Der Wahnsinn um Kopierschutz und geistiges Eigentum

  • Soll also heißen, daß MS illegale Windows-Kopien updatet, um sich vor denselben zu schützen? Auch ne schöne Idee.....


    Gut, ich kenne mich nicht so aus, aber wäre es nicht sinnvoller, die illegalen Kopien an den Updates zu hindern, damit sie sich eben nicht "verbreiten" können? Für jede geschlossene Lücke kommen 2 neue auf - dann doch lieber ein "offener" (illegaler) Rechner, der im Grunde nichts anrichtet und sich halt nur "zu Hause" bewegen kann, als einen von MS unterstützen Zombie- oder Pseudorechner...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Soll also heißen, daß MS illegale Windows-Kopien updatet, um sich vor denselben zu schützen? Auch ne schöne Idee.....


    Nicht nur sich. Auch jeden anderen. Ungepatchte Computer sind eine Gefahr für andere Rechner, genauso wie Autos ohne funktionierende Bremsen.


    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Für jede geschlossene Lücke kommen 2 neue auf - dann doch lieber ein "offener" (illegaler) Rechner, der im Grunde nichts anrichtet und sich halt nur "zu Hause" bewegen kann, als einen von MS unterstützen Zombie- oder Pseudorechner...


    Der kann sich ja nicht nur "zu Hause" bewegen, sondern ist im Internet.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Wenn MS die Updatemöglichkeit für gecrackte Windows unterbinden würde, würden sie weniger Schaden anrichten, mMn.


    Desweiteren wäre es für die Damen aus Redmond sicherlich kein Problem, eben jenen Raubkopien den Zugang zum Internet zu verweigern - wenn sie schon "wissen" (via Update oder sonstwie) das es sich um eine Kopie handelt, sollte das "Fernabschalten"/Deaktivieren bestimmter Funktionen doch nun ein Kinderspiel sein.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Ich habe eher das Gefühl, dass MS die Verwendung insbesondere von Windows-Raubkopien ganz gezielt zur Erhöhung des Marktanteils duldet.


    Möglicherweise ist es für MS wirtschaftlich besser, wenn ein User, der für Software nicht zu zahlen bereit ist, mit einer Windows-Raubkopie arbeitet, als mit irgendwelcher Freeware. Dass unser Billy rechnen kann, hat er in der Vergangenheit ausreichend bewiesen. Wenn MS etwas gezielt duldet, dann sicher nicht ohne wirtschaftliche Hintergedanken.


    Und die wird man wohl nicht preisgeben ... so dass dem User nur eigene Mutmaßungen bleiben. :rolleyes:


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Wenn MS die Updatemöglichkeit für gecrackte Windows unterbinden würde, würden sie weniger Schaden anrichten, mMn.


    Wenn die Rechner keine Updates haben, laufen die halt ungepatcht weiter. Wobei es IMHO wirklich überflüssig ist, denen Sicherheitsupdates anzubieten, weil die Nutzer gecrackter Versionen aus Angst "erwischt zu werden" sowieso den Update-Dienst deaktivieren. Das Angebot wird also gar nicht angenommen. Zumal es aktuelle Updates nur mit aktuellem Service-Pack gibt und dieses bei der Installation den Product-Code überprüft.


    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Desweiteren wäre es für die Damen aus Redmond sicherlich kein Problem, eben jenen Raubkopien den Zugang zum Internet zu verweigern - wenn sie schon "wissen" (via Update oder sonstwie) das es sich um eine Kopie handelt, sollte das "Fernabschalten"/Deaktivieren bestimmter Funktionen doch nun ein Kinderspiel sein.


    Naja, das Problem mit diesem Fernabschalten ist, dass es auch die falschen treffen kann. Stell dir nur vor, der Volumenlizenzschlüssel eines Unternehmens landet im Internet (z.B. per KeyGen erzeugt) und wird deshalb von Microsoft gesperrt. Dann werden plötzlich die ganzen Clients des Unternehmens abgeschaltet. Hier könnte sich auch MS nicht vor Schadensersatzforderungen drücken, da es ein aktives Eingreifen von MS in den Geschäftsbetrieb wäre. Der Kunde will kein Betriebssystem, das von außen deaktiviert werden kann.
    Außerdem würden die Cracker genau dieses "Feature" ohnehin entfernen, damit die Rechner weiterhin nutzbar sind. Damit sind wir wieder dabei, dass das nur eine Gängelung des ehrlichen Kunden wäre, dessen Rechner plötzlich abgeschaltet würde, weil der Lizenzserver fehlerhaft ist, während der Nutzer einer gecrackten Version keine solchen Probleme hat.

