Unfall mit Firmenwagen - einige kleine Geschichte mit speziellen Fragen

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Nun kommt blöderweise ja auch noch der Zeitdruck hinzu.


    Nö. Ich würde da gar nicht erst lange nach einer "plausiblen" Erklärung suchen, sondern du willst den Vertrag erst nochmal in Ruhe lesen und bringst ihn dann am Montag unterschrieben - oder mit deinen Änderungswünschen - mit. das musst du nicht weiter begründen, wenn du das so willst, willst du es so.


    Nachdem er sich wochenlang Zeit gelassen hat braucht er dir jetzt auch keinen Druck machen, denn auf die 2 Tage kommt's jetzt auch nicht an.


    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Irgendwo hatte ich gelesen, dass ein wie in meinem Fall Auffahrunfall zur mittleren Fahrlässigkeit zählt und man dann auch die SB übernehmen müsste.


    Dazu müssten sich mal die TT-Juristen äußern und du müsstest näher erläutern wie der Unfall passiert ist. Wenn du gerade mit dem Handy gespielt hast und dabei warst eine Zigarette anzuzünden wirst du dich dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit kaum erwehren können. Wenn der Unfall aber passiert ist weil du einer kleinen, menschlichen Schwäche / Fehleinschätzung etc. unterlegen bist ist kann die Schadensregulierung eher nicht auf dich abgewälzt werden.


    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Die Sache mit der eigenen Haftpflicht und der evtl. Kostenübernahme ist ein guter Tipp, danke. Auch das müsste ich dann aber auch erst noch in Erfahrung bringen, was ebenfalls Zeit kostet. Alles also etwas kompliziert...


    Nö, nicht kompliziert. Es dauert halt nur ein wenig, aber das ist nun mal so und da solltest du dir die Zeit auch einfach nehmen. Der Chef scheint durch seinen Zeitdruck - und weil Chefs in der heutigen Zeit generell an einem relativ langen Hebel zu sitzen scheinen, du bist auf den Job angewiesen - damit zu kalkulieren, dass jemand wie du nachgibt weil er keinen Ärger will, den Job nicht verlieren will und sich durch den Unfall eh in einer Bringschuld sieht / schlechtes Gewiossen hat. das würde ich mir so aber nicht aufdrängen lassen; Unfälle passieren, das ist SEIN Risiko wenn er einen Laden hat, bei dem viele Kilometer gefahren werden. Dafür gibt es Versicherungen und er selber hat sich zu "VK mit 300 EUR SB" entschieden - okay. Dann wird das jetzt eben fällig - für ihn, nicht für dich (vorbehaltlich der Klärung, wie hoch deine Fahrlässigkeit war) .


    Vorauseilenden Gehorsam solltest du nicht zeigen. Du brauchst nicht respektlos werden, sondern freundlich bleiben, aber dem Chef dennoch zeigen, dass du deine Rechte ernst nimmst und das auch von ihm erwartest. Ich denke, dass du womöglich nicht ausreichend zeigst, dass man mit dir auch respektvoll umgehen muss. Dein Chef spürt, dass du bei unterschwelligem Druck, den er nicht direkt ausspricht, aber doch in die Situation legt, schnell bereit bist nachzugeben und zu spuren. Darauf brauchst du dich aber nicht einlassen, dein Job ist sicher nicht sofort weg wenn du dir das Recht nimmst, eine für dich wichtige Entscheidung erstmal zu überdenken.


    Die Idee mit der Versicherung dient auch dazu, Gegendruck zu machen. Sollte der Chef nämlich abzocken wollen wird er sicherlich kleinlauter wenn klar wird, dass nicht du selber, sondern eine Versicherung sein Gesprächspartner wird - und die kann er nicht einfach über den Tisch ziehen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von walter01 ... zum Zeitpunkt des Unfalls "privat" oder "dienstlich" genutzt habe? Oder spielt das eine Rolle?

