lohnpfändung musst du beim gericht beantragen.
das findest du aber auch alles bei google unter dem stichwort lohnpfändung oder pfändungs und überweisungsbeschluss. bisschen eigeninitiative kann man schon erwarten.
Schuldner unbekannt verzogen - und nun ?
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Ich habe mich bei wikipedia jetzt mal zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingelesen. Ein Paar Fragen bleiben trotzdem offen:
Welche Angaben sind genau in dem Antrag zu machen?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit des Gerichts bis der Beschluss dem AG des Schuldners zugestellt wird?
Was kostet die Antragstellung?Kann ich diese Fragen bei meinem örtlichen Amtsgericht stellen oder finde ich wonaders Antworten auf meine Fragen?
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"Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat zu enthalten: Bezeichnung von Gläubiger (Bankverbindung nicht vergessen) und Schuldner, die beizutreibende Forderung des Gläubigers (auch Teilbeträge möglich) und die zu pfändende Forderung des Schuldners an den genau zu bezeichnenden Drittschuldner. Die zugrunde liegende Forderung ist genau nach Kosten, Zinsen und Hauptsache aufzuschlüsseln (außer bei Vollstreckung aus einem Teilbetrag)."
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Vielen Dank ChickenHwak!
Sollte ich also direkt eine Fordeungspfändung in Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Amtsgericht beantragen?
Falls das fehlschlägt dann eine Mobiliarvollstreckung?In das Schuldnerverzeichnis ist der Schuldner nur dann eingetragen, wenn er eine Eidesstaatliche Versicherung über seine Kontostände (auch weiterer Besitz?) abgegeben hat? Also faktisch nichts zu holen ist, denn sonst muss der Schuldner ja keine Eidesstaatliche Versicherung abgeben, oder?
Aber gibt es absolut keine Möglichkeit über das Gericht eine Auskunft über die Kontostände und evtl. sonstige Besitztümer (wie auf Schuldner angemeldetes Auto etc.) einzuholen?? Das kann doch nicht sein!
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