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  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    ...
    Naja, das Problem mit diesem Fernabschalten ist, dass es auch die falschen treffen kann.
    ...


    Das kann nicht nur. Erfahrungsgemäß wird derartiges mit Sicherheit passieren.


    Aus Angst, unschuldiges Opfer solcher Maßnahmen zu werden, würde ich mit absoluter Sicherheit niemals ein OS installieren, beim dem ein solches Vorgehen ernsthaft in Erwägung gezogen wird. Und da bin ich sicher nicht der Einzige.


    Wie ich schon ausgeführt hatte ... eine Schädigung (resp. Behinderung) berechtigter Nutzer bin ich nicht zu tolerieren bereit. Wobei ich das (einmalige) Aktivierungssystem von Microsoft - wie etwa vergleichbare Verfahren im Rahmen der Installation - ausdrücklich ausnehmen möchte.


    Aber Behinderungen oder gar Schäden im täglichen Betrieb sind in meinen Augen ein Unding. NIEMAND wird ernsthaft verlangen können, dass seine Software nur nutzbar ist, wenn eine Internetverbindung besteht - es sei denn, sie dient gerade diesem Zweck.


    Ich perönlich bin ausschließlich dann online, wenn ich das Internet auch nutze. Findet geraume Zeit kein Datenaustausch statt, schaltet sich die Verbindung ab und kann nur manuell wieder reaktiviert werden. Und daran werde ich mit Sicherheit nichts ändern. Würde das ein Hersteller von mir bei Software verlangen, die ich unbedingt benötige und auch bezahlt habe, werde ich mir definitiv zu helfen wissen. Bei solchen Angriffen auf von mir legal erworbenes Eigentum sehe ich ein Recht, dieses Eigentum gegen solche Eingriffe zu verteidigen. Notfalls auch durch Modifikation meines Eigentums.


    Und solche auf Art.14 GG fußende Wahrnehmung von Rechten darf m.E. nicht strafbewehrt sein. Einem solchen Verfahren würde ich gelassen engegensehen.


    Frankie


    @ Happyday969:
    Wer sagt denn, dass ich ein Produkt wegen eines Sachmangels zum Austausch oder zur Behebung des Mangels an den Hersteller zurückgeben muss?


    Nicht jedes seiner Rechte muss man auch wahrnehmen (obwohl das gemeinhin so gehandhabt wird). Ich kenne jedenfalls keine Vorschrift, die dem Kunden die eigenständige Behebung eines Sachmangels verbietet. Kauft man einen technischen Artikel mit einem Defekt, käme niemand auf die Idee, dem Kunden die Selbsthilfe zu verbieten.


    Und das muss m.E. für Alle Produktgruppen gelten.

  • Ruuuuhig Brauner! ;)


    Es ging mir lediglich um das Beispiel als solches. Die technische Möglichkeit ist sicherlich gegeben, nur wird sie nicht genutzt - aus u.a. den Gründen, die du schon angeführt hast.


    Nur andersrum dürfen sich die Hersteller aber dann auch nicht beschweren, wenn sie selbst den Kopien Tür und Tor öffnen (sozusagen). Tun sie aber trotzdem. Und unternehmen nichts dagegen (zumindest nichts "wirklich" wirksames - ob es da nun wirklich etwas wirksames gibt oder nicht, lassen wir mal aussen vor). Natürlich muß man einen guten Mittelweg finden, zwischen Gängelung und vernünftiger, uneingeschränkter Nutzung.


    Nur ist doch eine solche Diskussion an sich eigentlich Sinnlos, denn Kopier"schutz"mechanismen und Cracks wird es immer geben. Egal, für welche Seite man sich entscheidet.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    @ Happyday969:
    Wer sagt denn, dass ich ein Produkt wegen eines Sachmangels zum Austausch oder zur Behebung des Mangels an den Hersteller zurückgeben muss? Nicht jedes seiner Rechte muss man auch wahrnehmen (obwohl das gemeinhin so gehandhabt wird).


