Vivaz im O2-Shop zurückgeben...

  • schönen guten abend...


    ich bin durch google hier auf dieses forum gestoßen und in folgenden beiden threads gelandet:


    http://www.telefon-treff.de/sh…age=30&highlight=Motorola


    http://www.telefon-treff.de/sh…1&perpage=15&pagenumber=1


    die situation ist folgende: habe mir bei o2 ein vivaz schicken lassen. als ich es an meinen pc gehängt hab hat der zwar erkannt daß da was angeschlossen ist aber er konnte nicht erkennen was. die pc-suite ist neu runtergeladen und installiert. treiber sollten also drauf sein. nichtmal als massenspeicher hat der pc es installieren können obwohl man dafür laut auskunft der se-hotline garkeine treiber benötigt.
    bluetooth ähnlich: erkannt, aber sobald ich etwas machen will verliert er die verbindung. ich hab das an insgesamt 7 rechnern getestet. überall das gleiche. es war jedesmal windows xp installiert, aber auch darauf sollte es keine probleme machen. ja sogar der service-partner von SE hatte das problem und meinte nur: zurückschicken.
    achja, neueste firmware war jedesmal schon installiert. außerdem hab ich in einem anderen forum (http://www.se-world.info ich hoff ich darf das hier nennen) in dem ich schon länger unterwegs bin bemerken müssen daß noch einige leute mehr dieses problem haben. scheint also sowas wie ne kinderkrankheit zu sein.


    gut, hab ich dann gemacht, also zurückschicken, und mir ein zweites kommen lassen. gleiches problem, also wieder zurückgeschickt. dann hab ich mir eins aus dem o2-shop geholt in der hoffnung daß die da vielleicht ne andere charge haben. nunja, ging wieder nich. jetzt war ich am freitag dort (genau eine woche nachdem ich es gekauft hab) und wollt es zurückgeben. antwort: wir nehmen nichts zurück, das geht nur wenn ich es hätte schicken lassen. als ich meinte es ist doch defekt bot er nur an es einzuschicken.


    wieder daheim hab ich dann google bemüht und bin wie gesagt in den oben genannten threads gelandet. dort hab ich eigentlich alles erfahren was ich wissen wollt, war super froh. vor allem vielen dank an DaFunk *knuff*.


    aber 3 kleine fragen hab ich dann doch noch. wollte sie eigentlich in die threads direkt schreiben aber die über 7 jahre alt sind dacht ich, mach lieber einen neuen auf:
    ich hab jetzt vor am mittwoch nochmal in den laden zu gehn und auf mein recht nach §439 (1) BGB zu beharren. ich will ein austauschgerät.


    1. frage: wenn der behauptet er hat keins da und muß erst eins bestellen, er mich damit aber nur hinhalten und mürbe machen will und ich ihm das nachweisen kann (zb dadurch daß ich einen bekannten hinschick der vorgibt eins kaufen zu wollen und direkt eins bekommt), wie verhalte ich mich dann?


    2. frage: wenn ich ein neues in der hand halte und meinen laptop direkt in den laden mitnehm und damit direkt vor ort nachweisen kann daß das wieder nicht geht (bin fast sicher daß das so sein wird) kann ich es dann direkt wieder ein neues verlangen? oder muß ich erst heimfahrn und es ne zeitlang testen um glaubhaft feststellen zu können daß es nicht tut was es tun soll? wenn das direkt wieder ginge hätte ich in 10 minuten meine pflicht erfüllt und dem händler sein recht auf 2 chancen zur nacherfüllung gewährt und könnte direkt vom vertrag zurücktreten.


    3. frage: ich will ja nicht kleinlich sein, aber wenn der händler mir blöd kommt ich jedesmal heimfahrn muß und dann noch dazu zähl daß ich ja schonmal dort war dann würd ich gern von ihm nach §439 (2) BGB verlangen daß er mir die fahrkosten erstattet. oder fällt das nicht unter den begriff "erforderlichen Aufwendungen"?


    der einfachheit halber ein link zum paragraphen:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html


    ich danke euch allen jetzt schon! hat mir am freitag meine laune ganz gewaltig gehoben was ich hier gelesen habe.


    und jetzt: schönen mamatag!

  • Wie jetzt?
    Auf welcher Grundlage sollte ein Händler dazu verpflichtet sein, dein im Internet bestelltes Gerät zurückzunehmen?

  • Hi,


    wie ich das verstehe hat er es im Shop geholt. Die ersten beiden waren von O2 gesendet. Also ist schon der Händler der Ansprech- Partner.


    Notfalls mit der Kundenhotline telefonieren.


    Gruß


    maretzky

  • Okay, das hatte ich überlesen.
    Nun ja, selbst dann ist der Händler nicht dazu verpflichtet es auszutauschen. Einschicken ja, aber das hat der Händler ja bereits angeboten...

