Handy bei Alice bestellt nie erhalten muss nun Zahlen

  • Zitat

    Original geschrieben von slang
    Also sorry, aber das ist Quatsch... das Transportrisiko trägt nicht immer und in allen Fällen der Versender (Alice). Gerade hier haftet DHL, so wie der Fall geschildert worden ist, und nicht Alice. Für Alice wurde das Paket versendet, dass dies danach "verschwindet" liegt ja wohl kaum im Risiko von Alice. Das Entgegenkommen ist meiner Meinung nach auch Kulanz und da kann sich der TE glücklich fühlen, hier sollte nämlich der Nachbar für grade stehen, weil der hat das Paket angenommen und muss nun mal sicher stellen das es auch ankommt, ansonsten ist er nun mal verantwortlich...


    Die Gefahr, die Leistung erbracht zu haben ohne einen Anspruch auf die Gegenleistung zu haben geht bei einem Verbrauchsgüterkauf erst mit Verschaffung des unmitellbaren Besitzes an den Käufer bzw. an eine vom Verkäufer mit dem Empfang beauftragten Person vom Verkäufer auf den Käufer über.


    Ob DHL für den Verlust haftet oder nicht (immerhin hat Alice mit Beauftragung von DHL deren AGB, die eine Ersatzzustellung vorsehen, akzeptiert) ist für das Verhältnis TE - Alice relativ egal.


    Ergo ist dein Geschreibse juristisch betrachtet ziemlicher Quatsch...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Nochmal: Aus Sicht des Anbieters wurde die Ware ausgeliefert, er verlangt zurecht sein Geld.




    Wie wäre es mit "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre*** halten?

  • Zitat

    Original geschrieben von lenamarie87

    Wie wäre es mit "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fre*** halten?

    Wie wäre es mit "wenn ich das, was ich zu sagen habe, nicht in einem vernünftigen Tonfall tun kann, sage ich es lieber gar nicht"?

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Ulmen
    Und mein Nachbar wurde laut email bei den Behörden wegen Verdachts des Diebstahls angezeigt.


    Diebstahl? :confused:


    Allenfalls Unterschlagung.


    Gruß, Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Nochmal: Aus Sicht des Anbieters wurde die Ware ausgeliefert, er verlangt zurecht sein Geld.


    Offenbar ist es doch nicht so einfach.
    http://www.shopbetreiber-blog.…-werden-und-verschwinden/


    Im Zweifel scheint das jedoch eine Geschichte zu sein, die klar zu sein scheint bei den hier schreibenden Juristen, aber in den letzten 60 Jahren Paketversend in der BRD noch nicht abschliessend geklärt wurde. Aber obs im Zweifel wirklich so kommt weiss doch keiner :D


    Lenkt Alice - anders als hier - nicht ein, bleibt wohl nur eine Klage.

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Wie wäre es mit "wenn ich das, was ich zu sagen habe, nicht in einem vernünftigen Tonfall tun kann, sage ich es lieber gar nicht"?

    Ich finde, Dieter Nuhr hat immer einen sehr vernünftigen Tonfall. ;)

    Zitat

    Im Zweifel scheint das jedoch eine Geschichte zu sein, die klar zu sein scheint bei den hier schreibenden Juristen, aber in den letzten 60 Jahren Paketversend in der BRD noch nicht abschliessend geklärt wurde.

    Der entscheidende Punkt aber ist, dass die Frage der Wirksamkeit der AGB des Paketdienstes nur für das Verhältnis Versender - Paketdienst von Bedeutung ist. Im Verhältnis Versender - Empfänger gilt das hier schon Gesagte: Bei einem Verbrauchsgüterkauf (= Kauf durch Verbraucher) trägt der Versender so lange das Risiko des Verlustes der Sache, bis diese dem Käufer übergeben wurde. Diese Regelung kann auch durch AGB des Verkäufers nicht ausgeschlossen werden. Etwas anderes mag höchstens gelten, wenn individuell vereinbart wurde, dass die Sache bei einem Dritten abzugeben ist. Wenn hier die Verbraucherschutzzentralen tätig wurden, dann betrifft das die Fälle, in denen Verbraucher Pakete verschickt haben. Um die Empfänger geht es dort nicht.

  • @ slang und dauerposter: Ihr habt ja beide Recht. DHL wird gegenüber Alice haften wegen 400 irgenwas HGB und Alice verliert den Anspruch auf die Gegenleistung wegen 47(irgendwas) BGB. (Wo ist eigentlich mein Schönfelder?)


    Letzteres wird für den TE wohl wichtiger sein und er wird das mit haften gemeint haben.



    Da Alice ja wohl ein weiteres Gerät versendet hat kann man die Kirche ja im Dorf lassen oder? Im Übrigen auch etwas seltsam das der TE sich hier von unterschiedlichen Aussagen seitens Alice verwirren lässt ob das Paket versendet wurde, du weisst doch was passiert ist!


    Wer hat deinen Nachbar denn angezeigt?


