Für die Gewährleistungssache).
    Allerdings: Wenn das Display gebrochen ist, siehts schelcht für dich aus, weil wie soll das von alleine passieren?


    Und raichlerockt: .....das nutzt ihm viel.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • hier sind einige der Meinung, dass Handies nicht für die Hosentasche gemacht sind.
    ich vertrete eine andere und erwarte die übliche lustige Diskussion.


    Evilandi666: aber dein Halbwissen?
    ein Hersteller hat sich durchaus an seine Garantiebedingungen zu halten.
    Er kann diese initial frei bestimmen, aber wenn man ein Gerät kauft, werden sie Teil des geschlossenen Vertrages. Weder dein Fäkalzeugs noch irgendwas zum Gesicht habe ich bisher in solchen Garantiebestimmungen gefunden.

  • Re: Eilig! Kein Widerspruch bei O2 möglich wegen defekten Displays


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von flexxis
    1. Ich bin noch innerhalb der 6 Monate, d.h. O2 muss mir nachweisen, dass ich den Schaden verursacht habe.


    das interessiert erst vor dem Richter.

    Zitat


    2. Wie ist ein Displayschaden rechtlich einzuordnen? Ist es per se eher in die Sparte der selbstverschuldeten Defekte zuzuordnen?


    Die Mehrheit der Displayschäden ist vom Benutzer verschuldet. Immerhin hast Du selbst geschrieben, das Handy sei runtergefallen.

    Zitat


    3. Welcher Umgang mit dem Handy führt dazu, dass Garantie ausgeschlossen wird?


    Jeder Umgang, der in der Garantievereinbarung ausgeschlossen wird.

    Zitat


    Ich mein, jeder trägt doch sein Handy in der Hosentasche.


    Nein, meine Frau nicht. (Die trägt nur Rock.) Und ich auch nicht, ich habe gerne viele Jahre Freude an meinem Handy.


    Zitat


    4. Besteht sonst eine Möglichkeit, das Gerät über den Hersteller reparieren zu lassen (oder sonstige Möglichkeiten?)


    Na klar, der baut ein neues Display ein und schickt eine Rechnung.

    Zitat


    Wie würdet ihr in dieser Situation vorgehen?


    Instandsetzung bezahlen, Handy zukünftig nicht mehr runterwerfen und nicht mehr in die Hosentasche stecken.


    Gruß, Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von raichlerockt
    Evilandi666: aber dein Halbwissen?
    ein Hersteller hat sich durchaus an seine Garantiebedingungen zu halten.
    Er kann diese initial frei bestimmen, aber wenn man ein Gerät kauft, werden sie Teil des geschlossenen Vertrages. Weder dein Fäkalzeugs noch irgendwas zum Gesicht habe ich bisher in solchen Garantiebestimmungen gefunden.


    Ja da gibts aber ein Zauberwort: Nutzung gemäß den Hersteller angegebenen Bedingungen. :D
    Aber gut, wenn du keine Hilfe willst, ich sag dir jetzt schonmal, du wirst keine Garantie bekommen. :rolleyes:
    raichlerockt du bist ab jetzt auf der Ignoreliste.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zu erst einmal @ Evilandi666:
    Ich weiß durchaus zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden und die Google-Suche zu benutzen - dein Ton ist hier unangebracht.
    Ich habe den Ausdruck zitiert, genauso wie er im Schrieb von CS steht.
    Und genau das hat mich auch verwirrt. Ich berufe mich ja nicht auf die Garantie, sondern möchte meine Gewährleistung in Anspruch nehmen. Anscheinend wird dort nicht genau differenziert zwischen den Begriffen.


    Im übrigen verstehe ich nicht ganz, wieso eine Diskussion hier so schnell ausarten kann.


    Wie dem auch sei - dass das Tragen des Handys in der Hosentasche beispielsweise nicht unter die Nutzung gemäß den vom Hersteller angegebenen Bedingungen fällt, ist mir ganz neu (weil ich es eigentlich für selbstverständlich halte, dass ein Handy so etwas abkönnen muss).


    Werde mich aber auch noch mit CS auseinandersetzen.


    Danke & Gruß
    fl

  • Das Gerät war einem Sturz ausgesetzt. Das Gerät hat einen Displayschaden.


    Was diskutiert ihr hier überhaupt?

  • Aus eigener Erfahrung behaupte Ich:


    CS ist ein Drecksladen! Ich würde dort niemals wieder ein Handy reparieren lassen, die können es eh nicht. Als ich noch meine neuen Handys über o2 bezog, habe ich mit CS nur miserabele Erfahrungen gemacht. CS war nicht in der Lage waren selbst kleine Defekte zu beheben. Im Gegensatz, zum Teil kamen Geräte "kaputter" zurück, als sie eingesendet wurden oder gingen bei CS verloren.


    Ich würde das Gerät daher zurücksenden lassen, genau auf neue Fehler prüfen, und dann mal den nächsten Nokia Service Center aufsuchen. Vielleicht hast Du dort mehr Glück, aber auf jeden Fall sind Service und Reparatur besser.

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