Steuererklärung 2008

  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Hallo Zusammen,


    kann mir nochmal einer erklären, wann ich bei 31.05 abgeben muss und wann erst am Ende des 2 darauffolgenden Jahres?


    Antragsveranlagung vs ???


    Wenn Du verpflichtet bist zur Abgabe:
    Einkommensteuererklärung 2008 und Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 2008: bis zum 31. 5. 2009.


    Pflicht liegt u.a. vor:
    – wenn die positive Summe der Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer
    einbehalten worden ist, mehr als 410 € beträgt;
    – wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn
    bezogen hat;
    – wenn die positive Summe bestimmter Lohn- / Entgeltersatzleistungen
    mehr als 410 € betragen hat
    – wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen
    für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres nach der
    Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist;
    – wenn das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
    hat (ausgenommen Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und
    Zahl der Kinderfreibeträge);
    – wenn bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei
    Eltern nichtehelicher Kinder beide Elternteile eine Aufteilung des Freibetrags
    zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung oder des
    einem Kind zustehenden Pauschbetrags für Behinderte / Hinterbliebene
    in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen;
    – wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren Entschädigungen oder Arbeitslohn
    für mehrere Jahre ermäßigt besteuert worden sind;
    – wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet
    hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des
    Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist


    Personen, die keinen Arbeitslohn bezogen haben, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben
    deshalb ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben.


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html




    Wenn Du freiwillig eine Veranlagung beantragen willst:
    Antrag auf Einkommensteuerveranlagung 2008: bis zum 31. 12. 2012.


    Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage 2008: bis zum 31. 12. 2010.


    Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Wie beantragt man denn eine Fristverlängerung? Formlos?


    Ja, hier eine Vorlage

  • hej,
    meine erste steuererklärung... :)
    eigentlich kam ich bisher trotz einiger perönlicher spezialsituationen ganz gut mit elster klar, aber kann mir zufällig jemand sagen, wo ich die übungsleiterpauschale eintragen kann?
    auf meinem "ausdruck zur vorlage beim finanzamt" dieses arbeitgebers steht sie in zeile 35. bei elster hat die lohnsteuerbescheinigung jedoch gar nicht so viele zeilen? :)


    ich dank euch!
    grüße,
    sonja

  • Lohnsteuer


    Hallo TTler,ich wage mich gerade an meine erste Steuererklärung brauche jedoch einen Rat:


    1. Gibt es ein kostenfreies Programm im Netz bei dem mit Tips und Tricks dieses selbstständig ausfüllen kann?


    2.Wie lange würde diese Zeit in Anspruch nehmen für einen Laien?


    3.Brauche ich Belege oder reichen Pauschalen?



    Mfg

    o2 Can Do ;)

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute meinen Bescheid vom FA bekommen das ich für 2008 - 340€ zurück erhalte.


    Bei der Nachträglichen KM Rückerstattung im März diesen Jahres für 2007 habe ich alleine 350€ bekommen. Das macht in meinen Augen überhaupt keine Sinn...


    Arbeitgeber sowie Entfernung zum Arbeitsplatz hat sich nicht geändert.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Du kannst nicht mehr "erstattet" bekommen, als Du an Steuer gezahlt hast. Entweder Du hast noch andere Aufwendungen geltend gemacht oder du verdienst schlicht zu wenig...


  • Ob und wieviel du erstatt bekommst hängt von mehreren Faktoren ab, das kann man pauschal nicht beantworten, denn dazu müsste man die Details beider Steuererklärungen kennen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    das kann man pauschal nicht beantworten, denn dazu müsste man die Details beider Steuererklärungen kennen.


    ja da hast du recht. Ich werde mich einmal darum kümmern.


    Mir ging es eigentlich nur darum das sich bei mir nichts verändert hat und ich für 2007 mit der Nachzahlung ca. 450€ erstattet bekommen habe und für 2008 nur 340€. Ich werde mir die unterlagen mal ansehen.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Ich möchte für 2009 den neu angeschafften Laptop absetzen, was ja auch unter Werbungskosten problemlos möglich sein sollte.


