o2 Rufnummeränderung wegen Bundesnetzagentur

  • Na ja, egal wer Schuld ist oder nicht, dass Angebot von o2 Kunden mit 50sms abzuspeisen finde ich schon nicht so die feine Art.
    Hätte o2 einfach bei meiner Nummer eine Zahl drangehängt hätte ich wahrscheinlich auch noch gesagt ist eben so, aber eine völlig abweichende zu vergeben


    Ich werd auf jeden Fall die Kündigung losschicken, schaden kanns nicht.

  • vodafrank


    Die Änderung betrifft auch nicht alle Nummern unter 11 Zahlen, sondern nur bestimmte Vorwahlbereiche.


    Und die Bundesnetzagentur sagte mir ,dass o2 seit 2003 weiß ,dass bei uns keine unter 11 Ziffern mehr vergeben werden darf.

  • Hm, das ist in der Tat merkwürdig....


    und irgendwie weist hierbei jeder dem anderen scheinbar den schwarzen Peter zu.
    o2 sagt die Bundesnetzagentur und umgekehrt

  • Zitat

    Original geschrieben von HochImNorden
      vodafrank
    Die Änderung betrifft auch nicht alle Nummern unter 11 Zahlen, sondern nur bestimmte Vorwahlbereiche.
    Und die Bundesnetzagentur sagte mir ,dass o2 seit 2003 weiß ,dass bei uns keine unter 11 Ziffern mehr vergeben werden darf.


    Moin,


    o2 gab wohl tatsächlich eine Selbstverpflichtung ab, die sie nicht eingehalten haben, siehe teltarif-Artikel vom Juli 2009: http://www.teltarif.de/arch/2008/kw27/s30484.html


    Die 50 SMS scheinen auch Standard zu sein, siehe ebenda:
    http://www.teltarif.de/o2-geni…r-wechsel/news/34806.html

    ___________________________________________
    Grüße in die Runde.

  • Vor Jahren hatte ich mich mal in das Thema eingelesen und meine mich an folgendes zu erinnern (Belege kann ich aber jetzt leider nicht beisteuern):


    - Grundsätzlich besteht Bestandsschutz seitens der BNetzA auch bei kurzen Rufnummern.
    - Allerdings gab es einige Firmen (wie eben wohl o2), die haben, trotz der Verordnung nur noch lange Nummern zu vergeben, dennoch auch nach dem Stichtag z.T. weiterhin kürzere Rufnummern an Kunden vergeben. Der Fehler wurde somit bei diesen Providern gemacht und diese müssen die Nummern der betroffenen Kunden nun ändern.


    So ärgerlich das für den Kunden ist, aber da gibt es m.W. keine Alternative.

  • Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    ... dass wirst du aber kaum beweisen können, da du nicht weist, was O2 wusste ;)


    Vielleicht muss er auch nur beweisen, dass er nicht wissen brauchte, was o2 wissen musste. :D

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Wer zählen kann ...


    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Sehr seltsam. Ich habe auf meinen Uralt-Genions mit 09281-Vorwahl auch nur 6-stellige Rufnummern und mir wurde bisher noch keine Änderung nahegetragen. :confused:

    Jooo_ VodaFrank, hab' Dich die ganze Zeit für 'nen so kompetenten Poster gehalten - und jetzt das: ↲
    5 (Vorwahlstellen) + 6 (Rufnummer) = 11! Warum also sollte Dir O2 (oder die BNA) eine Rufnummernänderung antragen? :confused:

    Froindliche Grieß' aus de Palz,

  • Re: Wer zählen kann ...


    Zitat

    Original geschrieben von BladeDrummer
    Jooo_ VodaFrank, hab' Dich die ganze Zeit für 'nen so kompetenten Poster gehalten - und jetzt das: ↲


    Weil er sich einmal verrechnet hat? :rolleyes:

  • Dieses Problem existiert schon seit vielen Jahren. Die BNetzA führt eine Liste mit Vorwahlen, in denen die Rufnummernlänge zur Sicherstellung der Versorgung mit freien Nummern jeweils um eine Ziffer erhöht wurde.


    1. Dieses Register ist offiziell, in jedem Fall verbindlich und selbstverständlich jedem TK-Anbieter bekannt. Beweisen muss hier niemand etwas, da allgemein bekannt.


    2. Diejenigen Kunden, die vor Aufnahme ihrer Vorwahl in das Register entsprechend der bei Nummernvergabe geltenden Rechtslage eine kürzere Nummer erhalten haben, genießen Bestandsschutz und können die kurze Nummer im übrigen sogar portieren.


    3. Diejenigen Kunden, denen der TK-Anbieter solche kurzen Nummern (selbstverständlich in Kenntnis des Registers) unter Verstoß gegen geltendes Recht zugeteilt hat, können selbstverständlich keinen Bestandsschutz genießen. Der setzt in der Regel nämlich voraus, dass anfangs ein rechtmäßiger Zustand existierte. Und den gab es in diesen Fällen nie.


    4. Der einzige NB, der wissentlich gegen die Vorgabe der BNetzA verstoßen hat, war meiner Kenntnis nach o2.


    5. Da sich o2 über viele Jahre geweigert hat, die unrechtmäßigen Rufnummern durch rechtmäßige zu ersetzen, muss die BNetzA diesem rechtswidrigen Zustand selbstverständlich irgendwann zwangsweise ein Ende setzen. Und das kann sie nur durch Abschaltung der Rufnummern, wenn o2 nicht endlich seinen Verpflichtunegn nachkommt.


    6. Handelt o2 weiterhin nicht, ist der Kunde der Dumme, weil seine Rufnummer demnächst wahrscheinlich nicht mehr erreichbar sein wird (auch nicht für eine Hinweisansage auf eine Ersatzrufnummer). Insbesondere für Selbständige bitter. Für einen Geschäftsanschluss würde ich o2 meiden, wie Feuer das Wasser. Aber das steht auf einem anderen Blatt.


    Solch illegales und in meinen Augen zudem dreistes Verhalten darf die BNetzA auf gar keinen Fall tolerieren. Endlich muss den Netzbetreibern jemand aufzeigen, dass deren "Landrecht" im Staatsgebiet der BR Deutschland keinerlei Bedeutung zufällt.


    Das war es, was mir zunächst wichtig erscheint.


    Sollten ganz kurzfristig Änderungen erfolgt sein, sind die in obigen Ausführungen noch nicht berücksichtigt.


    Frankie

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