Mal wieder Ärger mit dem Versandhandel :( - Rechtsberatung

  • Metzger
    dass die brille nur 30,- € kostet, wusstest weder du noch ich. die info kam erst später.


    zur vermeidung, dass einem dann angedichtet wird, man hätte das ding selbst benutzt, muss man natürlich den grund für die rücksendung erklären und den rücktritt gem. BGB innerhalb der 2 wochen hilfsweise erklären.
    so ist man quasi doppelt abgesichert.

  • Ich würde mich da auch nicht über ungelegte Eier aufregen! Einfach mal anrufen!


    Mir ist am 24.12.2009 ein Kopfhörer für's iPhone geliefert worden, Warenwert 150 Euro, mit total zerstörter Anschlussbuchse, habe dem Verkäufer sofort Fotos gemailt und ein Telefonat mit ihm geführt, er hat sich dann entschuldigt und nach 6 Minuten hatte ich das Geld via Paypal zurück! Bevor ich die Ware vverschickt hatte.


    Das war absolut vorbildlich! Habe ihn dann bei eBay auch positiv bewertet!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • leicht OT,
    aber ich habe neben dem Studium auch mal bei einem kleinen Versand gearbeitet. Somit saß ich am anderen Ende, an dem dann diese freundlichen Mails von wegen "arglistige Täuschung" ankommen...


    WIESO droht eigentlich eine nicht geringe Menge Besteller erstmal mit Polizei oder Anwalt, statt einfach ner normalen E-Mail zu schicken? Da arbeiten auch nur Menschen, die hin und wieder Fehler machen.


    Ist natürlich ärgerlich, wenn was kaputtes in der Verpackung liegt, aber nicht jeder Händler handelt automatisch mit Absicht rechtswidrig.

  • Zitat

    Original geschrieben von sl55few
    WIESO droht eigentlich eine nicht geringe Menge Besteller erstmal mit Polizei oder Anwalt, statt einfach ner normalen E-Mail zu schicken? Da arbeiten auch nur Menschen, die hin und wieder Fehler machen.


    Weil die Menschheit zu Kommunikationskrüppel verkommen, die nicht mehr in der Lage sind untereinander zu kommunizieren. Wo früher der normale Menschenverstand gearbeitet hat und man einfach mal den kleinen grauen Kasten "da oben" eingeschaltet hat, wird heute die eigene Intelligenz dem Outsourcing preisgegeben und in Foren verlagert.


    Das hat den Vorteil, das man nicht mehr selber denken muß und vor allem jegliche Verantwortung abgibt.


    Nachteil ist halt, das man bei 3 Leuten aber 4 verschiedene Antworten bekommt und vor allem die meisten direkt mit Paragraphen und Rechtsvorschriften um sich werfen.


    Das ist leider Zeitgeist und da sehe ich noch kein Ende.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Falls das auf diesen konkreten Fall bezogen seien soll: Ich hab niemandem mit irgendwas gedroht, um das klar zu stellen, aber aufgrund schlechter Erfahrung, der persönlichen magischen Anziehung von Konflikt und Pech und Murphys Gesetz rechne ich immer mit dem Worst Case. Eine Lösung im Guten ist mir natürlich am liebsten.


    Nachdem die E-Mail unbeantwortet blieb habe ich eben im zweiten Anlauf telefonisch jemanden erreicht, die Chefin persönlich, und diese sicherte mir zu, mir eine neue Brille und einen Rückschein für die beschädigte zu schicken. Insofern hoffe ich nun mal das Beste und warte was nächste Woche passiert.
    Danke für alle Kommentare.

  • Zitat

    Original geschrieben von michael_dugan
    Also bevor ich mich jetzt auf eine telefonische oder persönliche Auseinandersetzung mit dem Händler einlasse: Wie würdet ihr vorgehen? Ist das ganze nicht auch strafrechtlich relevant, sodass ich eigentlich auch zur Polizei gehen könnte? Ist ja mehr oder weniger schon eine (arglistige) Täuschung.


    Zitat

    Original geschrieben von michael_dugan
    Nachdem die E-Mail unbeantwortet blieb habe ich eben im zweiten Anlauf telefonisch jemanden erreicht, die Chefin persönlich, und diese sicherte mir zu, mir eine neue Brille und einen Rückschein für die beschädigte zu schicken. Insofern hoffe ich nun mal das Beste und warte was nächste Woche passiert.
    Danke für alle Kommentare.


