ZitatOriginal geschrieben von Thomas4711
Moralisch gesehen mag das nicht in Ordnung sein, rechtlich gesehen ist es aber in Ordnung. (....)
Das ist in meinen Augen auch vollkommen verständlich, schlisslich reserviert der Arzt einen Termin für den Patieten und wenn der nicht kommt, hat er einen Verdienstausfall, da er in dem Zeitraum ja auch jemand anders behandelt könnte.
Ein Arzt, der sich selbständig macht, hat so etwas einfach unter "Unternehmerisches Risiko" zu verbuchen. Wieso gibt es so etwas bei Frisören oder im Restaurant nicht? (wobei ich es da sogar schon einmal in abgewandelter Form erlebt habe)
Wenn ich mir überlege, wie lang ich hier auf Termine bei Ärzten warte und deswegen schon garnichtmehr hin gehe. Und wenn ich mich dann doch einmal auf eine Wartezeit von ~6 Monaten einlasse und dann beim Arzt im Wartezimmer geschlagene zwei Stunden warte um dran zu kommen, dann würde ich sofort auch Verdienstausfall geltend machen wollen. Das wäre aber genau so lächerlich, wie die Gebühr des Arztes.