Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

  • Hi,


    nette Diskussion hier.


    Aber mal ganz ohne Jura-Studium:
    Wieso glaubt man hier per se dem TE?
    Kann es nicht sein, dass er was vergisst oder verdreht?


    Wer war in dieser Situation klarer?
    Der Beamte, der das jede Nacht mehrfach erlebt oder der besoffene TE mit Polizisten-Phobie?


    Was bringt es den Beamten, so was zu behaupten? Bei Falschaussagen zumindest ein Verfahren und Eintrag in die Personalakte.


    Wenn man im Bekanntenkreis, in Kneipen oder sonst wo von solchen Maßnahmen hört, sind immer die Gleichen schuld. Niemals ist der brave Bürger schuld. Immer der Polizist. Kann das sein? Darüber sollte man mal nachdenken. Allein schon aus der Sprache (nicht hier aber leider sonst sehr oft) kann man die Einstellung zu unseren Polizisten erkennen.


    Und das erschreckt mich.


    Ach ja, der Rat für den TE:


    Mist einsehen, Strafe bezahlen und auf das Ipad 2 verzichten...


    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von babapapa


    Wieso glaubt man hier per se dem TE?
    Kann es nicht sein, dass er was vergisst oder verdreht?


    Die Polizei sind doch grds. die Bösen...
    Und wer unter der Woche (lt. TE war der "Tattag" der 07.09. also ein Dienstag) morgens um 5 Uhr nicht mehr wirklich nüchtern so laut PS spielt, dass sich die Nachbarn genötigt sehen die Polizei zu verständigen der kann sich bestimmt noch genau an alles bestens erinnern. Darüber hinaus erfolgte die Fixierung und der Besuch auf der Wache bestimmt auch nur weil die Polizei gerade nichts besseres zu tun hatten und ihnen langweilig war.


    Es ist dabei vollkommen müßig darüber zu diskutieren ob ein Beamter jetzt das Recht hatte die Wohnung zu betreten oder nicht, zumal keiner hier dabei gewesen ist und die Situation daher auch nur annährend wirklich beurteilen kann.


    Und wenn dann noch irgendwelche Spezialisten ums Eck kommen und behaupten Lärmbelästigung sei ja sowieso nicht schlimm und Schuld seien ja nur die blöden überempflindlichen Nachbarn, tja dann muss man sich zum einen Fragen mit was für einer Attitüde manch einer durch die Weltgeschichte läuft und zum anderen haben wir die perfekte Mischung um den Beitrag sehr schnell mit einem Schloss versehen zu lassen.


    Aber wenn wir doch eh alle so schön am spekulieren sind, wie wäre es denn mit folgender Variante die in der Praxis wesentlich gängiger ist:


    TE öffnet nicht mehr ganz nüchtern den Beamten die Tür, will diese nach eigenem Bekunden "anlehnen", dies geschiet aufgrund der leicht eingeschränkten körperlichen Koordinationsfähigkeit mit mehr Schwung als beabsichtigt, die vor der Tür stehende Beamtin erschreckt sich und drückt in einer reflexartigen Abwehrhandlung gegen die zuknallende Tür woraufhin der TE dann seinerseits gegen die Tür und die Beamtin drückt durch eine blöde Handbewegung des TE sieht es dann dummerweise so aus als wolle er der Beamtin eine langen... Der Ausgang der Geschichte ist ja entsprechend bekannt.

  • ChickenHawk:


    Gutes schlusswort, deckt sich zu 100% mit dem, was ich weiter vorne schon erwähnte, als es darum ging, lärm ist ja wohl nicht "so schlimm".....und zumal sich der te nicht mehr meldet.


    Und Christian: es ist nun mal leider im dem bereich so das vieles, was die polizei in sekunden entscheiden muss, sich später einer tagelangen akademischen prüfung unterziehen muss. Und da spiegelt der thread fast den gerichtssaal (das wahre leben) wieder....da gibt es zumeist viele, die falsch liegen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von babapapa
    Hi,


    nette Diskussion hier.


    Aber mal ganz ohne Jura-Studium:
    Wieso glaubt man hier per se dem TE?
    Kann es nicht sein, dass er was vergisst oder verdreht?