    Privat haftest Du auch für leichte Fahrlässigkeit, weil die Fahrt nicht dienstlich ( konkluent ) angeordnet war. Ferner haftest Du gegenüber Deinem Arbeitgeber gegenüber für Folgeschäden, z. B. wegen Unbenutzbarkeit, Leihwagenersatz usw.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Zunächst einmal vielen Dank für Eure Erläuterungen. :)


    Bei dem Unfall handelte es sich um einen Auffahrunfall - nach 13 Jahren unfallfrei hat es mich nun auch erwischt gehabt...
    Der Wagen vor mir wollte rechts abbiegen, allerdings konnte er aufgrund der schmalen Fahrbahn nach der Abbiegung nicht abbiegen, da dort ein Taxi stand und die Fahrbahn nur Platz für ein Auto hat. Er bremste stark und blieb auf der Hauptstraße vor mir stehen, um das Taxi vorzulassen, um dann selbst abbiegen zu können. Ich bemerkte das Abbremsen zu spät, zog noch nach links, nahm ihn aber mit der rechten, vorderen Seite mit.
    Außer einem kleinen Schock bei mir ist niemand zu Schaden gekommen. Das Kleinkind des Unfallgegners war Gott sei Dank nicht an Board (ich hatte nur den Namensaufkleber am Heck gesehen). Eine Stunde nach dem Unfall habe ich dann noch weitergearbeitet.


    Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei wurde der Sachverhalt kurz geschildert. Ich hatte es mal so gelernt 'wer auffährt, hat Schuld' und protestierte deshalb auch nicht weiter etc.


    Ich habe gerade mal mit der Kfz-Versicherung telefoniert und erfahren, dass der Schaden der Versicherung zwar gemeldet wurde, allerdings bisher noch nicht abgerechnet wurde (was ja zwingende Voraussetzung ist, um von mir eine Selbstbeteiligung einzufordern).
    Der Unfall ist jetzt mehr als drei Wochen her und der Schaden jetzt bereits vor über zwei Wochen durch seinen Bekannten behoben worden.
    Da das normale Zahlungsziel im Geschäftsverkehr ja auch meist 14 Tage beträgt, ist fraglich inwiefern mein Chef die Reparaturrechnung bei seiner Versicherung noch geltend macht. Es heisst also abwarten...


    Der Versicherungsmensch meinte, der Chef müsse mir eine Reparaturrechnung vorlegen, um die Selbstbeteiligung von mir einfordern zu können. Würdet ihr diese schon verlangen oder erstmal abwarten? (Das dies kein so gutes Bild macht, brauche ich nicht zu erwähnen.)
    Noch weiß ich ja noch nicht mal, ob er die 300€ von mir auch wirklich verlangt. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass er die 300€ einfach vom nächsten Lohn abzieht. Wundern würde es mich nicht. Ob man dies auf dem Lohnzettel in irgendeiner Form korrekt ausweisen kann, weiß ich nicht).


    Ach ja: Ich habe vorhin den auf zwei Monate befristeten Arbeitsvertrag (Urlaubsvertretung) erhalten und der vereinbarte Lohn ist natürlich mit keiner Silbe erwähnt, sondern dort ist der Brutto-Lohn erwähnt, den ich in den ersten zwei Wochen meiner Festanstellung auch schon bekommen hatte. Ebenso fehlt das versprochene Angebot von seinem Steuerberater, in dem das Gehalt schwarz auf weiß für meine entsprechende Stundenzahl einmal durchgerechnet wird (Brutto, Abzüge, Netto...).


    Ich weiß grad echt nicht, was ich jetzt machen soll. Ich arbeite auch morgen und soll wg dem Vertrag ein paar Minuten früher auf Arbeit sein...

  • Der Unfall war IMHO ein Flüchtigkeitsfehler, der dir mit ziemlicher Sicherheit nicht als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden kann.


    Wegen des Vertrags: würde ich unter keinen Umständen akzeptieren! Wenn da fehlerhafte Sachen drinstehen ist das nicht akzeptabel. Um dein Entgegenkommen zu zeigen würde ich dem Chef die "Verbesserungsvorschläge" nicht verbal meckernd um die Ohren hauen, sondern schriftlich "Optimierungen" der noch fehlerhaften / falschen Dinge vorschlagen. Du möchtest ja, dass auch er einen korrekten Vertrag über das, was er mit dir vereinbart hat, in seinen Unterlagen hat, gelle... ;)


    Mensch, lass' dich nicht so verarschen!!!

