Vertrag kündigen - Einzugsermächtigung widerufen?

  • Moin,


    hab gerade die Kündigungsschreiben für ein paar Verträge fertiggemacht und wollte wissen, ob es sinnvoll ist gleichzeitig die Einzugsermächtigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu widerufen?
    Prinzipiell sollte dies gehen, nur hab ich eher die Befürchtung, dass das missverstanden werden könnte und die Abbuchung recht bald gestoppt wird. Wie seht ihr das?


    Danke.
    DnB

  • Ich verstehe nicht warum man die Einzugsermächtigung kündigen sollte? Wenn es nbichts mehr abzubuchen gibt, weil der Vertrag gekündigt ist, dann wird eh nichts mehr abgebucht... Oder sehe ich da was falsch?

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    »Mit schlechtem Fußball habe ich mich lange genug rumgeschlagen – und zwar mit meinem eigenen.« [Jürgen Klopp | BVB Cheftrainer]

  • und selbst wenn dann noch etwas abgebucht wird kannst du eben bei der bank anrufen und es zurückholen...Ist bei Abbuchungen kein Problem..


    Grüsse

  • Vom Prinzip hast du recht. Aber wie oft kam es vor, dass dennoch gern weiter abgebucht wird? Bestimmt schon bei manchen passiert. Nur weil der Vertrag beendet ist, heißt das noch lange nicht, dass die Firma danach dein Geld nicht möchte. Sicher ist sicher. Deswegen die Frage.

  • Wenn du es so siehst wird es das Unternehmen dan aber auch nicht stören, dass sie keine Einzugsermächtigung haben.

  • Abbuchung -> Lastschrift -> 6 Wochen kannst Du die Abbuchung rückgängig machen.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Hi!


    Bisher habe ich bei Vertragskündigungen immer den Satz:


    "Des weiteren erlischt mit Ablauf des Vetrags auch die Einzugsermächtigung
    für das Ihnen bekannte Bankkonto"


    Bislang hat noch niemand, selbst E+ und o2, daran was Missverstanden. :D



    MfG
    Surfkiller20

    Die globale Erwaermung verursacht stark statistisch variierende thermale Kontraktionen, welche wiederum temperaturinduzierte Bewegungen hervorruft, deren Reibungskoeffizienten zu Adhaesion am Plastikteilen fuehren kann...

  • Zitat

    Original geschrieben von DnB18evo
    Vom Prinzip hast du recht. Aber wie oft kam es vor, dass dennoch gern weiter abgebucht wird? Bestimmt schon bei manchen passiert. Nur weil der Vertrag beendet ist, heißt das noch lange nicht, dass die Firma danach dein Geld nicht möchte. Sicher ist sicher. Deswegen die Frage.


    Also bei mir noch nie, aber wenn zu Unrecht abgebucht wird, dann sollte es wirklioch kein Problem sein das Geld zurück zu bekommen

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  • Man kann das machen, ich glaube aber auch eher, dass es wenig Sinn macht. Die großen TK-Anbieter werden normalerweise nicht unrechtmäßig Gebühren nach dem Vertragsende abbuchen lassen.


    Und selbst wenn sie dies machen würden, wäre es - wie gesagt - nicht rechtmäßig und man könnte sich sein Geld schnell zurückholen.


    Das Tippen dieser Klausel kann man sich also getrost sparen, wie ich finde.

  • Hi!


    Die Klausel kann Sinn machen.
    So hat es unsere Lokale Tageszeitung geschafft eine uralte
    Kontoverbindung (wo natürlich kein Geld drauf war) zu nutzen,
    als ich nach ca. einjähriger Pause die Zeitung wieder Aboniert hatte.


    Und das obwohl ich bei Neuabschluss meine aktuelle Bankverbindung
    angegeben hatte und bei Kündigung eben den oben genannten
    Satz reingeschrieben hatte!
    War Klar das ich die Mahngebühr mit Verweis auf die alte Kündigung
    nicht bezahlt habe.


    Sicherlich ist eine Tageszeitung nicht mit einem Mobilfunkanbieter
    zu vergleichen, aber in diesem Fall hat mich der Verweis auf meine
    alte Kündigung mit eben entzug der Einzugsermächtigung vor
    Mahngebühren bewahrt.


    MfG
    Surfkiller20

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