Finanzamt reagiert nicht auf Einspruch

  • Zitat

    Original geschrieben von QC1
    Ich kann es mir kaum vorstellen, das eine Behörde sagen würde, dass die den Widerspruch ablehnen werden, obwohl sie ihn in Wirklichkeit stattgegeben hätten.


    So war es bei mir meiner Meinung nach. In dem ersten Brief von FA stand eine Begründung drin, die mit dem geltenden EKSt nicht konform war. Entweder hat die Mitarbeiterin einen schlechten Tag gehabt, war schlecht informiert (was ich mal ausschließe) oder hat drauf gehofft, dass der Bürger (der wahrscheinlich weniger Ahnung hat als sie selbst) dann eben den Einspruch zurück nimmt.


    Zitat

    Das jemand durch so ein Schreiben überumpelt wird ist zwar möglich, nur sind das dann größtenteils jene Zeitgenossen die sowieso nciht geklagt hätten.
    Wem die Entscheidung so wichtig ist das er sogar klagen würde, läßt sich wohl kaum durch die Bitte den Widerspruch zurückzuziehen beeindrucken. Im Einzel mag es natürlich Ausnahmen geben, aber die sind dann (leider) selber schuld, es wird ja keiner gezwungen etwas zurückzuziehen.


    Das mag sein. So wie es bei mir gelaufen ist werden meiner Meinung nach viele Bürger die sich im Steuerrecht nicht so gut auskennen oder die keinen Steuerberater haben getäuscht. Das darf durch eine Behörde meiner Meinung nach nicht sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ansonsten ein kleiner Ausflug ins Verwaltungsrecht:


    Legt der Empfänger des Steuerbescheids dagegen Einspruch ein, so muss die Behörde darauf reagieren und entsprechend eine Begründung dafür liefern wieso die Auffassung bzw. der Einspruch des Beteiligten unbegründet ist.


    Gibt auch es eine Bestimmung darüber, in welcher Zeit das passieren muss?

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Gibt auch es eine Bestimmung darüber, in welcher Zeit das passieren muss?


    Natürlich nicht, schließlich will man die armen Beamten ja nicht zu sehr stressen bzw. in Zugzwang bringen.


    Ein Rechtsbehlfsverfahren gegen das FA (ohne Klage) kann auch schon mal gut und gern bis zu 6 Monaten dauern.


    Aber der Bürger wird ja entschädigt, man bekommt für die Verzögerung bis zur Auszahlung einer möglichen Erstattung 0,00000001% Zinsen gutgeschrieben.

  • Zitat

    zur Auszahlung einer möglichen Erstattung 0,00000001% Zinsen


    0,5% p.M. entsprechend 6% p.a. und das steuerfrei.


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Nachdem man mir im Rahmen meines letzten Einspruchs mitgeteilt hatte, dass man ihn im wesentlichen für begründet hält und im übrigen Punkt nachvollziehbare Bedenken mitgeteilt hatte, habe ich den Einspruch in diesem Punkt (auch wenn ich persönlich noch für berechtigt hielt) zurückgenommen.

    Äh, bitte? :confused:


    Du legst Einspruch ein, die Behörde gibt Dir Recht - und dann ziehst Du ihn zurück? :confused:

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich hatte ja nicht geschrieben, dass die Behörde mir insgesamt Recht gegeben hat, sondern dass sie meinen Einspruch im Wesentlichen für berechtigt hielt.


    Wenn ich schon einen Bescheid anfechte, greife ich natürlich alle m. E. unzutreffenden Punkte auf - also auch solche, deretwegen allein ich einen Einspruch nicht eingelegt hatte. Sei es, weil der Punkt überaus strittig ist oder weil ihm betragsmäßig kein besonderes Gewicht zukommt. Um jeden Euro mag ich mich nicht streiten und irgendwie muss der Staat seine Aufgaben letztlich finanzieren.


    Wenn - wie in meinem letzten Fall - dann nur noch ein einziger Punkt verbleibt, dessen "Wert" mich nicht zu einem Einspruch veranlasst hätte, bin ich durchaus bereit, den Einspruch in diesem Punkt zurückzunehmen.


    So war es dann auch und für solche Fälle ist das Vorgehen der Finanzbehörden geradezu prädestiniert. Zumindest wird dem Steuerpflichtigen dadurch die Chance eingeräumt, das Verfahren erheblich zu vereinfachen. Das kann der Steuerpflichtige, er muss es aber nicht.


    Einen Nachteil dieser Verfahrensweise sehe ich für keine Seite - in geeigneten Fällen kann der Aufwand aber reduziert werden (was letztlich einen Vorteil auch für die Steuerpflichtigen insgesamt darstellt).


    Fankie

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