ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
Das verstehe ich nicht - wäre ich direkter Käufer vom Mieter (A), könnte ich nicht gutgläubig erwerben. Ist nun aber noch ein weitere Käufer/Verkäufer (B) dazwischen, kann ich, trotz Kenntnis der Sachlage, Eigentum daran erwerben.
Das sagt doch keiner.
Du kannst auch vom ursprünglichen Mieter gutgläubig Eigentum erwerben. Das ist nur dann nicht möglich, wenn es diesem A abhanden gekommen ist, bspw. indem B es gestohlen hat.