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • naja, ist aber nunmal so das es auch Chefs gibt die keinen Bock auf diskussionsfreudige Arbeitnehmer haben... (die meisten hier schreibenden sind, wie ich selbst, diskussionsfreudig) - also prüfen wie wichtig der Job ist, im Zweifeln auf beiden Exemplaren des Arbeitsvertrages den Bruttolohn notieren (die Änderung explizit vom Chef quittieren lassen!) und das Thema Sebstbeteiligung ggfs. nach den 2 Monaten juristisch ausfechten falls es wirklich vom Lohn abgezogen wird. So lange Klappe halten.


    Deinen Nettolohn kannst du dir im Internet bei diversen Rechnern kalkulieren lassen.
    Dazu brauchst du nur den Bruttostundenlohn, geschätzte Anzahl der Stunden, dein Alter, Anzahl Kinder, Bundesland und Steuerklasse (wenn du Alleinstehnd bist = Steuerklasse 1).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    naja, ist aber nunmal so das es auch Chefs gibt die keinen Bock auf diskussionsfreudige Arbeitnehmer haben... (die meisten hier schreibenden sind, wie ich selbst, diskussionsfreudig) - also prüfen wie wichtig der Job ist, im Zweifeln auf beiden Exemplaren des Arbeitsvertrages den Bruttolohn notieren (die Änderung explizit vom Chef quittieren lassen!)


    Nun ist es ja so, dass oftmals auch mit Zuschlägen etc. gearbeitet wird. Diese werden, soweit ich weiß, steuerlich anders behandelt. Diese werden dann auch nicht unbedingt im Arbeitsvertrag festgehalten, so dass ein richtiger Nachweis für mich über den tatsächlichen Stundenlohn schwierig wird...


    Zitat

    ...und das Thema Sebstbeteiligung ggfs. nach den 2 Monaten juristisch ausfechten falls es wirklich vom Lohn abgezogen wird. So lange Klappe halten.


    Genauso habe ich es auch vor. Ich versuche, diese beiden Dinge getrennt voneinander zu behandeln. Wie es mit der Versicherungsgeschichte weiter geht, wird die Zeit zeigen. Im nächsten Monat ist die Festanstellung voraussichtlich eh vorbei und ich werde in absehbarer Zukunft auch einen neuen ('richtigen') Job haben. Dann wird man sehen.


    Zitat

    Deinen Nettolohn kannst du dir im Internet bei diversen Rechnern kalkulieren lassen.
    Dazu brauchst du nur den Bruttostundenlohn, geschätzte Anzahl der Stunden, dein Alter, Anzahl Kinder, Bundesland und Steuerklasse (wenn du Alleinstehnd bist = Steuerklasse 1).


    Ja, das habe ich auch schon durchgerechnet und weiß, welche Zahlen ich haben möchte. Brutto fehlt über 1€/h zur damaligen Absprache, also nicht gerade wenig, wenn man das mal hochrechnet.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Nun ist es ja so, dass oftmals auch mit Zuschlägen etc. gearbeitet wird. Diese werden, soweit ich weiß, steuerlich anders behandelt. Diese werden dann auch nicht unbedingt im Arbeitsvertrag festgehalten, so dass ein richtiger Nachweis für mich über den tatsächlichen Stundenlohn schwierig wird...


    Außer diesen Zuschlägen wäre mir erstmal nicht bekannt, was steuerlich begünstigt wäre: http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_für_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit
    Und damit die Zuschläge überhaupt -fürs Finanzamt- identifizierbar sind, erscheint mir eine Aufnahme in den Arbeitsvertrag zwingend notwendig.

  • Mein Chef eröffnete mir gestern, dass der Schaden wohl 900€ beträgt und er den Schaden NICHT über die Vollkasko regulieren lassen wird, "da er dann ja hochbgestuft werden würde".
    Nun hatte ich es eigentlich so verstanden, dass ein Arbeitnehmer nur dann die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen hat (ob dies in der Branche überhaupt zulässig ist, mal außen vor gelassen...), wenn eine Schadensregulierung durch die Vollkaskoversicherung erfolgt - siehe z.B. hier (1. Satz Absatz 4).


