ZitatOriginal geschrieben von Gunn
Hallo Zusammen,
kann mir nochmal einer erklären, wann ich bei 31.05 abgeben muss und wann erst am Ende des 2 darauffolgenden Jahres?
Antragsveranlagung vs ???
Wenn Du verpflichtet bist zur Abgabe:
Einkommensteuererklärung 2008 und Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 2008: bis zum 31. 5. 2009.
Pflicht liegt u.a. vor:
– wenn die positive Summe der Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer
einbehalten worden ist, mehr als 410 € beträgt;
– wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn
bezogen hat;
– wenn die positive Summe bestimmter Lohn- / Entgeltersatzleistungen
mehr als 410 € betragen hat
– wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen
für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres nach der
Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist;
– wenn das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
hat (ausgenommen Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und
Zahl der Kinderfreibeträge);
– wenn bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei
Eltern nichtehelicher Kinder beide Elternteile eine Aufteilung des Freibetrags
zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung oder des
einem Kind zustehenden Pauschbetrags für Behinderte / Hinterbliebene
in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen;
– wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren Entschädigungen oder Arbeitslohn
für mehrere Jahre ermäßigt besteuert worden sind;
– wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet
hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des
Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist
Personen, die keinen Arbeitslohn bezogen haben, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben
deshalb ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
Wenn Du freiwillig eine Veranlagung beantragen willst:
Antrag auf Einkommensteuerveranlagung 2008: bis zum 31. 12. 2012.
Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage 2008: bis zum 31. 12. 2010.
ZitatOriginal geschrieben von Gunn
Wie beantragt man denn eine Fristverlängerung? Formlos?
Ja, hier eine Vorlage