Falsche Kleidungsgröße geliefert. Aktueller Zustand von Bedeutung?
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Wenn ich was bestelle und weiß, dass ich ne 14tägige gesetzliche Rückgabe problemlos auf meiner Seite habe, dann prüfe ich doch das Bestellte innerhalb diesen Zeitraumes und entscheide ob ich es behalte oder nicht. Gerade bei höherpreisiger Ware, die ich nicht gleich sofort nutzen will, will ich doch auf der sicheren Seite sein und nicht auf einmal vor Problemen stehen das es nicht passt...
Ihr habt euch für das Behalten entschieden, muss ja nen Grund gehabt haben.
Ganz ehrlich, wenn ich was bestelle und es passt, dann passt es. Im Zweifel teile ich dem Verkäufer mit, dass ich ne falsche Größe bekommen habe, aber die behalten möchte, einfach, dafür, dass ich bei etwaiger Gewährleistung/Garantie nen Beleg habe, woher die Ware kommt und nicht die falsche Größe zu dem zu reklamierenden Produkt auf einmal im Raum steht.
Wir können den Fall ja auch mal anders betrachten: Hättet ihr ne 68 bekommen, wäre die Ware zurückgegangen, da zu viel zu groß, wenn 62 schon so ausfällt, dass ihr das als 68 akzeptiert.
Das nun dem Verkäufer anzulasten finde ich wie andere auch eher merkwürdig, auch wenn es rechtlich eventuell anders ausschauen mag...
Klar, er hat die falsche Größe geliefert, aber sowas kann mal passieren und die falsche Größe hat ja zunächt gepasst
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Ein Königreich für ein Schloß

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ich kenn mich ja mit der Materie nicht so aus aber ist es nicht so das es bei Kleinkindern schwieriger mit der Größenzuordnung ist?
= das neue Kleidungsstück wird kurz vor der Taufe geliefert, man packt das Kind irgendwie rein und denkt sich noch "so ganz passt das nicht" und nach dem Streß der Taufe schaut man aufgrund der Anzieherfahrung dann mal in Ruhe aufs Etikett = verdeckter Mangel der einem mindestens 6 Monate das Recht zur Mängelrüge lt. Gewährleistungsrecht gibt.Ich kann nirgendwo lesen das der TE beabsichtigt hat das passende Kleidungsstück um zu tauschen da das Kind zwischenzeitlich raus gewachsen wäre, vielmehr hatte er von vorneherein einen Größenpuffer für seine Bestellung vorgesehen.
Sollte es sich um einen Preis höher als 50,-€ handeln würde ich persönlich den Umtausch mit dem Verkäufer ausdiskutieren...
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Natürlich schwanken die Größenangaben. Der Händler hätte es auch zurück genommen. Aber es war benutzt worden, in einem Umfang de rüber eine übliche im Geschäft mögliche Prüfung hinaus gegangen ist. Wenn was nicht passt, schicke ich es sofort zurück und trage es nicht über Nacht oder wasche es, wozu auch?
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Zitat
Original geschrieben von Cocho
Ein Königreich für ein Schloß
Ich dachte, das wär' ein Kombipaket (Brothers Grimm Real Estate Services: Königreich + Schloss, Tochter VB)

S for Off-Topic but CNR

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Es geht hier nicht um das Widerrufsrecht nach 14 Tagen. Hier greift die gewährleistung!
Und da ist es halt nun mal so das es egal ist ob eine falsche Größe geliefert wird, oder z. B. eine Naht reißt. Du hast 24 Gewährleistung.
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Also, ich weiß ja nicht so recht...
ich habe Mitleid für den Verkäufer. Der Punkt ist ja nicht nur, dass es einen Monat später bemerkt wurde, sondern auch, dass es in einem Zustand ist, der weder neu noch neuwertig zu sein scheint.
Wie soll das denn bitte schön aussehen: ich kriege z.B. statt der Canon 500 eine Canon 350 und nach 23 Monaten Nutzung sage ich: Hey, ich will meine 500 Euro zurück, da ich eine Canon 350 bekommen habe und keine Canon 500. Tja, leider hat sie nach 23 Monaten einige Gebrauchsspuren.
Rechtlich kann sie damit durchkommen, aber ich muss auch sagen, dass man auf Grund eigener Fehler den anderen nicht "bestrafen" darf, indem man ihn gebrauchten Waren zurückgibt. Was soll er damit? Das kann der Verkäufer in den Müll schmeissen. Wenn der Käufer pflichbewußt wäre, hätte er es sofort gecheckt und umgetauscht.
Der Verkäufer hat sich ja auch bereit erklärt, die Ware nach nem Monat zurückzunehmen, aber anscheinend ist der Zustand ja nicht so doll. Die Frage ist, wer mit dem Zustand Recht hat...sehr gut erhalten oder mit Breiflecken "beschmutzt"? ich kann es nicht beurteilen.
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Jetzt mal ne ganz dumme Frage dazu:
Wurde Euer Kind in dem Strampler bereits getauft? Dann dürfte die Erinnerung ja an diesem speziellen Strampler hängen, wenn er nun in die eigentlich bestellte Größe getauscht wurde, ist ja "der Zauber" davon ab...Andere Annahme:
Ihr beschwert Euch beim Händler, der schreibt zurück, dass es alle Strampler zu groß produziert wurden, und daher immer eine Größe kleiner ausgeliefert wurde als bestellt. Was dann?Vom Grundsatz her halte ich "Es wurde die falsche Größe geliefert" durchaus für einen Sachmangel, den der Verkäufer zu beheben aufgefordert werden kann. (Vgl. §434(1) BGB, "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.". Die vereinbarte Beschaffenheit hat sie ja in diesem Fall nicht. Also 24 Monate Gewährleistung.)
§476 BGB sagt zum Thema Beweislastumkehr folgendes: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war,[...]" - soweit so gut, bis hier hin kann man sagen "War ja schon bei Lieferung die falsche Größe!" und die Entscheidung fällt klar pro Käufer.
Aber §476 setzt sich wie folgt fort: "[...] es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Aha. Die Art des Mangels ist hier in diesem Fall "Passt nicht, weil falsche Größe!"... Dass das erst nach einer Zeit auffällt, die außerhalb der Widerrufsfrist liegt, und in der der Strampler offenbar mehrfach getragen wurde, ist (zumindest für mich) eher ungünstig.Eventuell könntest Du dem Verkäufer noch kommen, wenn er etwas mit der Widerrufsbelehrung verpatzt, diese Dir also nicht ausgehändigt hat o.ä.
Ob es den eventuellen Ärger und die für die Durchsetzung der (zumindest für mich nach dem derzeitigen Wissensstand fraglichen) rechtlichen Interessen aufzuwendende Zeit rechtfertigt, musst Du selber entscheiden.
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