Juristisches Gedankenspiel: Auslobung bei Suche nach Vermissten

  • Hallo zusammen,


    im Zusammenhang mit der Suche nach einer vermissten Person habe ich mir folgenden Sachverhalt überlegt:


    - Person A wird vermisst


    - Person B kennt den Aufenthaltsort von A


    - Person C (Elter von Person A) sucht verzweifelt nach A und entschließt sich, eine Belohnung auszuloben, für Hinweise auf den Aufenthaltsort von A bzw. den Hinweis dass A noch lebt


    C kann maximal 30.000 € für die Zahlung der Belohnung aufwenden. Dieser Betrag bietet für B jedoch KEINEN Anreiz, den Ort zu nennen.


    C entschließt sich, eine GmbH zu gründen (25.000 € Stammkapital) und im Namen der GmbH eine "exorbitant hohe" Belohnung auszuschreiben, z.B. 500.000 €.


    Dieser Betrag bietet wiederum B einen SEHR GROSSEN Anreiz, den Ort von A zu nennen.
    C weiß von vornherein, dass er die 500.000 € nicht zahlen kann; die Hauptsache ist jedoch, zu erfahren dass A lebt. Wenn B nun C die wichtige Nachricht überbringt und C im Anschluss auf Auszahlung der Belohnung verklagen will, hätte dies für C irgendwelche Konsequenzen?
    Oder könnte er für die GmbH einfach Insolvenz anmelden?


    Ich beziehe mich auf §657 ff. BGB.


    Freue mich auf Eure Einschätzungen! ;) :top:

    Ihr wundert euch wirklich, warum Eure Eigentumswohnung 400.000 €* 650.000 €** kostet, wenn der Bauherr Ferrari F430 & 458, Porsche Carrera GT & 911 fährt?
    * 2013, ** 2015

  • Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft ggü. unbegrenzt nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
    http://dejure.org/gesetze/GmbHG/64.html


    Die ZU tritt quasi sofort ein. Passivseite der Bilanz gibt Mittelherkunft an, Aktivseite die Mittelverwendung.
    Rückstellung für Forderung mangels Masse nicht möglich > Ende Gelände.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Habe nur mal ganz oberflächlich überlegt, aber als erstes kommt mir hier der Straftatbestand "Betrug" nach §263 StGB in den Sinn.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Je nach Umständen des Verschwindens würde Person B sich auch strafbar machen wenn sie den Aufenthaltsort nicht verrät. Ich denke z. B. an eine Entführung etc.


    Möglicherweise könnte B sich auch strafbar machen wenn sie A verrät, beispielsweise wenn B die Schweigepflicht in manchen Berufen missachtet.


    In solchen Fällen (man könnte noch diverse andere Szenarien entwickeln) würde sich die Frage nach der ausgelobten Belohnung gar nicht erst stellen weil B sowieso schon so eine Pflicht zur Offenbarung / Verschwiegenheit hat.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Re: Juristisches Gedankenspiel: Auslobung bei Suche nach Vermissten


    Zitat

    Original geschrieben von thomasGr


    C kann maximal 30.000 € für die Zahlung der Belohnung aufwenden. Dieser Betrag bietet für B jedoch KEINEN Anreiz, den Ort zu nennen.


    Das eine derartige "Konstruktion" aus den verschiedensten Gründen per se zum scheitern verurteilt ist wurde hier bereits ja ausgeführt.


    Aber was obige Annahme betrifft lässt (ohne jetzt irgendwelche theoretischen Konstellationen im Hinblick auf Straftaten etc. pp zu berücksichtigen) eigentlich nur einen Schluss zu:


    Wenn B sein "Wissen" derart schamlos ausnutzt, dass er sich schon für die Information das die gesuchte Person noch lebt oder wo sich diese aufhält bezahlen lässt gehört B eigentlich nur ordentlich verprügelt und dann noch geteert und gefedert...


    EDIT

  • Re: Re: Juristisches Gedankenspiel: Auslobung bei Suche nach Vermissten


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk Wenn C sein "Wissen" derart schamlos ausnutzt, dass er sich schon für die Information das die gesuchte Person noch lebt oder wo sich diese aufhält bezahlen lässt gehört C eigentlich nur ordentlich verprügelt und dann noch geteert und gefedert...


    Ich nehme an du meinst Person B, da gebe ich dir vollkommen Recht. Mir ging es ja in dem Beispiel eben darum, wie man diese hinterlistige Person austricksen kann, um an die Information zu kommen.


    Ich gehe z.B. von folgendem Szenario aus:


    A ist weiblich und mit B liiert, darüberhinaus B hörig.


    B überredet A mit ihm "durchzubrennen" und den Kontakt zu den Eltern abzubrechen, sodass sich eben die oben beschriebene Situation ergibt, insbesondere das dringende Bedürfnis von C, zu erfahren was mit A passiert ist.


    Wenn nun der Belohnungsbetrag so hoch angesetzt wird, dass B nun das Geld wichtiger wäre, als die Beziehung zu A, könnte sich die Situation evtl. zum Guten auflösen.


    Fragt sich nur, wie ein Gericht entscheiden würde, wenn B die Belohnung von C (bzw. der GmbH) einklagt :eek:

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    * 2013, ** 2015

  • Re: Re: Re: Juristisches Gedankenspiel: Auslobung bei Suche nach Vermissten


    Zitat

    Original geschrieben von thomasGr
    Fragt sich nur, wie ein Gericht entscheiden würde, wenn B die Belohnung von C (bzw. der GmbH) einklagt :eek:


    Sicherlich nicht zugunsten von B, Stichwort sittenwidrige Geschäfte. B müsste eher aufpassen nicht (so wie bei Frau Salesch immer gern gezeigt) noch im Gerichtssaal wg. Erpressung etc. verhaftet zu werden ;)

  • Blöd wird`s nur dann, wenn eine Person D zufällig von der 500.000€ Belohnung erfährt und den Aufentshaltort herausbekommt ;)

  • Eine GmbH Gründung ist von vornerein unwirksam, wenn das Scheitern vom Anfang an vorhersehbar ist, wie in dem oben geschilderten Fall. Vor einigen Jahren gab es mal eine GmbH, die Angebote machte, die bereits unter dem EK lagen. Damit war die Insolvenz vorprogramiert. Hat den Insolvenzverwalter nicht interessiert. Der Geschäftsführer hat voll gehaftet.


    Ich würde versuchen, Person B zu einer Aussage zwingen zu lassen, ggfs. verklagen und Zwangsgeld / Beugehaft. Aber dazu müsste Person C ein berechtigtes Interesse nachweisen. Bei Eltern sehe ich dies für gegeben.


    Warum (ebenfalls nur ein Gedankenspiel) nicht genauso unfair verhalten:


    Anzeige gegen Person A machen (frei erfunden, z.B. Diebstahl, Körperverletzung, etc.) und durch die Polizei suchen lassen. Person B als Zeugen benennen. Akteneinsicht über Anwalt beantragen, dadurch Aufenthaltsort bekannt.


    Nachteil: Man handelt sich selber eine Strafanzeige wegen Vortäuschens einer Straftat ein und muß ggfs. die Kosten tragen, mit Sicherheit aber unter 30 t Euro. Wenn man nicht vorbestraft ist, gibts in der Regel eine Bewährungsstrafe, ggfs. vielleicht sogar eine Geldstrafe.


    Wenn es mir die Sache wirklich wert wäre, könnte ich mir vorstellen, in diese Richtung zu denken. Aber wie gesagt, ebenfalls nur ein juristisches Gedankenspiel von mir.


    Gruß Boris

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