Die merken das gar nicht.
Ich hatte es schon öfter, daß ich km lang hinter solchen her gefahren bin. Als ich dann rechts neben ihnen war und rüber geschaut habe, haben die ins Lenkrad gekrallt da gesessen und stur gerade ausgeguckt, die Anspannung war ihnen ins Gesicht geschrieben. Als ich dann vorbei fuhr, sah ich, daß sie bis sie in meinem Rückspiegel verschwanden, links blieben.
Manche sind mit Auto fahren einfach völlig überfordert. Die sind glücklich, wenn sie heil ankommen.
Ich halte das Rechtsüberholverbot in gewissen Situationen für im wahrsten Sinne des Wortes überholt. Das war damals als die STVO geschaffen wurde vielleicht zeitgemäß. Aber heute ist es in der Hinsicht nicht zeitgemäß. Es gibt zu viele, die die rechte Spur verweigern. Und es kann nicht sein, daß ich akzeptieren muß, hinter ihm herzufahren, wenn er mich blockiert. Irgendwo ist da eine Sackgasse im System. ![]()
Parkplatz-Frechheit beim Aldi ;-))
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
Da ich natürlich keine Lust hatte hinterher zu tuckern hab ich ihm dezent mit einem einmaligen Blinken gezeigt, das ich gerne vorbei möchte.
Aber genau DAs ist doch nicht erlaubt, oder!? Im Gegensatz zum aufblenden (wenn der Sicherheitsabstabstand eingehalten wird). Stimmt das so?
<<Klar blink ich auch, und natürlich ist rechts überholen verboten, aber wa willsch au in vielen Fällen anderes machen?>>
Ich denke daß viele das echt nicht merken. Die sind so damit beschäftigt "überhaupt zu fahren", daß sie schon froh sind die Spur halbwegs halten zu können. Auf solch "unwichtige" Dinge wie das Rechtsfahrgebot kann man dann natürlich nicht auch noch eingehen...
*Tilt* Manche merkens wenn man sie anblinkt (mit dem Fernlicht), andere wenn man sich (rechts) neben sie fallen lässt (ohne zu überholen). Dann wieder zurückfallen lassen, dann kann man links (!) überholen.
Das Rechtsüberholen generell freizugeben halte ich für zu gefährlich! Wenn dann nur in Verbindung mit einem generellen Tempolimit! Und mal ehrlich, wer will DAS schon...
Aber ie man diesen Knoten im System lösen kann kann ich dir leider auch nicht sagen JoPi... :confused:
Greets
Eisi -
Einmalige Lichthupe ist außerorts erlaubt, um anzuzeigen, daß man überholen will.
Aaber: das muß in entsprechendem Abstand erfolgen und ohne dabei zu drängeln. -
Zitat
Original geschrieben von eisi
Das Rechtsüberholen generell freizugeben halte ich für zu gefährlich! Wenn dann nur in Verbindung mit einem generellen Tempolimit! Und mal ehrlich, wer will DAS schon...
Aber ie man diesen Knoten im System lösen kann kann ich dir leider auch nicht sagen
In den USA funktioniert das ganz gut, da darf rechts und links überholt werden. Allerdings rollen die Leute da gemütlich in ihren Seifenkisten über die endlos breiten Highways, da wird nicht so gedrängelt und niemand hat es eilig.
Wenn ich mir die Geschwindigkeitsbeschränkungen und vor allem zahllosen Dauerbaustellen (kein Wunder, da scheint zumindest tagsüber ja auch niemals jemand dran zu arbeiten) auf Deutschlands Autobahnen - besonders in SPD-regierten Bundesländern - so ansehe, dann kann man fast schon von einem de-facto generellen Tempolimit sprechen.Lösung? Konsequente Strafgelder gegen Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebots ("Linksfahrer") und außerdem gegen Unterschreitung von Sicherheitsabständen ("Drängler"). Dafür wären noch deutlich mehr Zivilstreifen durchaus sinnvoll. Anders als über die Geldbörse lässt sich nunmal niemand erziehen, besonders nicht der Autofahrer.