    Problem ist eher, dass meine Freundin den Laptop bestellt hat. Ich habe die Rechnung dann aber bezahlt, wie ich durch den Überweisungsbelegnachweisen kann.
    Sollte es so akzeptiert werden, wenn ich die Rechnung und eben den Überweisungbeleg beilege?



    Macht es einen Unterschied ob man die Pendlerpauschale mit dem eigenen Pkw oder einem zur Nutzung überlassenen Pkw einreicht?
    Musstet ihr irgendwelche Belege (Sprit, Reperaturen oder km-Stand) nachreichen, wenn ihr diese nicht schon mit der Steuererklärung eingereicht habt? Oder reicht ihr diese Beleg immer schon direkt mit ein?

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Ich möchte für 2009 den neu angeschafften Laptop absetzen, was ja auch unter Werbungskosten problemlos möglich sein sollte.


    Problem ist eher, dass meine Freundin den Laptop bestellt hat. Ich habe die Rechnung dann aber bezahlt, wie ich durch den Überweisungsbelegnachweisen kann.
    Sollte es so akzeptiert werden, wenn ich die Rechnung und eben den Überweisungbeleg beilege?


    Erstmal ansetzen und schauen ob es durchgeht, wenn Nachfragen kommen eben die Belege einreichen. Nur sollte dann der Laptop nicht auch noch in der Erklärung der Freundin auftauchen.



    Zitat


    Macht es einen Unterschied ob man die Pendlerpauschale mit dem eigenen Pkw oder einem zur Nutzung überlassenen Pkw einreicht?
    Musstet ihr irgendwelche Belege (Sprit, Reperaturen oder km-Stand) nachreichen, wenn ihr diese nicht schon mit der Steuererklärung eingereicht habt? Oder reicht ihr diese Beleg immer schon direkt mit ein?


    Was heißt bei Dir "mit einem zur Nutzung überlassenen PKW"? Dafür gibt es bei der 1% Regel erstmal gar keine Pendlerpauschale, nur wenn man ein Firmen KFZ hat bei dem die Fahrtenbuchmethode angewandt wird (und das entsprechend auch versteuert worden ist) und man selbst die Spritkosten etc. trägt. Ansonsten Pauschale nur für eigenen PKW.


    Solange Du es mit den Kilometern (1fache Arbeitsstrecke max. 220 Arbeitstage) nicht übertreibst will da keiner irgendwelche Zettel sehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Erstmal ansetzen und schauen ob es durchgeht, wenn Nachfragen kommen eben die Belege einreichen. Nur sollte dann der Laptop nicht auch noch in der Erklärung der Freundin auftauchen.


    Du meinst, dass ich den Laptop ohne irgendwelche Belge erst Mal ansetzen soll?
    Kommt da nicht zu 100% die Nachfrage?


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Was heißt bei Dir "mit einem zur Nutzung überlassenen PKW"? Dafür gibt es bei der 1% Regel erstmal gar keine Pendlerpauschale, nur wenn man ein Firmen KFZ hat bei dem die Fahrtenbuchmethode angewandt wird (und das entsprechend auch versteuert worden ist) und man selbst die Spritkosten etc. trägt. Ansonsten Pauschale nur für eigenen PKW.


    Ich meine kein Firmenfahrzeug, sondern das Auto meiner Eltern.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Solange Du es mit den Kilometern (1fache Arbeitsstrecke max. 220 Arbeitstage) nicht übertreibst will da keiner irgendwelche Zettel sehen.


    Das Problem ist, dass ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre und diese ja bei einem Maximalbetrag von 4.500 Euro gedeckelt sind.
    Wenn ich jetzt also einen Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einen Teil mit mit privatem Pkw ansetze, sollte diese Begrenzung doch wegfallen.
    Da ich weit über die Entfernungpauschale von 4.500 Euro komme, würde sich das für mich auf jeden Fall lohnen.

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