Höh? Es geht doch hier nicht um schlechte Zahlungsmoral oder so, sondern schlicht und einfach darum das ein falscher Kostenvoranschlag, bzw. ein falsches Angebot gemacht wurde. Oder jedenfalls eines, was nicht klar genug war.
Ganz klar Verschulden des Unternehmers (jedenfalls nach Sachverhalt wie hier dargestellt)