    Das kann natürlich sehr gut sein. Zumindest ich hatte aber ja immer betont, dass bei der vorliegenden (!) Schilderung die Sachlage so und nicht anders ist. Und dass man in den geschilderten Fall keine nicht gegebenen Details hineininterpretieren darf, das lernt man tatsächlich schon im ersten Semester (um noch einmal ganz kurz darauf zurückzukommen). ;)


    Zitat

    Was bringt es den Beamten, so was zu behaupten? Bei Falschaussagen zumindest ein Verfahren und Eintrag in die Personalakte.

    Bei einer erwiesenen Falschaussage bringt es weit mehr, da bringt es i.d.R. einen wiederkehrenden Besuch beim Arbeitsamt. Sofern du allerdings eine Dienstaufsichtsbeschwerde meinst, dann ist diese bekanntlich ja FFF (formlos, fristlos, fruchtlos).



    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und wenn dann noch irgendwelche Spezialisten ums Eck kommen und behaupten Lärmbelästigung sei ja sowieso nicht schlimm und Schuld seien ja nur die blöden überempflindlichen Nachbarn, tja dann muss man sich zum einen Fragen mit was für einer Attitüde manch einer durch die Weltgeschichte läuft und zum anderen haben wir die perfekte Mischung um den Beitrag sehr schnell mit einem Schloss versehen zu lassen.

    Was heißt hier behaupten, das ist geltendes deutsches Recht. In Polizeikreisen ist Lärmbelästigung etwas, das diese in aller Regelmäßigkeit nichts angeht. Zuständig für Lärmbelästigung ist üblicherweise das Ordnungsamt und nicht die Polizei. Letztere kann und wird lediglich im Akutfall vorbei schauen und (polemisch formuliert) mit dem Finger einmal "Dududu" machen. Mehr nicht. Von wegen Wohnung betreten und ggf. sogar noch Anlage beschlagnahmen. Da brauchen wir uns doch nichts vormachen, wer den Polizeialltag kennt, wird mir nicht widersprechen.


    Zitat

    Aber wenn wir doch eh alle so schön am spekulieren sind, wie wäre es denn mit folgender Variante die in der Praxis wesentlich gängiger ist:


    TE öffnet nicht mehr ganz nüchtern den Beamten die Tür, will diese nach eigenem Bekunden "anlehnen", dies geschiet aufgrund der leicht eingeschränkten körperlichen Koordinationsfähigkeit mit mehr Schwung als beabsichtigt, die vor der Tür stehende Beamtin erschreckt sich und drückt in einer reflexartigen Abwehrhandlung gegen die zuknallende Tür woraufhin der TE dann seinerseits gegen die Tür und die Beamtin drückt durch eine blöde Handbewegung des TE sieht es dann dummerweise so aus als wolle er der Beamtin eine langen... Der Ausgang der Geschichte ist ja entsprechend bekannt.

    Unrealistisch klingt das nicht, keine Frage. Allerdings s.o., der Sachverhalt ist so durch den unter der Woche morgens um 5 nicht nüchternen TE nicht gegeben. ;)

  • nur mal eine Geschichte aus dem Leben (ich hab kein Jura studiert) ;-)


    Wir hatten im letzten Jahr eine WG Party im Mehrfamilienhaus in der Innenstadt von München (mit Innenhöfen etc.). Die Party wurde recht voll (ca. 70 Leute) und recht laut, da wird das Bier zum kühlen auf dem Vordach gelagert hatten, waren auch immer wieder die Fenster offen und es schallte in die Innenhöfe.


    Ende des Lieds war, dass um Uhr 0:45 ein Kumpel zu mir kam und meinte ich soll mal bitte in den Gang in der Wohnung kommen, da stehen lauter Polizisten... ich konnte das erst nich glauben und bin dann mit gekommen und sieh an... in unserer Wohnung im Gang stand 6!!! Polizisten (5 Stock ohne Aufzug *g*). Ich war so perplex, dass ich erstmal nicht fragen konnte was die in unsere Wohnung machen?!


    Ergebnis war: Wir dürfen das, weil zig Beschwerden aus der ganzen Straße *g* und Ordnungsamt dann nicht mehr zuständig. Musik sofort leiser und Fenster zu, wenn wir nochmal kommen müssen gibts ärger... auf meine Frage ob man nichts besseres zu tun hätte als mit einem Kleinstransporter voller Polizisten auf eine Party zu kommen wurde ich nur böse angeschaut...