    Oder irre ich mich da? Ich mein, ich könnte auch verstehen, wenn er trotzdem Anspruch auf die 300€ SB hätte. Schließlich ist ein Schaden von 900€ entstanden. Ob er den aus eigener Tasche zahlt oder regulieren lässt: Kosten entstehen ihm sowieso. Andererseits stimmt natürlich das Argument des allg. Betriebsrisikos, wie hier im Thread auch schon angeführt wurde.


    Mein vorsichtiger Einwand, ob die SB nicht aber nur dann rechtens wäre, wenn auch über die Vollkasko reguliert wird, wurde mit dem Satz "Du kannst auch gerne die ganzen 900€ zahlen" beantwortet...


    Kennt sich hier jemand von Euch aus? Hat der AG tatsächlich nur Anspruch auf die SB des AN, wenn auch die Vollkasko tatsächlich in Anspruch genommen wird? Die Versicherung wird diese Frage wohl auch nicht beantworten können, oder? Ich werde wahrscheinlich morgen mal einen Termin bei meinem Anwalt machen und diesbezüglich nachfragen. Er dürfte es am besten wissen.

  • Wenn man dem Wortlaut des urteils des ArbG Hamburg glaubt, fällt die Pauschale nur an, wenn die Vollkaskoversicherung auch greift (s. Seite 8 des Urteils am Ende: http://verkehrsanwaelte.de/news/news04_2009_punkt2.pdf ).


    Ehrlich gesagt, verstehe ich eine entsprechende Begründung aber nicht ganz: Wenn ich sage, dass eine entsprechende Pauschale wirksam vereinbart werden kann (worüber man ja entsprechend streiten kann, wie die anderen Beiträge zeigen), müsste es meiner Ansicht nach ausreichen, dass die Vollkakso grundsätzlich eintrittspflichtig ist, was hier ja wohl ohne weiteres der Fall wäre. In dem Fall müsste es m.E. dem Arbeitgeber überlassen sein, wie er den Schaden letztlich reguliert.


    Andrerseits kann man natürlich einen entsprechende Vereinbarung ggf. auch so interpretieren, dass die Pauschale eben nur gezahlt werden muss, wenn auch ein Schaden vorliegt, der wirklich über die Vollkasko reguliert wird (auf deutsch: nur höhere Schäden, bei denen sich die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung lohnt).


    Tatsächlich steht das Urteil des ArbG im Ergebnis im krassen Widerspruch zum BAG (s. JimmytheBob), so dass die Klausel tatsächlich unwirksam sein dürfte und es im Ernstfall auf den Grad des Verschuldens etc. ankommen dürfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Mein vorsichtiger Einwand, ob die SB nicht aber nur dann rechtens wäre, wenn auch über die Vollkasko reguliert wird, wurde mit dem Satz "Du kannst auch gerne die ganzen 900€ zahlen" beantwortet...


    Kennt sich hier jemand von Euch aus? Hat der AG tatsächlich nur Anspruch auf die SB des AN, wenn auch die Vollkasko tatsächlich in Anspruch genommen wird? Die Versicherung wird diese Frage wohl auch nicht beantworten können, oder? Ich werde wahrscheinlich morgen mal einen Termin bei meinem Anwalt machen und diesbezüglich nachfragen. Er dürfte es am besten wissen.


    Also ich sehe das so.....im Prinzip ist es doch egal ob er den Schaden von der Versicherung beheben lässt oder auch nicht....es ist eigentlich auch egal ob er den schaden überhaupt beheben lässt! Ein schaden ist so oder so für deinen Chef entstanden und da dieser höher ist als 300 Euro sehe ich auch keinen Grund warum du deine vertraglichen Pflichten nicht einhalten solltest!


    Auf der anderen Seite steht natürlich das dein Chef seine vertraglichen Pflicht auch nicht einhält. Du kannst es jetzt darauf ankommen lassen mit dem Risiko das du deinen Job nicht mehr sehr langen haben könntest.


    Ich kenne deine Situation nicht, aber auf Dauer scheint euer beider Verhältnis auf kurzer bis mittlerer Sicht nicht unter den besten Sternen zu stehen ;)

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