Kündigung der Wohnung durch den Vermieter

  • Unser Vermieter verkauft nächsten Monat das Haus in dem wir wohnen. Der neue Besitzer möchte uns so schnell wie möglich kündigen (3 Monate Kündigungsfrist). Im Mietvertrag steht folgender passus:

    Zitat

    ...vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich auszuübende Widerspruchsrecht.


    Unsere Ausbildung/Studium endet September 2010. Was geschieht nach dem Widerspruchsrecht? Wie lautet die Argumentation für das Wiederspruchsrecht? Ist es absehbar dass sich das ganze bis September 2010 hinzieht, wenn wir eh die Gegend verlassen?

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • welche gründe gibt es denn dass er den mietern kündigt?


    wenn ihr bis 10/10 dort bleiben wollt, wäre es demnach sinnvoll dem mieterschutzbund beizutreten, die prüfen die kündigung und gehen ggfs dagegen vor falls es keine rechtlichen gründe gibt,,,,


    nur mal so als erster gedanke ;)

    heute war gestern noch morgen

  • Unsere Einliegerwohnung sei für die Tochter des zukünftigen Besitzers geplant. Das mit dem Mieterschutzbund hört sich gut an, werde mich mal schlau machen. :top:

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Hi,
    hört sich nach einem Versuch auf Eigenbedarfskündigung an :)


    Ergo würde er eure Wohnung gerne gegen deutlich mehr Miete vergeben...


    Wie alt ist die Tochter?


    M.E. habt ihr zwei Möglichkeiten:


    1. Ihr sagt, dass ihr im Frieden und ohne Anwalt nach Ende des Studiums, sprich 31.12.2010 auszieht.
    2. Seine Alternative lautet Mieterschutzbund mit ggf. Kündigungsklage und viel Rechtsanwaltskosten.
    (oder noch 3.) gegen eine "Umzugsbeihilfe" zieht ihr früher aus :)


    greetz
    cm

  • Der Vertrag ist unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Wir wohnen seit August 2007 in der Wohnung.
    Die Tochter ist ca. 20 Jahre alt. Ein erstes Gespräch auf eine Einigung bis Oktober 2010 war leider nicht sehr befriedigend für uns.

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Wo ist denn das Problem, wenn der Vermieter seine Wohung für seine Tochter braucht, dann ist es so.
    Such dir doch eine andere Wohung. Mieter denken wohl auch die haben alles Rechte dieser Welt.


    Man bräuchte einen Vermieterschutzbund.


    Ich bin auch Vermieter und sollte ich Später die Wohung für den Eigenbedarf brauchen, dann erwarte ich von dem Mieter das er die Wohnung auch innerhalb der gesetzlicheen Kündigungfrist abgibt.


    Warum müssen sich die Mieter querstellen. Die Wohnung gehört euch doch nicht :flop:

    iMAC 21,5 Zoll
    iPhone 4 16GB
    Ipad I 16GB

  • Zitat

    Original geschrieben von Akway


    Warum müssen sich die Mieter querstellen. Die Wohnung gehört euch doch nicht :flop:


    Weil Mieter auch Rechte haben.
    Soll der Mieter etwa innerhalb von 3 Tagen die Bude räumen, wenn es der Vermieter verlangt. :flop:


    Gruß Hope0815 :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Soll der Mieter etwa innerhalb von 3 Tagen die Bude räumen, wenn es der Vermieter verlangt. :flop:


    Nö, innerhalb von mind. einem viertel Jahr - so wie es beide Seiten mal schriftlich vereinbart haben.

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