ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Heiko09281
Hallo,
im Unterschied zu o2 hat der Taschendieb zumindest ein Unrechtsbewusstsein... :flop:
Heiko
....und wird wenigstens ab und zu verhaftet !
Nato
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Heiko09281
Hallo,
im Unterschied zu o2 hat der Taschendieb zumindest ein Unrechtsbewusstsein... :flop:
Heiko
....und wird wenigstens ab und zu verhaftet !
Nato
Technisches Problem? Anscheinend Immer, wenn falsche Vorgaben für die Programmierung gemacht wurden.
Wie bei der Kostenverfolgung, da warte ich schon 12 Jahre.
Ich fragte kurz nach Erscheinen dieses Threads bei der zuständigen EU-Kommission nach, ob und in wiefern o2 hier rechtswidrig handelt. Eventuelle Rechtschreibfehler sind auf die fehlerhafte Adobe-Texterkennung zurückzuführen, hier die Antwort:
--
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien
Politik im Bereich der elektronischen Kommunikation
Umsetzung des Rechtsrahmens (1)
Brüssel, den 27 JUIN 2011
Sehr geehrter Herr xxx,
ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 6. Juni 2011 betreffend der Geschäftspraxis eines
deutschen Mobilfunkanbieters, einen neuen Standardtarifplan für seine Roaming-Kunden
anzuwenden. Als Antwort darauflassen Sie mich folgendes anmerken.
Wie Sie wissen, gilt die geänderte Roaming-Verordnung1, welche am 30. Juni 2009 in
Kraft getreten ist, für Sprach-, Daten- und SMS-Roaminggebühren, die von allen Nutzem
für die Verwendung ihrer mobilen Endgeräte während ihres Aufenthalts in
anderen EU Mitgliedstaaten bezahlt werden.
Die Roaming-Verordnung reguliert Vorleistungs- und Endkundengebühren für Sprachund
SMS-Roaming-Dienste und beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz.
Für Endkunden wurde unter anderem eine Preisobergrenze für einen Eurotarif mit
jährlicher Absenkung eingeführt, den alle Betreiber anbieten müssen und der für alle
Anwender automatisch zur Anwendung kommt, die nicht vor Juni 2007 explizit einen
anderen Tarifplan angefordert haben. Er liegt momentan bei €0,39 pro Minute für
abgehende Anrufe und €0,15 pro Minute für eingehende Anrufe. Während Betreiber
verpflichtet sind, einen Euro-Tarif anzubieten, steht es Ihnen frei, alternative
Endkundenangebote für Spach-Roaming-Dienste festzulegen.
Darüber hinaus möchte ich Sie auf Artikel 20 der geänderten Universaldienst-Richtlinie
(Richtlinie 2002/22/EG geändert durch Richtlinie 2009/136/EG) informieren, der
Teilnehmern ermöglicht, bei der Bekanntgabe beabsichtigter Änderungen der
Vertragsbedingungen den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu lösen. Den
Teilnehmern sind diese Änderungen mit ausreichender Frist, und zwar mindestens einen
Monat zuvor, anzuzeigen. Gleichzeitig werden sie über ihr Recht unterrichtet, den
Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu lösen, wenn sie die neuen Bedingungen
nicht annehmen.
In diesem speziellen Fall würde ich Ihnen empfehlen, die Bundesnetzagentur (BNetzA)
über Ihr Anliegen zu unterrichten, da sie die verantwortliche nationale Behörde ist, die
die sicherstellt, dass die Vorschriften und Verpflichtungen, die Mobilfunkbetreibern
durch die Roaming-Verordnung auferlegt werden, von deutschen Betreibern eingehalten
werden. Sie können die Behörde unter der folgenden Adresse kontaktieren:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
E-mail: poststelle@bnetza.de
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
xxx
Stellvertretender Referatsleiter
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von mixery
Darüber hinaus möchte ich Sie auf Artikel 20 der geänderten Universaldienst-Richtlinie
(Richtlinie 2002/22/EG geändert durch Richtlinie 2009/136/EG) informieren, der
Teilnehmern ermöglicht, bei der Bekanntgabe beabsichtigter Änderungen der
Vertragsbedingungen den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu lösen. Den
Teilnehmern sind diese Änderungen mit ausreichender Frist, und zwar mindestens einen
Monat zuvor, anzuzeigen. Gleichzeitig werden sie über ihr Recht unterrichtet, den
Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu lösen, wenn sie die neuen Bedingungen
nicht annehmen.
"Den Teilnehmern sind diese Änderungen mit ausreichender Frist, und zwar mindestens einen Monat zuvor, anzuzeigen".
Hierbei wurden die Teilnehmer (die Kunden) jedoch überhaupt nicht informiert bzw. die Änderungen nicht unter Einhaltung einer Frist angezeigt.
Also müsste meiner Meinung nach folglich auch die Möglichkeit bestehen, sich "ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu lösen". Quasi fristlose, außerordentliche Kündigung ("Sonderkündigung").
@ mixery: Vielen Dank für die Nachfrage, war diese rein aus Interesse oder aufgrund von eigener Betroffenheit?
ZitatOriginal geschrieben von Kazuma
Hierbei wurden die Teilnehmer (die Kunden) jedoch überhaupt nicht informiert bzw. die Änderungen nicht unter Einhaltung einer Frist angezeigt.
Also müsste meiner Meinung nach folglich auch die Möglichkeit bestehen, sich "ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu lösen". Quasi fristlose, außerordentliche Kündigung ("Sonderkündigung").
@ mixery: Vielen Dank für die Nachfrage, war diese rein aus Interesse oder aufgrund von eigener Betroffenheit?
Sehe ich genauso. Aber die verweisen auf die BNetzA, es wird also nichts passieren... Mein Kontakt an die Kommission ging von beidem aus, bin selbst betroffen und habe mich über die illegale o2-Zwangsumstellung aufgeregt.
wenn sich jetzt noch jemand findet der es bei der Bundesnetzagentur anprangert kriegt o2 vielleicht doch mal eine auf den Deckel
ZitatOriginal geschrieben von mixery
... Aber die verweisen auf die BNetzA, es wird also nichts passieren ...
Weiter schlafen und nichts machen.
Welchem Ministerium untersteht eigentlich diese Agentur?
---
Edit:
Im vorliegenden Fall dem Wirtschaftsministerium.
ZitatOriginal geschrieben von mixery
Hat teltarif gemacht,
Das stimmt, aber scheinbar ist da noch nichts rausgekommen bezüglich Legalität / Illegalität dieser Aktion. Ich zumindest kann das nicht rauslesen ![]()
Sonst hätte teltarif das bestimmt schon öffentlich gemacht. Ich finde, die Kunden sollten erfahren, was die Bundesnetzagentur dazu sagt...
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