ZitatOriginal geschrieben von slang
Also sorry, aber das ist Quatsch... das Transportrisiko trägt nicht immer und in allen Fällen der Versender (Alice). Gerade hier haftet DHL, so wie der Fall geschildert worden ist, und nicht Alice. Für Alice wurde das Paket versendet, dass dies danach "verschwindet" liegt ja wohl kaum im Risiko von Alice. Das Entgegenkommen ist meiner Meinung nach auch Kulanz und da kann sich der TE glücklich fühlen, hier sollte nämlich der Nachbar für grade stehen, weil der hat das Paket angenommen und muss nun mal sicher stellen das es auch ankommt, ansonsten ist er nun mal verantwortlich...
Die Gefahr, die Leistung erbracht zu haben ohne einen Anspruch auf die Gegenleistung zu haben geht bei einem Verbrauchsgüterkauf erst mit Verschaffung des unmitellbaren Besitzes an den Käufer bzw. an eine vom Verkäufer mit dem Empfang beauftragten Person vom Verkäufer auf den Käufer über.
Ob DHL für den Verlust haftet oder nicht (immerhin hat Alice mit Beauftragung von DHL deren AGB, die eine Ersatzzustellung vorsehen, akzeptiert) ist für das Verhältnis TE - Alice relativ egal.
Ergo ist dein Geschreibse juristisch betrachtet ziemlicher Quatsch...