    MfG


    Maddy


    P.S. An dieser Stelle würde ich gern ein Referat über Drittschadensliquidation vergeben. Denke da an lenamarie, juristisches Wissen und akademisch saubere Argumentationweise scheint ja vorhanden zu sein :D

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Offenbar ist es doch nicht so einfach.

    Sieht ganz so aus, danke :) Wie die Mitlesenden nun sicher zur Kenntniss genommen haben, bin ich kein Jurist ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Im Verhältnis Versender - Empfänger gilt das hier schon Gesagte: Bei einem Verbrauchsgüterkauf (= Kauf durch Verbraucher) trägt der Versender so lange das Risiko des Verlustes der Sache, bis diese dem Käufer übergeben wurde. Diese Regelung kann auch durch AGB des Verkäufers nicht ausgeschlossen werden. Etwas anderes mag höchstens gelten, wenn individuell vereinbart wurde, dass die Sache bei einem Dritten abzugeben ist. Wenn hier die Verbraucherschutzzentralen tätig wurden, dann betrifft das die Fälle, in denen Verbraucher Pakete verschickt haben. Um die Empfänger geht es dort nicht.


    Offenbar ist die Geschichte aber folgende: Entweder es ist noch nicht genug passiert (=die Haftungsforderungen an den Frachtfüher nicht groß genug), und/oder es ist halt - auch im Rechtsverhäntnis Käufer <> Verkäufer - nicht Durchgefochten bzw. immer eingelenkt worden. Mehr wollte ich gar nicht zum Ausdruck bringen.


    In allen anderen Fälle würde es in D keine "Zustellung beim Nachbarn" mehr geben ...


    Und wenn ich von den ganze Juristereien mal Absehe und versuche als normaler Mensch zu denken: Im Grunde ist der, der sich am nachlässigstens Verhalten hat immer noch der Nachbar. Alle anderen nur, weil es Verbraucherschutz gibt - was ja auch nicht schlecht sondern mehr als richtig ist.


    Desshaln würde ich meinen Nachbarn mal gehörig in den Hintern treten, und sei es auch nur als Entschädigung die die Nerven, die ich bei Alice gelassen hätte :D


    BTW: Sind die Haftungen einesn Frachfühers nach HGB - ich bin kein Jurist - nicht nur wenige Euro (=internationale Währungseinheiten) je Kilogramm ?

  • Ach ja, schön, wenn man mal Nutzen aus seinem Studium ziehen kann. :)


    Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Das kann ein Rechtsanwalt und sowas bin ich nicht.


    Um es kurz zu machen: Normalerweise wäre nach § 447 I BGB wirklich Alice raus (Stichwort Gefahrübergang bei Versendungskauf, Leistungsgefahr bei Untergang vor dem Hintergrund der durch konkretisierung der Gattungsschuld entstandenen Stückschuld, Erfüllung hat nach den gesetzlichen Regeln stattgefunden, anderweitige Absprachen sind nicht ersichtlich).


    Aber wie schon gesagt, ist hier nichts normal. Weiterlesen bildet: § 447 II BGB ist hier wegen Verbrauchsgüterkaufs einschlägig. Von daher mal platt gesagt: Bis Alice Dir das Gerät in die Hand drückt oder (nachweislich) in die Hand drücken lässt, greift oben gesagtes nicht und Alice muss weiterhin liefern. Die AGB der Post können Dir übrigens dabei genauso egal sein wie das Handelsrecht in Burki Nafaso. Gleiches gilt für Drittschadensliquidation und sonstige Konstruktionen.


    Mit dem "Frachtvertrag" oder wie man das Verhältnis zwischen Alice und DHL auch nennen mag, möchte ich mich hier nicht weiter auseinandersetzen ... und das sollte man auch lassen, wenn man dafür nicht bezahlt wird. Da spielen noch so viele andere Sachen mit rein - und wen man schon mit dem "normalen" Verbrauchsgüterkauf nicht ganz so gut kann, dann wird das ein Desaster. Und wie gesagt: Dem TE kann das egal sein.


    Hier nochmal ein Dank an die EU für die Verbrauchsgüterkauf-Regelungen :)


    btw: ich warte drauf, dass es hier irgendwann bei einem Versandkauf was auf ähnliche Weise schiefgeht. In meinem ehemaligen Studi-Wohnheim kamen schon mal dreistellige Summen in einer Woche über ähnliche Schäden zustande. Ich hatte bisher Glück und war nur mit einer Kaffeemaschine für 50 EUR betroffen. Wenn man es positiv ausdrückt, was Amazon da kulant. Wenn man böse ist, waren die einfach nur faul oder unfähig: die haben auch einfach nochmal rausgeschickt.


    Und noch ein Hinweis am Schluss: Das ganze geht hier für den TE gut und einfach aus, weil ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. Das wird ganz schnell ganz anders, wenn man von Privat (z.B. über ebay) kauft. Da würde ich immer sehr ordentlich an Versicherung und ordentliche Absprachen setzen. Sonst ist man wirklich schnell bei DSL und auch schonmal ordentlich gekniffen.

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