  • ja nee, das war mal so schwedenfan, aber seit ich weiß nich wann, jedenfalls noch vor 2003, denn aus dem jahr stammen ja die beiden threads die ich oben verlinkt hab, hat sich das geändert. vorher hatte der käufer, also ich, ein recht auf nachbesserung, also einschicken und reparieren. mittlerweile hab ich ein recht auf nachERFÜLLUNG.


    steht in §437 (1)
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,


    und nacherfüllung heißt nach §439 (1)
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    ICH hab also die wahl. und ich entscheide mich für die lieferung.
    so versteh ich das zumindest und so wurde das auch in den beiden threads gesagt.

  • Re: Vivaz im O2-Shop zurückgeben...


    Zitat

    Original geschrieben von Dr. von Rosenste
    2. frage: wenn ich ein neues in der hand halte und meinen laptop direkt in den laden mitnehm und damit direkt vor ort nachweisen kann daß das wieder nicht geht (bin fast sicher daß das so sein wird) kann ich es dann direkt wieder ein neues verlangen?


    Könntest du und sofern eins da ist wäre es auch kein Problem für den Shop das ganze als Austausch zu buchen. Wäre wohl sogar einfacher als es erst mit nach Hause zu nehmen denn für einen sofortigen Austausch darf der Kauf nicht länger als 5 Tage her sein und das Gerät nicht mehr als 30 Minuten in Gebrauch.

    Zitat

    wenn das direkt wieder ginge hätte ich in 10 minuten meine pflicht erfüllt und dem händler sein recht auf 2 chancen zur nacherfüllung gewährt und könnte direkt vom vertrag zurücktreten.


    Das durchzusetzen dürfte vermutlich etwas länger dauern sofern es überhaupt machbar ist. Denn du bekommst bei einem Austausch ein ganz neues Gerät was nach Auffassung von o2 auch erst wieder zweimal repariert bzw. getauscht werden müsste. Ob das ganze rechtlich korrekt ist weiß ich nicht aber o2 davon zu überzeugen das dieser Austausch schon als Reparaturversuch zu zählen sei dürfte nicht ganz ohne sein.

    Zitat

    und nacherfüllung heißt nach §439 (1)
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    ICH hab also die wahl. und ich entscheide mich für die lieferung.


    Und der Händler kommt dann mit

    Zitat

    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte


    Da hat man (in meinen Augen) doch nur unnötig Streß mit. Wenn man sich drauf einlassen will o.k., für mich wärs nix. Da würd ich mich notfalls auf den (auf den ersten Blick) langwierigeren Weg einlassen der dann aber auch streßfreier ist.

  • Re: Re: Vivaz im O2-Shop zurückgeben...


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    denn für einen sofortigen Austausch darf der Kauf nicht länger als 5 Tage her sein und das Gerät nicht mehr als 30 Minuten in Gebrauch.


    hm, das wußt ich nich, hab ich auch nirgendwo gelesen. es ist mittlerweile länger als 5 tage her, war am 30. april. aber ich war ja letzte woche schon da wo er sich ja komplett quer gestellt hatte. weißt du zufällig wo das steht mit den 5 tagen?

    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Denn du bekommst bei einem Austausch ein ganz neues Gerät was nach Auffassung von o2 auch erst wieder zweimal repariert bzw. getauscht werden müsste.


    hä? dieser austausch ist doch der erste versuch einer nacherfüllung. wieso sollte das ganze dann wieder von vorne beginnen?

    Zitat

    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte


    naja, unverhältnismäßige kosten hätte er wenn es zb ein gerät wäre das garnichtmehr hergestellt würde. aber so hat er doch kaum kosten. und die bedeutung des mangels? hm, wenn ich weder meine musikdateien auf das handy spielen kann noch das adressbuch verwalten noch es als modem für meinen laptop benutzen noch... dann hat das gerät für mich nur noch eine wirklich nutzbare funktion: telephonieren. gut, das is die hauptfunktion, aber dazu könnt ich auch mein 10 jahre altes philips wieder aus dem schrank holen.


    ich mein irgendwie hast du schon recht, dem die gelegenheit zu geben es einzuschicken wäre streßfreier. obwohl, dann müßt ich mich noch wochenlang damit rumärgern und noch x-mal öfter dahin fahren.
    was mich zu der 3. frage bringt, ob ich dem meine fahrtkosten in rechnung stellen kann (§439 (2) BGB). wenn er das ganze am mittwoch problemlos austauscht verzicht ich da natürlich drauf, da is mir ein streßfreier ablauf lieber, aber bevor ich mich von ihm hinhalten lass frag ich ihn lieber ob es ihm lieber wäre mir die unkosten zu ersetzen. was er nach meinem verständnis ja müßte. damit würden ihm wirklich kosten entstehen, aber als "unverhältnismäßig" könnte man die paar kröten auch nich bezeichnen.

  • Re: Re: Re: Vivaz im O2-Shop zurückgeben...


    Zitat

    Original geschrieben von Dr. von Rosenste
    hm, das wußt ich nich, hab ich auch nirgendwo gelesen. es ist mittlerweile länger als 5 tage her, war am 30. april. aber ich war ja letzte woche schon da wo er sich ja komplett quer gestellt hatte. weißt du zufällig wo das steht mit den 5 tagen?


