ZitatOriginal geschrieben von Der Schakal
Ist die Praktik rechtlich haltbar?
Das es sich meiner Meinung nach um eine Option und nicht um Vertragsbestandteil handelt kann o2 kündigen. Allerdings kann o2 ein Problem bekommen wegen der Frist, denn den Anruf bzw. den besprochenen Inhalt können sie nicht beweisen bzw. nachweisen.
Gruß Marco