Hilfe: Versicherung kürzt Werkstatt-Rechnung nach Haftpflicht-Schaden

  • Hallo,


    habe ein Problem mit der gegnerischen Versicherung (HUK), nachdem mir jemand in das Auto gefahren ist.


    Habe das Auto in der BMW-Werkstatt reparieren lassen und die Rechnung bei der HUK eingereicht. Die HUK kürzt jetzt die Rechnung, da in den Arbeitswerten Zeitzuschläge enthalten sind, die aber laut Werkstatt üblich sind.


    Darf die Versicherung so einfach die Rechnung kürzen? Kennt sich jemand mit der Rechtmäßigkeit von solchen Zeitzuschläge aus?


    Vg Leon

  • Geh zum Rechtsanwalt. Wenn der Gegner die Alleinschuld trägt, muss dieser die Kosten voll übernehmen.


    Ohne Rechtsbeistand wird man von Versicherungen im Kfz-Bereich regelmäßig über den Tisch gezogen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Die Kosten wurden im Vorwege festgestellt ?
    Letztlich stellen Werkstätten Kosten in Rechnung, die nicht Erstatungsfähig sind, nur weil sie angeblich üblich sind. Leidtragend bist am Ende Du.
    Die HUK zahlt in der Regel ohne zu murren, prüft aber alle Rechnungen genau.

  • hat das Autohaus nicht im Vorfeld eine Freigabe bei der Versicherung geholt ?



    Also Zeitzuschläge hört sich schon irgendwie komisch an, normalerweise gibts eine AW-Tabelle und nach der wird die Rechnung erstellt. Üblich sind Zeitzuschläge sicher nicht, denn wenn diese üblich wären dann wären diese ja in den AWs eingerechnet ;)


    Ich denke die Werkstätten können nur von den AWs abweichen wenn eine genaue Begründung vorliegt weshalb diese Zuschläge verlangt werden, also z.B. bei Kotflügel demontieren wenn die Schrauben durch den Unfall verformt waren und nicht raus gingen etc. Ich würde auch mal dezent beim Autohersteller nachfragen wann Zeitzuschläge zu den AWs üblich sind und wann nicht

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    hat das Autohaus nicht im Vorfeld eine Freigabe bei der Versicherung geholt ?


    Nein, Versicherung hat Freigabe nicht erteilt, stattdessen wurde die Kalkulation einer freien Werkstatt beigelegt (700 €).


    Aussage von BMW Niederlassung war, dass die Versicherung die Rechnung bezahlen muss (1200 €), deshalb habe ich es reparieren lassen. Letztlich jetzt bezahlt wurden von der Versicherung 1000 €. (Markengebundene Werkstätten sind immer teurer.)


    Kenn jemand irgendwelche Rechtsgrundlagen?

  • Bei http://www.captain-huk.de/ ist die HUK recht deutlich vertreten ;)


    @TE:


    Du hast natürlich das Recht, zu einer Markenwerkstatt/Vertragswerkstatt deines Herstellers zu gehen. Das ergibt sich aus deinem Integritätsinteresse.


    Mich wundert hier, dass sich die HUK so anstellt.


    Entweder hat die Werkstatt zu viele Arbeitswerte angesetzt, und damit im Endeffekt auch dich beschissen.


    Oder aber die HUK möchte auch bei tatsächlicher Reparatur die Stundenverrechnungssätze der Markenwerksatt angreifen.


    Diese Taktik kenne ich normalerweise nur bei Abrechnung auf fiktiver Basis.


    Aber warum willst du dich selbst damit rumärgern, geh doch kostenlos zum RA.

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  • Die Aussage der BMW Niederlassung hat nur einen Stellenwert und zwar den, dass Du zahlen musst, unabhängig davon, ob die Versicherung zahlt. Fraglich ist ja, warum sind diese Zeitwerte entstanden ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Bei http://www.captain-huk.de/ ist die HUK recht deutlich vertreten ;)


    na ja, meine Erfahrung im März mit der Huk ( Stoßstange hinten und ein paar Kratzer, ca. 1500€ gesammt ) war dass die zwar ein wenig langsam waren aber sonst ist alles glatt gelaufen.



    Meine Werkstatt ist auch ein BMW-Vertragspartner, aber auf meiner Rechnung steht auch nichts von Zuschlägen, nur AW. Frag am besten mal in München nach was üblich ist und was nicht, die sind normalerweise recht fix.

  • Re: Hilfe: Versicherung kürzt Werkstatt-Rechnung nach Haftpflicht-Schaden


    Zitat

    Original geschrieben von leon
    Darf die Versicherung so einfach die Rechnung kürzen?


    Nein, darf sie (in der Regel) nicht.
    Sogar willkürlichen Kürzungen bei Abrechnung nach Gutachten ("fiktiv") wurde kürzlich eine Absage erteilt - dazu gibt es ein Urteil was ich aber gerade nicht in Volltext finde: 114 C 3371/08 vom AG Berlin Mitte. Amtsgericht, aber für Verkehrsstreitigkeit bis 5000€ zuständig gewesen. D
    Tun sie trotzdem aber alle gerne, insbesondere und gerade auch de HUK.

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