    Ob die jetzt im recht waren oder nicht kann ich nicht sagen aber die Aussage die gehen nicht einfach in eine Wohnung ist schlicht nicht wahr!!

  • Zitat

    Original geschrieben von basti12
    Was heißt hier behaupten, das ist geltendes deutsches Recht. In Polizeikreisen ist Lärmbelästigung etwas, das diese in aller Regelmäßigkeit nichts angeht. Zuständig für Lärmbelästigung ist üblicherweise das Ordnungsamt und nicht die Polizei. Letztere kann und wird lediglich im Akutfall vorbei schauen


    Es ist geltendes deutsches Recht, dass Lärm oder nächtliche Ruhestörung eine Bagetelle ist? Den § hätte ich gern mal gesehen in dem das so steht. Die Anlehnung an ein Bagetelldelikt aus dem Strafrecht ist hier unpassend, da Lärm eben eine (normale) Owi aber keine Straftat darstellt.


    Und jeder der schon mal das "Vergnügen" hatte in einem Haus mit uneinsichtigen feierwütigen Mitmietern zu wohnen würde einer solchen Einschätzung sicher ebenfalls nicht teilen.


    Und ja grds. ist zwar das Ordnungsamt für derartige Dinge zuständig, da aber außer in wenigen Großstädten das Ordnungsamt spätestens um 18 Uhr die Türen zumacht fallen in der Praxis somit wahrscheinlich 95% aller nächtlichen Ruhestörungen dann trotzdem in den Zuständigkeitsbereich der Polizei die hier die Aufgaben des Ordnungsamtes in aktuen Fällen wahrnehmen muss. Wenn jemand morgens um 3 Uhr die Polizei über eine Ruhestörung zu informieren können die nicht einfach sagen: "Nö wir kommen nicht, rufen Sie morgen das Ordnungsamt an..."


    Davon ab sollte in den meisten Fällen spätestens nach dem ersten Ermahnungsbesuch der Polizei dann ja auch wieder Ruhe einkehren, sollte das nicht der Fall sein ist die Einziehung der Anlage bei darstischen Lärmfällen aber gar nicht so ungewöhnlich. Da brauch man nicht widersprechen hierzu reicht es enstprechende Pressemitteilungen der Zeitungen oder auch Pressemitteilungen der Polizei zu googlen.

  • Tach.


    Verstehe nicht, warum der TE nicht einfach sein Fehlverhalten akzeptiert, sich entschuldigt indem er
    die ihm verordnete Strafe bezahlt und seine Schlüsse daraus zieht.


    Ich behaupte jetzt einfach mal, dass niemand von einem Gesetzesvertreter bezichtigt wird,
    Dinge getan zu haben, die nicht der Realität entsprechen.


    Ausserdem war der Vollstreckungsbeamte nicht alleine.


    Ich selber habe schon mit erlebt was passiert, wenn man Ruhestörung begeht.
    Zwei Beamte haben geklingelt, sich danach erkundigt, woher die laute Musik kommt,
    vorgetragen, dass man sie wegen Ruhestörung gerufen hat und darum gebeten die Musik
    auf Zimmerlautstärke zu drehen. Sachlich - Höflich. Ende.


    Die Frage die sich mir stellt ist ,



    Zitat

    Ich habe meine Aussage schriftlich an die Polizei verschickt. Es wurde soviel gedreht da stimmt vorne und hinten nichts mehr.


    ob der TE da nicht an der Version seiner Geschichte "gedreht" hat.


    Was erwartet der TE? Das wir bei der Polizei anrufen und uns dafür Verbürgen, dass diese Geschichte nicht der Wahrheit entspricht und auf die TT-Vertrauensliste verweisen?


    Die Situation kann hier niemand einschätzen. Woher sollen wir wissen, wie sich der TE gegenüber den Beamten verhalten/geäussert hat?


    Wenn er wirklich Interesse daran hätte, die "Sache aus der Welt zu schaffen", dann verstehe
    ich nicht, warum er sich seit 4 Seiten nicht mehr zu Wort gemeldet hat.


    Weiterhin Freiraum dafür zu bieten, dass sich hier andere User auf Kosten des TE die
    Krallen wetzen halte ich für unangebracht.


    Es gibt eben Themen, die man hier nicht sachlich behandeln kann.
    Dazu zähle Ich diesen Thread leider auch.


    Dunken...

