Moin,
hab gerade die Kündigungsschreiben für ein paar Verträge fertiggemacht und wollte wissen, ob es sinnvoll ist gleichzeitig die Einzugsermächtigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu widerufen?
Prinzipiell sollte dies gehen, nur hab ich eher die Befürchtung, dass das missverstanden werden könnte und die Abbuchung recht bald gestoppt wird. Wie seht ihr das?
Danke.
DnB