Strassenverkehrsfragen

  • Abblendlicht und dazu interessant ist der letzte Satz:

    Zitat


    Da Abblendlicht erheblich weiter als 25 m reicht, ist die früher auch von der Rechtsprechung geäußerte Meinung falsch, daß bei Abblendlicht nicht schneller als mit 40-45 km/h gefahren werden dürfe.


    Quelle
    Da steht auch, dass dein rechtes Abblendlicht in 70-100m Entfernung noch eine Helligkeit von 1 Lux haben muss (es darf auch heller sein, aber nicht umgekehrt) und Dein linkes in 50-60m.


    Und es gilt trotz "es fährt doch keiner so" immer noch das Sichtfahrgebot.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Ich finde leider nichts mehr dazu, aber wenn ich mich nicht irre, soll das Abblendlicht 50m weit reichen. Also wenn Deines nicht bei 50m schlapp macht dürftest Du Ärger mit dem TÜV kriegen.


    Also warum fährt dann KEINER nachts höchstens 75?


    Weil es nicht immer stockfinster ist, es gibt Straßenbeleuchtung, Mondlicht, vorausfahrende Fahrzeuge mit Beleuchtung etc pp. Und wenn man freie Bahn darf man sogar das Fernlicht benutzen.
    Hier gibt es ggf. interessante Informationen zu dem Themenbereich: http://www.rechtslexikon24.net…endlicht/abblendlicht.htm
    Edit: Ups, zu langsam :p


    Edit2:

    Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    Da steht auch, dass dein rechtes Abblendlicht in 70-100m Entfernung noch eine Helligkeit von 1 Lux haben muss (es darf auch heller sein, aber nicht umgekehrt) und Dein linkes in 50-60m.


    Die maximal 1 Lux gelten bei 25m fürs Abblendlicht. Ähnlich gilt nach StVZO §50 fürs Fernlicht mindestens 1 Lux in 100m Entfernung.

  • Wobei laut §18 Abs.6 STVO auf Autobahnen anscheinend nicht auf Schichtweite des Abblendlichtes gefahren werden muss:

    Zitat


    (6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn


    1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder


    2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.


    War mir neu.

  • Zitat

    Weil es nicht immer stockfinster ist, es gibt Straßenbeleuchtung, Mondlicht, vorausfahrende Fahrzeuge mit Beleuchtung etc pp. Und wenn man freie Bahn darf man sogar das Fernlicht benutzen.

    Es geht grad um die Autobahn also nichts mit Straßenbeleuchtung (die eh nur innerorts ist und wenn man da 75 aufwärts fährt ist einem nicht mehr zu helfen) und auch nichts mit Fernlicht.


    Wie gesagt, es geht darum was ist, wenn man nachts auf einer ziemlich leeren Autobahn unterwegs ist. Wenn ich auch schon nur 120 fahre, fahren mir fast alle sehr dicht auf um dann ganz knapp zu überholen und mit 160-200 weiterzufahren. Wenn ich nur 75 fahren würde, würde mir garantiert irgendwann einer reinfahren.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Wie gesagt, es geht darum was ist, wenn man nachts auf einer ziemlich leeren Autobahn unterwegs ist.


    Dann benutzt du -wie in der Fahrschule gelernt- das Fernlicht, wo ist das Problem?
    Sind Fahrzeuge vor dir, kannst du in der Regel durch deren Beleuchtung nach hinten die Fahrzeuge erkennen und hast durch deren Beleuchtung nach vorne eine erweiterte Sicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Wie gesagt, es geht darum was ist, wenn man nachts auf einer ziemlich leeren Autobahn unterwegs ist. Wenn ich auch schon nur 120 fahre, fahren mir fast alle sehr dicht auf um dann ganz knapp zu überholen und mit 160-200 weiterzufahren. Wenn ich nur 75 fahren würde, würde mir garantiert irgendwann einer reinfahren.


