ZitatOriginal geschrieben von QC1
Ich kann es mir kaum vorstellen, das eine Behörde sagen würde, dass die den Widerspruch ablehnen werden, obwohl sie ihn in Wirklichkeit stattgegeben hätten.
So war es bei mir meiner Meinung nach. In dem ersten Brief von FA stand eine Begründung drin, die mit dem geltenden EKSt nicht konform war. Entweder hat die Mitarbeiterin einen schlechten Tag gehabt, war schlecht informiert (was ich mal ausschließe) oder hat drauf gehofft, dass der Bürger (der wahrscheinlich weniger Ahnung hat als sie selbst) dann eben den Einspruch zurück nimmt.
ZitatDas jemand durch so ein Schreiben überumpelt wird ist zwar möglich, nur sind das dann größtenteils jene Zeitgenossen die sowieso nciht geklagt hätten.
Wem die Entscheidung so wichtig ist das er sogar klagen würde, läßt sich wohl kaum durch die Bitte den Widerspruch zurückzuziehen beeindrucken. Im Einzel mag es natürlich Ausnahmen geben, aber die sind dann (leider) selber schuld, es wird ja keiner gezwungen etwas zurückzuziehen.
Das mag sein. So wie es bei mir gelaufen ist werden meiner Meinung nach viele Bürger die sich im Steuerrecht nicht so gut auskennen oder die keinen Steuerberater haben getäuscht. Das darf durch eine Behörde meiner Meinung nach nicht sein.