Zahnarzt-Termin abgesagt, Arzt schickt Rechnung

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nö, er muß sogar auschlüsseln. Insbesondere bei Privatpatienten...wenn Kasse auch.
    Aber da es von keiner Kasse bezahlt wird, muß er (TE) die (aufgeschlüsselte) Rechnung bezahlen.


    Jepp. Ist alles rechtens so. Muß der TE wohl in den sauren Apfel beißen und das nächste Mal früher absagen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Aber da es von keiner Kasse bezahlt wird, muß er (TE) die (aufgeschlüsselte) Rechnung bezahlen.

    Warum sollte man eine Rechnung ueber nicht geleistete Dienstleistungen bezahlen muessen? Wenn, dann muss der Arzt seinen Verdienstausfall aufschluesseln, aber nicht so tun als haette er Leistungen erbracht.


    Der Link von Benz-Driver fuehrt uebrigends zu einem Fall aus Oesterreich. Ich glaube kaum, dass das als Referenz fuer Deutschland gelten kann ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Falsch. Kann er wohl. War erst vor paar Wochen bei uns in den Medien. Rechtlich ist das in Ordnung, da der Arzt durch zu späte Absage einen Verdienstausfall hätte. Einzige Ausnahme: Krankheit - muß nachgewiesen werden.


    Wer sagt, dass in Deutschland das Gleiche gilt wie in Österreich?
    Und weiterhin steht ja auch in deinem Link, dass der Patient vorher eine entsprechende Erklärung unterschreiben muss.
    Wenn das hier nicht der Fall war....sehe ich keinen Grund oder Verpflichtung zu zahlen.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Moment. Ich habe den Termin unter Vorbehalt zugesagt und mir wurde versprochen, dass man mir per Mail oder SMS nochmal eine Terminbestätigung zuschickt. Das war 2 Wochen vor dem Termin.


    Die SMS kam dann am Abend vor dem Termin und die Praxis war bereits zu..


    Also ist die Situation doch ein wenig anders..

  • So ein Quatsch, er muss gar nichts zahlen für eine nicht vorgenommene Behandlung. Allenfalls kann man einen Vertrauensschaden aus cic annehmen, aber der entspricht definitiv nicht einer durchgeführten Behandlung. Und selbst, wenn man einen Vertrauensschaden annehmen möchte, müsste der Arzt im Zweifel nachweisen, dass ein solcher entstanden ist, was wohl nur der Fall wäre, wenn er nachweisen kann, dass er einem anderen Patienten für genau diesen Termin keinen Termin geben konnte.

  • Diese Rechnung gilt vom Zahnarzt als Schadensersatz. Jeder Schaden muss nachgewiesen werden. D.h. Hat der Arzt nun während dem Termin den der TE hatte einen anderen Patient behandelt, weil evtl kurzfristig eingeschoben oder ein anderer Patient den Arzt länger als geplant in Anspruch nimmt muss nichts bezahlt werden da kein schaden entstanden ist.


    Also ich würde es drauf ankommen lassen.

  • Und genau wegen dieser Diskussion schrieb ich ja oben, dass ich erstmal abwarten würde, ob der Arzt die Rechnung überhaut bewusst so gestellt hat. Danach kann man dann ja das Fass aufmachen oder eben nicht. Vielleicht hatte der Arzt auch einfach zu der Zeit einen anderen Patienten, aber die Leistungen wurden deiner Akte zugeschrieben. Ist ja alles möglich...

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Hallo,
    es geht nicht darum, ob er nicht abgesagt hat. Dann hätte der Zahnarzt recht.
    Aber er hat ja unter Vorbehalt zugesagt und keine Chance und genug Zeit, dies zu prüfen (Vorbehalt), so daß dadurch der Vorbehalt nicht außer Kraft gesetzt werden kann und er somit die Rechnung nicht bezahlen muß; er hatte ja keine Chance den Vorbehalt in Anspruch zu nehmen. Anders sähe es aus, wenn der Arzt den Termin eine Woche früher bestätigt hätte.
    Viele Grüsse
    Jürgen

  • diese rechnung ist in der tat sehr merkwürdig. fraglich ob ein zahnarzt sowas überhaupt ausstellen muss, der kunde wird nach so einer aktion schließlich weg sein und nie mehr wieder kommen.


    zum anderen, wenn er schon alles aufschlüsselt, muss er zumindest einen hinweis vermerken, dass die behandlung nicht wirklich durchgeführt worden ist. ansonsten liefert er eine vorlage zum versicherungsbetrug.

  • Ich finde das auch merkwürdig. Bei mir müssen die Leute zwar auch bezahlen, wenn sie zu spät oder sogar gar nicht absagen und auch nicht vorbei kommen, aber das unterschreiben sie auch am Anfang bei mir. Sonst wirds nämlich mit einer Rechnung eher schwierig.


    Unsere Kammer rät auch, sich das vorher unterschreiben zu lassen, um sich hinterher Ärger zu ersparen. Es geht dann um einen Pauschalbetrag, denn wie kann man da Leistungen aufschlüsseln, wo man ja nicht genau wissen kann, was man gemacht hätte.


    Vielleicht haben die ja eine Glaskugel? Trotzdem kann ich mir kaum vorstellen, dass das bei Zahnärzten ganz anders sein soll als bei Psychologischen Psychotherapeuten.

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