    In den DOA (Dead on arrival = Neudefekt)-Bestimmungen von o2.

    Zitat

    hä? dieser austausch ist doch der erste versuch einer nacherfüllung. wieso sollte das ganze dann wieder von vorne beginnen?


    Wie gesagt, ob das rechtlich so richtig ist weiß ich nicht aber o2 sieht es so das das ganze dann von vorne beginnt weil du bei einem DOA-Austausch (kein SWAP !) ein nagelneues Gerät bekommst. Hab das ganze vor zwei Wochen grade mit einem TG01 gehabt.

  • Re: Re: Re: Vivaz im O2-Shop zurückgeben...


    Zitat

    Original geschrieben von Dr. von Rosenste
    hä? dieser austausch ist doch der erste versuch einer nacherfüllung. wieso sollte das ganze dann wieder von vorne beginnen?


    Hatte ein ähnliches Problem mit meinem Palm Pre damals, ebenfalls mit o2 und wollte das Gerät wieder los werden. (Hatte auch einen Thread hier irgendwo)
    Da ich beim privaten Weiterverkauf einen großen Verlust gemacht hätte, wollte ich mit den von dir genannten Paragraphen des BGB ähnliches tun, mit dem Ziel den kompletten Kaufpreis wieder zu erhalten. ( die Verarbeitung des Pre allgemein war miserabel, da war jedes Gerät fehlerhaft).


    Hatte direkt am ersten Tag einen DOA-Austausch(Dead on arrival) gemacht, heisst das man ein !neues! Gerät bekommt.
    Dieser Austausch wird gemacht wenn du das Gerät innerhalb kurzer Zeit(bei mir knapp 2 Std nach Kauf) reklamierst und das Gerät nicht übermäßig genutzt hast( Gesprächsminuten, SMS etc).
    Ist aber wohl von der Kulanz des Händlers abhängig, genaue Definitonen gibt es meines Wissens nicht.
    Zumindest zählt ein DOA-Austausch NICHT als Nacherfüllung, da man ein komplett neues Gerät erhält!
    Habe, weil ich das nicht akzeptieren wollte, mit der Geschäftsführung in München darüber gestritten, letztendlich habe ich es aber gelassen, da in meinem Fall das Gerät nur einfach nochmal einschicken musste, die die Fehler ohnehin nicht beheben konnten und ich so 2 Wochen später auf der sicheren Seite war.
    Hat mich wohl einige Beliebtheitspunkte in O2-System gekostet, ist mir aber egal, zahle denen ohnehin schon genug! :p
    Letztendlich habe ich dann den kaufpreis zurück erhalten und war froh drüber...

  • Re: Re: Re: Vivaz im O2-Shop zurückgeben...


    Zitat

    Original geschrieben von Dr. von Rosenste
    naja, unverhältnismäßige kosten hätte er wenn es zb ein gerät wäre das garnichtmehr hergestellt würde.


    Ob die gewählte Art der Nacherfüllung für den Verkäufer nur unter unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, stellt letztlich eine Wertungsfrage dar, die im Wege der Abwägung im konkreten Einzelfall zu entscheiden ist.


    Das entscheidest also im Zweifelfall nicht Du.


    Kenne die von FraDi genannten DOA Bestimmungen von O2 jetzt nicht, aber lt. Beschreibung wurde der Defekt ja erst nach 7 Tagen gegenüber dem Shop geltend gemacht, damit ziehen diese auch nicht mehr.


    Hier muss man einfach mal wieder Theorie und Praxis auseinander differenzieren:


    In der Theorie hat der Kunde die Wahl der Mangelbeseitigung. Wenn der VK sich da jetzt querstellt (und der Shop wird sich bestimmt nicht von irgendwelchen wild zitierten §§ beeindrucken lassen) was bleibt also?


    Einschaltung eines Rechtsanwalts mit der Ungewissheit ob das Gericht hier dem VK folgt oder nicht.


    Das ganze dauert dann 8-16 Monate und danach wird O2 dazu verdonnert (oder eben auch nicht) ein neues Gerät zu liefern. Toll, hat man als Kunde ja wirklich was bei gewonnen...


    Also einfach die pragmatische Lösung wählen: Denen das Gerät auf den Tisch legen, sollen die das ruhig einschicken, wenn nicht in einer angemessenen Frist (14-16 Arbeitstagen) das Gerät funktionsfähig da ist, Schreiben mit finaler Fristsetzung und Ankündigung des Rücktritts vom KV hinterherschicken, wieder warten und sollte O2 den Rücktritt nicht akzeptieren wollen, kann man sich dann immer noch vor Gericht streiten allerdings diesmal mit wesentlich besseren Chancen.


    Und diesen Unfung mit "Fahrtkostenerstattung" wollen wir mal lieber gar nicht erst reden gell? Derartige "Forderungen" sind einfach nur lächerlich.

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