    Und nur weil "alle" sich nicht richtig verhalten oder unangepasste Geschwindigkeiten fahren legitimiert Dich das dann also das auch zu tun?


    Es gab da mal so ein schönes Sprichwort: "Wenn alle vom Kirchturm springen, springst Du dann auch?"


    Und sofern es nicht beschränkt ist kannst Du ja auch auf Autobahnen nachts mit 200 km/h langbrettern, nur ob dass auch wirklich sinvoll ist bleibt dahingestellt. Nur darf man sich dann eben nicht beschweren wenn man selber nicht in der Lage ist Verkehrszeichen rechtzeitig zu erkennen und deswegen dann ggf. einen Strafzettel kassiert. Fällt dann eben in den Bereich "persönliches Lebensrisiko".


    Sich hier aber hinzustellen und sich darüber zu beschweren, dass der Staat und die Polizei das eigene (in dem Fall unangepasste) Fahrverhalten sanktionieren ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Dann benutzt du -wie in der Fahrschule gelernt- das Fernlicht, wo ist das Problem?

    Selbst wenn direkt vor einem keiner ist, sollte man auf der Autobahn das Fernlicht nicht benutzen um den Gegenverkehr nicht zu blenden.


    Zitat

    Sich hier aber hinzustellen und sich darüber zu beschweren, dass der Staat und die Polizei das eigene (in dem Fall unangepasste) Fahrverhalten sanktionieren ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

    Ich geh mal davon aus, dass Du meine Beiträge nicht gelesen hast, was Deine Antwort ziemlich lächerlich macht.
    Ich beschwere mich nicht, dass sanktioniert wird, was ja laut §18 Abs.6 STVO noch nicht mal der Fall ist. Im Gegenteil, ich beschwere mich, dass auf der Autobahn insbesondere nachts quasi rechtsfreie Zone ist und alle rasen wie die bekloppten. Wenn ich 70 fahren würde, würde ich damit über kurz oder lang einen Unfall provozieren. Also das nächste Mal erst lesen dann antworten.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Ich finde leider nichts mehr dazu, aber wenn ich mich nicht irre, soll das Abblendlicht 50m weit reichen. Also wenn Deines nicht bei 50m schlapp macht dürftest Du Ärger mit dem TÜV kriegen.


    Wie ja schon geschrieben, dürfen die Scheinwerfer deutlich weiter reichen. Der Thread soll jetzt nicht in Diskussionen über Leuchtstärke und Leuchtdichte ausarten - das sollen die Hersteller bei der Zulassung klären. Lass dir aber versichert sein, dass ich bei Abblendlicht die Leitpfosten auch in 200m noch gut erkennen kann (Serienbrenner!). Siehe dazu auch den Beitrag von PhilipK-Obh. Aber auch hier nochmal der Hinweis, dass Eventualitäten, wie z.B. ein Tier, Unfall o.ä. mit berücksichtigt werden sollten!


    Zitat

    Wenn ich nur 75 fahren würde, würde mir garantiert irgendwann einer reinfahren.

    Zumindest im Güterkraftverkehr scheint das überraschenderweise dennoch zu funktionieren ;)


    Nochmal: Ich fahre sicherlich auch nicht nachts mit 75 über die Bahn - aber auch nicht mit 200. Es gilt wie immer das Mittelmaß zu finden, dass man mit sich selbst und den anderen gegenüber verantworten kann!
    Ging die Frage nicht auch ursprünglich mal in die Richtung, dass die Schilder so plötzlich auftauchen?

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Ich beschwere mich nicht, dass sanktioniert wird, was ja laut §18 Abs.6 STVO noch nicht mal der Fall ist. Im Gegenteil, ich beschwere mich, dass auf der Autobahn insbesondere nachts quasi rechtsfreie Zone ist und alle rasen wie die bekloppten.


