Abblendlicht und dazu interessant ist der letzte Satz:
Zitat
Da Abblendlicht erheblich weiter als 25 m reicht, ist die früher auch von der Rechtsprechung geäußerte Meinung falsch, daß bei Abblendlicht nicht schneller als mit 40-45 km/h gefahren werden dürfe.
Quelle
Da steht auch, dass dein rechtes Abblendlicht in 70-100m Entfernung noch eine Helligkeit von 1 Lux haben muss (es darf auch heller sein, aber nicht umgekehrt) und Dein linkes in 50-60m.
Und es gilt trotz "es fährt doch keiner so" immer noch das Sichtfahrgebot.