Zahnarzt-Termin abgesagt, Arzt schickt Rechnung

  • Nun ja ... man sagt nicht zu Unrecht, vor Gericht und auf Hoher See sei man in Gottes Hand.


    Denn wie ein amtsgerichtliches Verfahren letztlich ausgeht (und bei diesen Streitwerten ist da definitiv Schluss), ist völlig offen - und zwar absolut unabhängig von der Rechtslage. Denn Recht ist nun einmal das, was der Amtsrichter als solches betrachtet. Und das kann selbst für manch Kundigen ziemlich überraschend sein. :p


    Frankie

  • ich würd gern nochmals auf den Inhalt der Rechnung zurück kommen. Da war doch ne konkrete Behandlung drauf.
    Ist der TE Privatpatient?
    Wollte der Arzt somit erreichen das die PKV bezahlt obwohl in wirklichkeit nicht behandelt wurde?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    ...
    Wollte der Arzt somit erreichen das die PKV bezahlt obwohl in wirklichkeit nicht behandelt wurde?


    Das ist auch meine Einschätzung ... man kann's ja mal versuchen. :rolleyes:


    Frankie

  • Kannst dem Doktor ja "Fifty-Fifty" (natürlich bar auf die Tatze) anbieten für den Fall, dass Du die Rechnung bei der Kasse einreichst ... so rein versehentlich .... :D


    Frankie

  • na da hast du ja jetzt ein Druckmittel um bei allen zukünftigen Behandlungen noch was raus zu schlagen:
    Arzt fakte die Rechnungen weiterhin (machen die ja laut den Medien sowieso) und du bekommst zukünftig nen Anteil... :eek:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • 1. Ich finde es super, dass (Zahn)Ärzten auf jeden Fall zuerst immer Abzocke vorgeworfen wird.
    2. Es darf dem Patienten nur nach vorheriger gegenzuzeichnender Information ("AGB") ein Ausfall in Rechnung gestellt werden.
    3. Der Ausfall berechnet sich nach den tatsächlich geplanten Leistungen.
    4. Die Rechnung geht nur an den Patienten, und muss als "Ausfallrechnung" gekennzeichnet sein, somit ist eine Erstattung durch die PKV oder GKV ausgeschlossen.
    5. Der Zahn(Arzt) muss nachweisen, dass er kurzfristig den Termin nicht füllen konnte.



    Von diesem Verfahren macht man sicherlich nur bei "speziellen" Patienten Gebrauch, und ist die absolute Ausnahme. Ich würde zu diesem Mittel nur greifen, um z. B. unzuverlässige Patienten loszuwerden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dent-Man
    ....
    Von diesem Verfahren macht man sicherlich nur bei "speziellen" Patienten Gebrauch, und ist die absolute Ausnahme. Ich würde zu diesem Mittel nur greifen, um z. B. unzuverlässige Patienten loszuwerden.


    Damit müsste doch jeder leben können. Dass einem Arzt (und eigentlich auch allen anderen Dienstleistern) solche unzuverlässigen Kunden nicht zuzumuten sind, daran düfte wohl niemand ernstlich zweifeln.


    Frankie

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