    Sorry, aber was in aller Welt sprach dagegen, diesen Anruf heute morgen (vor der Threaderöffnung) zu tätigen :confused:


    diger: 100%tige Zustimmung


    Gruß


    Tommy

  • na das Ziel war auf sich aufmerksam zu machen - war dir aufgefallen das zwischen Versand der Email und der Aussage "Nachdem die Email unbeantwortet blieb" 5 Stunden vergangen waren?


    Ich kämpfe grad interimsweise täglich mit Leuten die allen ernstes so viel Langeweile zu haben scheinen das eine Bearbeitungszeit von 24 Stunden schon unzureichend ist, geschweige denn Emailversand Freitag 17 Uhr - die Menschheit ist heutzutage so misstrauisch das bis Sonntag Abend 22 Uhr 5 weitere Emails abgeschickt werden und in der letzten mitgeteilt wird das es einem nun genug ist und man am Montag morgen als erstes zur Polizei gehen wird... Das der Leser tatsächlich übers Wochenende Privatleben hatte ist für Privatkunden heutzutage nicht mehr nachvollziehbar...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich habe als Privatkunde im Versandhandel einen teuren Artikel und mehrere Kleinteile gekauft um über die Versandkostenfreigrenze zu kommen.
    Nun wurde der teure Artikel defekt geliefert, von mir zurückgeschickt und um Lieferung eines neuen Artikels gebeten. Den Kleinkram habe ich behalten und am gleichen Tag bezahlt.
    Nach knapp 3 Wochen habe ich eine Mahnung über den Betrag der Versandkosten zzgl. einer Mahngebühr von 11,50 Euro erhalten.
    Auf die Lieferung des neuen Artikels warte ich noch, jedoch ist laut Onlineshop der Artikel nicht lieferbar.
    Bevor ich beim Händler reklamiere:
    Ist es so, dass
    1. die Versandkosten zu bezahlen wären,
    2. die Mahngebühr für die erste Mahnung (mit 55 Cent frankiert, also kein Einschreiben) 11,50 Euro betragen darf?
    In den AGB finde ich keinen Hinweis zu Mahngebühren, auch ist auf der ursprünglichen Rechnung kein Hinweis zu Versandkosten bei Teilretouren enthalten, genauer steht dort sogar, dass bei Retouren der Rechnungsbetrag um zurückgeschickte Ware gekürzt werden soll.

  • Versandkosten sind nicht gerechtfertigt, da du ja mehrere Artikel bestellt hast und somit regulär keine Versandkosten angefallen wären. Du musst den kompletten Rechnungsbetrag bezahlen, auch wenn der Artikel defekt geliefert wurde - hier hat der Händler das Recht auf Nachbesserung. Die erste Mahnung ist im Normalfall eine "Zahlungserinnerung", in der man den Kunden die evtl. vergessene Zahlung nochmal ins Gedächtnis ruft - folglich wird hier im Normalfall auch keine Mahngebühr erhoben. Ich kann dir allerdings nicht sagen, ob man diesen Weg auch auf die bei dir angewandte Art und Weise beschreiten kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Versandkosten sind nicht gerechtfertigt, da du ja mehrere Artikel bestellt hast und somit regulär keine Versandkosten angefallen wären.


    Damit wäre die Mahnung hinfällig.

    Zitat

    Du musst den kompletten Rechnungsbetrag bezahlen, auch wenn der Artikel defekt geliefert wurde - hier hat der Händler das Recht auf Nachbesserung.


    Laut Rechnung: "Bei Teilrücksendungen überweisen Sie bitte nur für behaltene Waren und Frachtkosten."

    Zitat

    Die erste Mahnung ist im Normalfall eine "Zahlungserinnerung", in der man den Kunden die evtl. vergessene Zahlung nochmal ins Gedächtnis ruft - folglich wird hier im Normalfall auch keine Mahngebühr erhoben. Ich kann dir allerdings nicht sagen, ob man diesen Weg auch auf die bei dir angewandte Art und Weise beschreiten kann.


    Wäre auch unwichtig, wenn die Versandkosten nicht berechnet werden dürfen und Rechnungen von mir grundsätzlich bei Erhalt bezahlt werden. Ich werden morgen mal die Hotline kontaktieren.

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