-
Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
(...)
Wie ist das eigentlich wenn man rechts rüber geht - den Kandidaten rechts überholt, aber ca. 2-4 km auf der rechten Spur bleibt (also nicht sofort wieder links rübergeht). Ist das auch ein Rechtsüberholen?ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Leider ja.Wobei es dabei aber einen riesigen Ermessensspielraum gibt. I.d.R. wird das Rechtsüberholen erst als "vollendet" angesehen, wenn man relativ gleich wieder nach links wechselt.
Und wenn es auch nicht so ist, wären mir alle paar Jahre 50 € und drei Punkte bei der beim rechts überholen gesparten Zeit und Nerven auch egal.
Dabei ist das "Miteinander" auf der Autobahn doch garnicht so schwer. Man muss sich nur gegenseitig deutlich machen, was man will und die eigene Potenz auch mal hinter anderen zurückstellen, bzw. den Kopf mal nach links und rechts drehen.
Dazu gehört das Blinken, wenn man die Spur wechselt (kommt bekloppter Weise besonders Nachts immer mehr aus der Mode), ab und zu ein Blick in den Rückspiegel und dem potenziellen "Drängler" ab und an mal zeigen, was man vorhat. Will ich dann doch noch ein Fahrzeug überholen, blinke ich kurz links, gehe ich nach dem nächsten Fahrzeug rechts rüber, deute ich das auch durch frühzeitiges blinken an. Dadurch bekomme ich - wenn überhaupt - maximal einmal kurz die Lichthupe von hinten und mir hängt keiner auf der Stoßstange.
Und aus eigener Erfahrung kann ich erfreulicher-, und für eigene auch überraschender Weise berichten, dass es auf der rechten Spur garnicht so schlimm ist. Mein Pillermann ist mir deswegen auch noch nicht abgefallen.
Aber da bringt alles Reden nix, man muss "Trendsetter" sein und es einfach selbst so handhaben - vielleicht macht das Beispiel dann beim Einen oder Anderen Schule.
Stefan
-
Zitat
Original geschrieben von Stefan
Mein Pillermann ist mir deswegen auch noch nicht abgefallen.lol.
Ich denke man uss da unterscheiden, es gibt Leute die wissen es einfach nicht besser bzw. haben nicht genügend Fahrpraxis (inbesondere auf BABs).
Auf der anderen Seite gibts aber auch Leute die sind einfach unverbesserlich und haben eben das Problem mit dem "Pillermann"...
Erfolgsrezept dagegen? Hm. Wie meinte Christian Danner (AutoMotorSport-TV, VOX): "Der der überholt sollte zügig überholen und rechts wieder zügig rein." Das ist doch der Sinn von "Überholspuren", oder?
MfG M. - der gerne lange und viele überholt...

-
Ich denke mal dass kein deutscher Polizist Dich anhalten wird oder weitere Sachen passieren, wenn Du lange genug hinter einem "Linkskleber" gewartet hast. IMO dürfte auch links blinken und Lichthupe in einem solchen Fall (also wenn einer ohne ersichtlichen Grund, also kein Überholmanöver, dauerhaft und langsam links fährt) erlaubt sein. Schließlich gibt es ja auch den Punkt "Verkehrsbehinderung" und das "Rechtsfahrgebot" in der StVO. Letztens habe ich auch einen rechts überholt, der ist auf einer völlig leeren Autobahn (3 spurig) kilometerlang links gefahren. Irgendwann ist es einfach genug auf einem unbegrenzten Abschnitt mit 110 km/h hinter sojemanden zu "warten".
Ciao
Tim -
Zitat
Original geschrieben von handytim
(...)Schließlich gibt es ja auch den Punkt "Verkehrsbehinderung" und das "Rechtsfahrgebot" in der StVO. (...)Ciao
TimDie Ordnungswidrigkeit eines Anderen, berechtigt Dich aber nicht dazu, auch eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Wenn, dann sollte man zu seinem eigenen Verstoß stehen und nicht die Schuld bei anderen suchen.