    Da hast Du natürlich recht. Es steht Dir frei, einen festgestellten Sachmangel auch innerhalb der Garantie- bzw. Gewährleistungsfrist nicht beseitigen zu lassen.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich kenne jedenfalls keine Vorschrift, die dem Kunden die eigenständige Behebung eines Sachmangels verbietet. Kauft man einen technischen Artikel mit einem Defekt, käme niemand auf die Idee, dem Kunden die Selbsthilfe zu verbieten.


    Und das muss m.E. für Alle Produktgruppen gelten.


    Was Deiner Meinung nach gelten müsste und was tatsächlich gilt, sind zwei verschiedene Dinge. Natürlich kannst Du - unter Inkaufnahme des Verlusts sämtlicher Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche - auch nicht autorisierte Instandsetzungen durchführen bzw. durchführen lassen.


    ABER: Ein Kopierschutz ist per se noch kein Sachmangel. Nun kann es sein, dass der Kopierschutz über das eigentliche Ziel hinausgeht und auch Aktionen be- oder verhindert, die man legal mit einem kopiergeschützten Medium unternehmen darf. Sofern allerdings zur Beseitigung dieser unerwünschten Auswirkungen die Aushebelung des Kopierschutzes an sich erforderlich ist, hat der Gesetzgeber hier eine ganz klare Grenze gesetzt: genau das ist verboten und strafbewehrt, egal, ob Du der Meinung bist, als "Selbsthilfe" oder "Notwehr" müsse dies doch zulässig sein. ;)

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    ABER: Ein Kopierschutz ist per se noch kein Sachmangel. Nun kann es sein, dass der Kopierschutz über das eigentliche Ziel hinausgeht und auch Aktionen be- oder verhindert, die man legal mit einem kopiergeschützten Medium unternehmen darf. Sofern allerdings zur Beseitigung dieser unerwünschten Auswirkungen die Aushebelung des Kopierschutzes an sich erforderlich ist, hat der Gesetzgeber hier eine ganz klare Grenze gesetzt: genau das ist verboten und strafbewehrt, egal, ob Du der Meinung bist, als "Selbsthilfe" oder "Notwehr" müsse dies doch zulässig sein. ;)


    Es gab mal vor etlichen Jahren ein Urteil dazu. Es ging IMHO um Autocad und dessen Dongle. Ein Kunde konnte die Software nicht nutzen, weil der Dongle nicht ans laufen gebracht werden konnte. Er hatte dann eine Software genutzt, die den Dongle umgegangen hatte.


    Er hatte vor Gericht gewonnen, weil er die legal gekaufte Lizenz sonst nicht nutzen konnte, und der Softwarehersteller auch keine Alternative anbot.


    Im Grunde handelte es sich hier schon um eine Art Sachmangel, bezogen auf den Kopierschutz.


    Denn leider gibt es heute immer noch viele Kopierschutzmaßnahmen, die ums verrecken auf manchen Rechnern nicht läuft. Und da man ja nicht die Software kauft, sondern nur eine Nutzungslizenz erwirbt, finde ich es mehr als legitim, wenn man eine legal gekaufte Lizenz auch ans laufen bekommt, notfalls nicht mit ganz "sauberen" Mitteln.


    Wäre mal interessant zu wissen, wie heute so ein Urteil ausfallen würde.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    ...
    Er hatte vor Gericht gewonnen, weil er die legal gekaufte Lizenz sonst nicht nutzen konnte, und der Softwarehersteller auch keine Alternative anbot.


    Im Grunde handelte es sich hier schon um eine Art Sachmangel, bezogen auf den Kopierschutz.


    ...


    Das ist genau ein solcher Fall, wie ich ihn meine. Falls ich mich nicht klar ausgedrückt haben sollte, mag dieses Beispiel als Ausgangspunkt dienen.


    Da der Verbraucher nur ihm gesetzlich zustehende Eigentumsrechte ausübt, gibt es überhaupt keine Straftat, so dass man zur Prüfung von Dingen wie "Selbsthilfe" oder "Notwehr" gar nicht erst kommt. Wenn man überhaupt so weit kommt, dürfte es spätestens am subjektiven Tatbestand und dem auch diesbezüglich erforderlichen Vorsatz scheitern.


    Wer in solchen Fällen den Unterschied zum strafbewehrten Kopieren unter Aushebeln des Kopierschutzes nicht erkennt, sollte sich mal mit der Intention der betreffenden Vorschrift auseinandersetzen.


    Frankie

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