Moin,
habe gerade diese Mail erhalten:
ZitatAlles anzeigen> Teil-Ruckerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebuhren
> Die offentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik
> Deutschland ARD und ZDF haben im Wirtschaftsjahr einen Gewinn von uber 1
> Mrd. (Milliarde) DM erwirtschaftet.
> Dieses ist gema? Bundesverfassungsgericht unzulassig.
> Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.01.1998 entschieden, dass an
> diesem Gewinn der Gebuhrenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn
> ermoglicht hat, zu beteiligen ist.Dieses Gerichtsurteil wurde vom
> Bundesgerichtshof am 08.04.1998 bestatigt!
> Es mussen nach Urteil jedem Antragsteller ruckwirkend fur die Jahre
1997,
> 1998 sowie 1999 je Quartal ein Betrag von DM 9,59 (insgesamt DM 115,08
> entspr. Euro 58,84) erstattet werden.
> Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden.
> Der Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen.
> GEZ
> 50856 Koln
> Fax: 0180-551 0700
>
> Bitte moglichst viele Kopien an Verwandte, Freunde und Bekannte
> weiterleiten, damit die Fernsehgebuhren auch ihnen erstattet werden.
>
> ------------------------------------------------------------------------
> ------------------------------------------------------------------------
> ------------------------------- Muster:
> Hiermit beantrage ich die Ruckerstattung von anteiligen
Rundfunk-und/oder
> Fernsehgebuhren fur je vier Quartale der Jahre 1997, 1998 und 1999 mit
> einem Betrag von je DM 9,59 je Quartal auf mein unten genanntes Konto..
> Ich beziehe mich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.04.1998.
> Ich bitte um Ruckbestatigung
> GEZ Nr. :
> Name, Vorname:
> Stra?e:
> PLZ, Ort:
> Geldinstitut.
> BLZ:
> Kto.Nr.:
> Datum: Unterschrift:
Ist da was dran oder ist das auch wieder nur so ein Schmarrn mit Kettenbriefcharakter um den Mailtraffic zu belasten?
Willi