Das wird einem dann auch schonmal von den netten Zivilpolizisten angerechnet, welche auch nur Autofahrer mit offenen Augen sind, und das Bußgeld weicht einer mündlichen Stefan-Ermahnung. :p [small](welche allerdings die Wirkung voll erzielt und mich zu einem besonneneren Fahrer gemacht hat)[/small]
Stefan
-
Zitat
Original geschrieben von Stefan
Die Ordnungswidrigkeit eines Anderen, berechtigt Dich aber nicht dazu, auch eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Wenn, dann sollte man zu seinem eigenen Verstoß stehen und nicht die Schuld bei anderen suchen.
Ich suche die Schuld nicht bei anderen, aber ich sehe mein Handeln in diesem Fall als absolut gerechtfertigt an. Auch wenn es eine Ordnungswidrigkeit war...Über Rot fahren ist auch eine Ordnungswidrigkeit, jedoch in einigen Fällen erlaubt (wenn man von einer technischen Störung der Ampelanlage ausgehen kann).
Ciao
Tim -
Ich habe das mal nachgelesen, weil es in einem anderen Forum auch mal um das Thema ging. Als Verkehrsbehidnerung faßt die STVO offenbar nur Fahrzeuge auf, die mehr als 30% langsamer fahren als Richtgeschwindigkeit.
Das wären bei RG 130 km/h "ganze" 80 km/h. Als ich das las, fiel mir auch fast die Kinnlade runter. Man darf in der Tat mit dem ganz normalen PKW auf der Autobahn 80 km/h fahren. Obwohl einem da jeder LKW hinten reinrauschen würde.Wenn mich jemand fragt: meiner Meinung nach ist die STVO in vielerlei Punkten nicht mehr auf dem neuesten Stand. Als sie entworfen wurde, mögen bestimmte Regelungen noch passend gewesen sein. Auch die Abstandsregelung. Den Mindestabstand kann man lt. vielerlei Studien und sicher auch Eurer Beobachtung nach beim heutigen Verkehrsaufkommen gar nicht mehr eingehalten werden. Und auch Bremswege, mit denen man heute noch in Prüfungsbögen rechnet, hauen nciht mehr hin, sondern sind viel kürzer.
Daß wir uns hier nicht falsch verstehen: daraus sollte man keine falschen Schlüsse ziehen und deswegen auf STVO und die Physik pfeifen und sich grobd arüber hinweg setzen.
Aber imho ist die STVO viel mehr reformierungswürdig als sie wirklich geändert wird.
Das Rechts"überholen" ist nur ein Beispiel. Im Prinzip wird ja auch der Hintermann genötigt. Nämlich sich dem Tempo des Vordermanns anzupassen, obwohl genügend Platz für alle, mit höherem Tempo wäre. Im schlimmsten Fall wird man sogar fast schon genötigt, rechts vorbei zu fahren. Auch wenn das rein rechtlich Blödsinn ist.
Aber es kann doch nicht angehen, daß ich weil ein anderer sich nicht an die Regeln hält, Manöver fahren muß, die blödsinnig sind.
Beispiel: vierspurige A5 Frankfurt- Darmstadt. Wie oft bin ich die schon gefahren und es warne alle 4 Spuren frei! Man sieht dort wirklich meilenweit geradeaus! Ich komme mit ca. 150- 160 (mein Lieblingstempo, wenn frei ist) an und sehe weit vor mir, daß jemand mit teilweise weit geringerem Tempo auf der zweiten Spur von rechts statt auf der rechten Spur fährt. Manchmal sogar auf der zweiten von links.
Nun muß ich von ganz rechts nach ganz links und wieder zurück! Wie bescheuert!
Die STVO schreibt es so vor! Angenommen, nun kommt von hinten einer mit >200 (was dort keine Seltenheit ist und es ist ja auch eigentlich frei!) an und will ganz links an uns vorbei. Aber nach ganz links muß ja ich! Dann bin ICH der Arsch.
Weil ein anderer keinen Bock hat, sich an die Regeln zu halten, weil er pennt oder sich sogar im Recht glaubt und die STVO mir nichts anderes erlaubt.

Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!