    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Ok, was ist mit 160 in der Nacht und einem 80er Schild? Die Scheinwerfer reichen grad mal 50m weit, das könnte knapp werden. Und auch wenn es vielleicht möglich wäre, je nachdem wie nass die Straße ist habe ich keine Lust, dass der Wagen ausbricht nur weil ich wegen einem Schild eine Vollbremsung hinlegen musste...


    Soso...


    Aber um es nochmal zusammenzufassen:


    1.) Wer eine "Vollbremsung" hinlegen muss weil er ein Schild nicht oder nicht rechtzeitig gesehen hat der war mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs oder war gedanklich nicht bei der Sache.


    2.) Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen ist 130 (Richtgeschwindigkeit = eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird), jeder der egal zu welcher Tageszeit meint schneller fahren zu müssen nimmt hier im Fall eines Unfalls eine Mithaftung aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr die vom Fahrzeug/Fahrer ausgeht in Kauf. Hier von einem "rechtsfreien" Raum zu sprechen ist grober Unfung.


    3.) Wer meint er kann Punkt 1 jetzt nicht berücksichtigen, weil er sich wg. anderen Verkehrsteilnehmern die Punkt 2 ignorieren genötigt fühlt ebenfalls schneller zu fahren, der sollte sich bzw. seinen Fahrstil mal hinterfragen.


    Autofahren ist immer mit einem Risiko verbunden, auch wenn man selbst versucht umsichtig zu fahren. Bereits mehrfach angesprochen wurden hier ja schon kreuzende Tiere, liegengebliebene Fahrzeuge oder Fahrzeugteile etc. pp. die anders als Straßenschilder wirklich plötzlich und unerwartet auftauchen können.


    Selbst mit Richtgeschwindigkeit 130 gehe ich hier als Autofahrer ein Risiko ein im Falle eines Falles in einen solchen Unfall verwickelt zu werden. Dieses Risiko kann ich minimieren indem ich mit der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit auf der AB mit 60 km/h unterwegs bin.
    Nun habe ich eine geringere Chance mit einem Reh zusammenzustoßen, dafür wird sich bei so einer Geschwindigkeit die Chance in einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer verwickelt zu werden entsprechend aber erhöhen. Im Ergebnis muss man also eine Risikoabwägung treffen was einem "lieber" wäre oder man lässt das Auto ganz stehen.


    Oder man wählt das Schweizer Modell und erlässt ein generelles Tempolimit von 100 oder 120 auf Autobahnen, dann brauch sich keiner mehr einen Kopf darum zu machen, ob er ggf. zu schnell unterwegs ist um etwaige Schilder erkennen zu können. Ob das allerdings die notorischen Raser und Drängler dann auch beeindruckt sei mal dahingestellt.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Selbst wenn direkt vor einem keiner ist, sollte man auf der Autobahn das Fernlicht nicht benutzen um den Gegenverkehr nicht zu blenden.


    Tja, wenn du auf der stockfinsteren, "ziemlich leeren Autobahn" wegen dem permanenten Gegenverkehr, den du mit Fernlicht blenden würdest -da es leider gerade keine entsprechende Bebauung und/oder Bepflanzung des Mittelstreifens gibt, die das verhindert- und der dir -warum auch immer- trotzdem mit seinem Abblendlicht keine zusätzliche Sicht auf deiner Fahrbahnseite verschafft, nur dein schwaches Abblendlicht, welches keinerlei Sicht über 50m hinaus ermöglicht, einsetzen kannst, dann solltest du wirklich nur etwa 75km/h schnell fahren. ;)


    Vielleicht schätzt du auch einfach deine Sichtweite mit Abblendlicht falsch ein? Z.B. die Leitpfosten stehen in der Regel 50m von einander entfernt.
    Für "Regen, Nebel oder Schneefall" mit Sicht unter 50m gibt es einen extra Satz der die Höchstgeschwindigkeit regelt. Da könnte man glatt vermuten, daß es sonst im Normalfall bei gerader Strecke mit vorschriftsmäßiger Beleuchtung nicht zu einer so eingeschränkten Sicht kommen kann.

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