Pünktlich zur Urlaubszeit: Neue o2 Reiseoption für Telefonieren und Surfen im Ausland


  • ....und wird wenigstens ab und zu verhaftet !


    Nato

  • Laut teltarif sind die Reiseoptionen Sprache / Daten jetzt doch einzeln buchbar: link


    Die blauen werden ihr System wahrscheinlich nie sauber hinbekommen...da läuft immer alles anders als gewollt :D

    MagentaMobil L flex ff
    Samsung Galaxy S23U, Galaxy S9

  • Technisches Problem? Anscheinend Immer, wenn falsche Vorgaben für die Programmierung gemacht wurden.
    Wie bei der Kostenverfolgung, da warte ich schon 12 Jahre.

  • Ich fragte kurz nach Erscheinen dieses Threads bei der zuständigen EU-Kommission nach, ob und in wiefern o2 hier rechtswidrig handelt. Eventuelle Rechtschreibfehler sind auf die fehlerhafte Adobe-Texterkennung zurückzuführen, hier die Antwort:


    --
    EUROPÄISCHE KOMMISSION
    Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien
    Politik im Bereich der elektronischen Kommunikation
    Umsetzung des Rechtsrahmens (1)
    Brüssel, den 27 JUIN 2011



    Sehr geehrter Herr xxx,


    ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 6. Juni 2011 betreffend der Geschäftspraxis eines
    deutschen Mobilfunkanbieters, einen neuen Standardtarifplan für seine Roaming-Kunden
    anzuwenden. Als Antwort darauflassen Sie mich folgendes anmerken.
    Wie Sie wissen, gilt die geänderte Roaming-Verordnung1, welche am 30. Juni 2009 in
    Kraft getreten ist, für Sprach-, Daten- und SMS-Roaminggebühren, die von allen Nutzem
    für die Verwendung ihrer mobilen Endgeräte während ihres Aufenthalts in
    anderen EU Mitgliedstaaten bezahlt werden.
    Die Roaming-Verordnung reguliert Vorleistungs- und Endkundengebühren für Sprachund
    SMS-Roaming-Dienste und beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz.
    Für Endkunden wurde unter anderem eine Preisobergrenze für einen Eurotarif mit
    jährlicher Absenkung eingeführt, den alle Betreiber anbieten müssen und der für alle
    Anwender automatisch zur Anwendung kommt, die nicht vor Juni 2007 explizit einen
    anderen Tarifplan angefordert haben. Er liegt momentan bei €0,39 pro Minute für
    abgehende Anrufe und €0,15 pro Minute für eingehende Anrufe. Während Betreiber
    verpflichtet sind, einen Euro-Tarif anzubieten, steht es Ihnen frei, alternative
    Endkundenangebote für Spach-Roaming-Dienste festzulegen.
    Darüber hinaus möchte ich Sie auf Artikel 20 der geänderten Universaldienst-Richtlinie
    (Richtlinie 2002/22/EG geändert durch Richtlinie 2009/136/EG) informieren, der
    Teilnehmern ermöglicht, bei der Bekanntgabe beabsichtigter Änderungen der
    Vertragsbedingungen den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu lösen. Den
    Teilnehmern sind diese Änderungen mit ausreichender Frist, und zwar mindestens einen
    Monat zuvor, anzuzeigen. Gleichzeitig werden sie über ihr Recht unterrichtet, den
    Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu lösen, wenn sie die neuen Bedingungen
    nicht annehmen.
    In diesem speziellen Fall würde ich Ihnen empfehlen, die Bundesnetzagentur (BNetzA)
    über Ihr Anliegen zu unterrichten, da sie die verantwortliche nationale Behörde ist, die
    die sicherstellt, dass die Vorschriften und Verpflichtungen, die Mobilfunkbetreibern
    durch die Roaming-Verordnung auferlegt werden, von deutschen Betreibern eingehalten
    werden. Sie können die Behörde unter der folgenden Adresse kontaktieren:


    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
    Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn
    E-mail: poststelle@bnetza.de


    Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.
    Mit freundlichen Grüßen,
    xxx
    Stellvertretender Referatsleiter



  • "Den Teilnehmern sind diese Änderungen mit ausreichender Frist, und zwar mindestens einen Monat zuvor, anzuzeigen".


    Hierbei wurden die Teilnehmer (die Kunden) jedoch überhaupt nicht informiert bzw. die Änderungen nicht unter Einhaltung einer Frist angezeigt.


    Also müsste meiner Meinung nach folglich auch die Möglichkeit bestehen, sich "ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu lösen". Quasi fristlose, außerordentliche Kündigung ("Sonderkündigung").



    @ mixery: Vielen Dank für die Nachfrage, war diese rein aus Interesse oder aufgrund von eigener Betroffenheit?

  • Zitat

    Original geschrieben von Kazuma
    Hierbei wurden die Teilnehmer (die Kunden) jedoch überhaupt nicht informiert bzw. die Änderungen nicht unter Einhaltung einer Frist angezeigt.
    Also müsste meiner Meinung nach folglich auch die Möglichkeit bestehen, sich "ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu lösen". Quasi fristlose, außerordentliche Kündigung ("Sonderkündigung").
    @ mixery: Vielen Dank für die Nachfrage, war diese rein aus Interesse oder aufgrund von eigener Betroffenheit?


    Sehe ich genauso. Aber die verweisen auf die BNetzA, es wird also nichts passieren... Mein Kontakt an die Kommission ging von beidem aus, bin selbst betroffen und habe mich über die illegale o2-Zwangsumstellung aufgeregt.

  • wenn sich jetzt noch jemand findet der es bei der Bundesnetzagentur anprangert kriegt o2 vielleicht doch mal eine auf den Deckel

  • Zitat

    Original geschrieben von mfshva
    wenn sich jetzt noch jemand findet der es bei der Bundesnetzagentur anprangert kriegt o2 vielleicht doch mal eine auf den Deckel


    Hat teltarif gemacht, aber die Kontaktaufnahme zu o2 wird wohl der einzige Schritt bleiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von mixery
    Hat teltarif gemacht,


    Das stimmt, aber scheinbar ist da noch nichts rausgekommen bezüglich Legalität / Illegalität dieser Aktion. Ich zumindest kann das nicht rauslesen :(


    Sonst hätte teltarif das bestimmt schon öffentlich gemacht. Ich finde, die Kunden sollten erfahren, was die Bundesnetzagentur dazu sagt...

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