  • Zitat

    Original geschrieben von Dunken
    Ich behaupte jetzt einfach mal, dass niemand von einem Gesetzesvertreter bezichtigt wird,
    Dinge getan zu haben, die nicht der Realität entsprechen.


    Vielleicht sind es ja auch nur Formulierungsfrage wenn der Bericht geschrieben. Da reichen schon wenige Worte um eine Bagatelle dramatisch klingen zu lassen und andersrum. Selbst erlebt, von Freunden im Polizeidienst oftmals zu hören bekommen. Nicht jeder Polizist kann sich so ausdrücken, dass die Sachlage 1:1 wiedergegeben wird.


    Ohne jetzt den vorliegenden Fall damit werten zu wollen. Oftmals liegt die Wahrheit ja irgendwo zwischen Intention, Wirkung und Wahrnehmung - auf beiden Seiten.

  • Das wir zu laut waren stimmt ja auch - dafür haben wir auch einen auf den Sack zu kriegen-keine Frage.


    Aber bekommen wir ja auch,einerseits kam vom Ordnungsamt Post, die bekommen 120,00 Eur ( Wohnungsinhaber) und zweitens meine Strafe.


    Von mir aus würde ich auch 450 € für die Ruhestörung zahlen aber ich werde beschuldigt gewaltätig gegenüber Beamte gewesen zu sein. Ich sehe dies genau andersherum. Klar ich war stakrk angetrunken- aber ich weiß noch was ich gemacht hatte und was eben nicht.


    "Unvermittelt erhoben Sie die Hände und Arme zu einem Angriff" Dies wollten die Beamten so sehen. Ich kann nartürlich nicht ausschließen ob ich diese erhoben hatte, aber garantiert nicht zu einem Angriff.




    @Drunken - Du fragst was ich erwarte- habe 3 Fragen im Anfangsposting gestellt. Was spricht dagegen es hier im Geplauder zu posten.


    Und natürlich habe ich Interesse an einem Thread den ich eröffne. Ich denke es ist legitim mal 2 Tage nicht schreiben zu können.

  • basti12:

    Zitat

    Was heißt hier behaupten, das ist geltendes deutsches Recht. In Polizeikreisen ist Lärmbelästigung etwas, das diese in aller Regelmäßigkeit nichts angeht. Zuständig für Lärmbelästigung ist üblicherweise das Ordnungsamt und nicht die Polizei. Letztere kann und wird lediglich im Akutfall vorbei schauen und (polemisch formuliert) mit dem Finger einmal "Dududu" machen. Mehr nicht. Von wegen Wohnung betreten und ggf. sogar noch Anlage beschlagnahmen. Da brauchen wir uns doch nichts vormachen, wer den Polizeialltag kennt, wird mir nicht widersprechen.


    Offenbarungseid der geistigen art, mein lieber basti.


    Regelmässig geht es die polizei schon etwas an, nämlich dann, wenn sie subsidiär zuständig werden, weil die originäre zuständige behörde nicht kann oder nicht mehr darf.
    Hier halt das ordungsamt.


    Und wie bereits von mir erwähnt ist lärm minimum Owi(!), Maximum ein vergehen, wenn der nachbar eine nachvollziehbare beinträchtigung am körper hat, oder zumindest diese anzeigt und per strafantrag noch bekräftigt.


    Und das die polizei die wohnung betreten (siehe weiter oben, hinreichend von mir am beispiel berlin dargestellt) und auch die anlage sicherstellen (!) darf, steht ausserhalb jeglicher diskussion.


    Und weil es dir weiter oben so viel bedeutet hat:


    Sent from my ipad.....




    Benjamin:


    Wenn es dir wirklich wichtig ist, und du dr meinung bist, dein verhalten entspricht nicht dem polizeilichen bericht (anzeige), dann nimm dir einen anwalt, tipp von mir.
    Mit einer schriftlichen aussage bei der polizei ist rs nicht getan, die würdigung der tat hat im moment der sta übernommen, daher strafbefehl ohne weitere prüfung.
    Wenn dir das nicht reicht, geht es zur erneuten prüfung vor gericht, mit der gefahr oder dem glück, dass das pendel der wahrheit in die eine oder andere richtung schlägt. Mittlerweile sind richter aber äusserst unnachgiebig, wenn es um angriffe gegen die judikative oder executive geht....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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