shelter: Na ja, also das finde ich jetzt albern. Es stimmt zwar, dass der Titel erst mit Veröffentlichung der Arbeit geführt werden darf, aber gegenüber dem Plagiatsvorwurf ist das nun wirklich eine lässliche Sünde. Ich halte das noch nicht mal für ausgeschlossen, dass es nicht Guttenberg selbst war, der sich mit Dr. hier versehen hat.
Der Ausweg aus solchen albernen Situationen ist mE die generelle Abschaffung des Titels (nicht der Promotion natürlich). Es gibt eigentlich doch keinen Grund, einen akademischen Abschluss in den Personalausweis einzutragen.