Schwerbehinderung – auf der Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis.

  • Zitat

    Original geschrieben von digi1
    Da ihr sowieso schon einen Anwalt wegen der vergangenen Stelle eingeschaltet habt, was spricht dagegen, bei nächster Zusammenkunft von ihm klären zu lassen, ob das Verschweigen rechtlich sinnvoll ist oder nicht. Scheint mir besser, als sich auf Aussagen aus einem Forum zu verlassen.



    Klar können wir den Anwalt fragen. Wir werden uns auch nächste Woche mit der Schwerbehindertenvertretung schlau machen.


    Aber ich befürchte so oder so- es wird keinen Sinn machen es zu verschweigen, da früher oder später ein Anfall kommt.


    Es ist halt auch unfair Kollegen gegenüber, die wissen dann nicht was los ist.

  • Also, selbst der Jobcenter vor Ort hat, soviel ich weiß, ein eigenes Team nur für die Schwerbehinderten-Betreuung. Deswegen halte ich es für ein lokales Versagen.


    Was das Verschweigen anbelangt: auf den Steuerkarten konnte oft der Steuernachlass eingetragen sein, womit in solchen Fällen spätestens bei der Einstellung die Schwerbehinderung auffiel.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Ich empfinde es als unverantwortlich die Anfälle zu verschweigen...
    Wie sollen die Kollegen denn dann richtig reagieren wenn es passiert?


    Das bringt doch auch zusätzliche Sicherheit für deine Freundin!
    Nicht jeder Anfall ist schließlich "harmlos".....

  • Vermutlich hat das Mädel nur in größeren Firmen eine Chance. Als normaler Geschäftsmann mit paar Mitarbeitern kann man es sich schlicht und einfach nicht leisten jemanden einzustellen, den man schwer kündigen kann. Sorry für die harten Worte, aber man sollte die Sache auch realistisch betrachten.


    Bei größeren Firmen und im öffentlichen Dienst ist beim Vorstellungsgespräch auch jemand vom Betriebsrat oder ähnliches anwesend, der darauf achtet das die fachlichen Qualifikationen im Vordergrund stehen, keine Handicaps. Man kann die Angelegenheit dann auch am Ende des Gesprächs ansprechen.


    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Also, selbst der Jobcenter vor Ort hat, soviel ich weiß, ein eigenes Team nur für die Schwerbehinderten-Betreuung. Deswegen halte ich es für ein lokales Versagen.


    Also meine Erfahrungen mit dem Assi-Amt sind, das die für einen in der online Jobbörse nach Jobs suchen. Wenn dann noch Lebenslauf und Anschreiben optimiert sind war es das, auf die Leute braucht man nicht zu hoffen.

    Das Experiment erfordert, dass Sie weitermachen!

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Nicht, daß das jemand falsch versteht. Es ist ja tatsächlich genau umgekehrt. Seit wann ist es denn nicht mehr Kernaufgabe des Amtes Arbeitsstellen zu vermitteln zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern? Praktisch geschieht das wohl kaum noch, ...

    Daher hatte ich ja auf den Unterschied zwischen Theorie und Praxis hingewiesen. ;) Und in der Praxis vermittelt dieses Amt nahezu keine Arbeitsstellen. Traurig, aber leider Fakt.


    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Vom Verschweigen einer Schwerbehinderung halte ich wenig und ist eine problematische Sache. Man verzichtet dann auf die damit verbundenen Vorteile wie z.B. Kündigungschutz, Zusatzurlaub, Steuervorteile u.a.

    Wieso verzichtet man damit per se und dauerhaft auf die damit verbundenen Vorteile? Klar, die ersten sechs Monate sollte man es nicht erwähnen, um in den Genuss des Kündigungsschutzes zu kommen, und hat dadurch logischweise auch keine Vorteile. Aber was spricht danach dagegen, es dann zu erwähnen und die Vorteile in Anspruch zu nehmen? Rechtlich sehe ich da kein Problem und im anfänglichen Verschweigen keine Verwirkung dieser Rechte. Du?


    Praktisch dagegen schon, wie oben geschildert wird es wohl vor Ablauf der sechs Monate einen oder mehrere Anfälle geben.



    Zitat

    Original geschrieben von Storki
    Ich empfinde es als unverantwortlich die Anfälle zu verschweigen...
    Wie sollen die Kollegen denn dann richtig reagieren wenn es passiert?


    Das bringt doch auch zusätzliche Sicherheit für deine Freundin!
    Nicht jeder Anfall ist schließlich "harmlos".....

    Das ist natürlich die andere Seite der Medaille.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer ........ Für den AG hat die Einstellung eines Schwerbehinderten ja auch Vorteile. Er muß ja eine gewisse Qoute an Schwerbehinderten beschäftigen, für jeden unbesetzten Schwerbehinderten-Arbeitsplatz entstehen ihm durch die fällige Abgabe auch Kosten.

    Dies gilt allerdings nicht bei kleinen "Krautern", sondern nur bei Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern!;) Im aktuellen Fall kommt es sicher auch auf die Art der Behinderung an. Im Bereich der Floristik sind Arbeitgeber wahrscheinlich eher gewillt, jemanden einzustellen, der "nur" das Merkzeichen G oder AG im SBA stehen hat!? :cool:

  • Merkzeichen sind B & G . Viele Floristikbetriebe suchen halt auch Mitarbeiter die mal eben zum Großmarkt fahren können. Führerschein ist ja leider nicht vorhanden.


    Ich kann ja auch auf der anderen Seite die Arbeitgeber verstehen, ist halt alles nicht so leicht.

  • Den Arbeitgebern kann man es ja selten Recht machen!? Und für nen Rentenantrag ist es sicherlich noch zu früh?! Aber um über solche Sachen zu diskutieren, sind wir hier im falschen Forum!;)
    Da bleibt nur die Hoffnung, dass Deine Freundin mal einen verständnisvollen Chef findet, oder bei einem riesigen Unternehmen unterkommt!:)

  • man sollte sich mal eins überlegen:
    angenommen man verschweigt die krankheit und bekommt es mit irgendwelchen hammer-medikamenten auch hin, anfälle zu verhindern bis die probezeit rum ist.


    will man wirklich in einem unternehmen arbeiten, das einen vielleicht garnicht will? der arbeitgeber und die kollegen können einem das leben zur hölle machen... will man das?


    ich würde das vorstellungsgespräch normal beenden. kommt dann eine zusage für den job, würde ich das thema ansprechen. lehnt er dann ab, weiss derjenige, dass es nicht an der quali gelegen hat und dass leute mit anfällen schlicht unerwünscht sind.
    sicher kann man dann auch den rechtsweg gehen und sich den arbeitsplatz erstreiten. aber will man wirklich wo arbeiten wo man nicht erwünscht ist?


    von daher sollte man IMHO spätestens nach einer zusage mit offenen karten spielen.
    ich persönlich halte nicht viel davon, sich einen arbeitsplatz erstreiten oder erzwingen zu wollen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ich persönlich halte nicht viel davon, sich einen arbeitsplatz erstreiten oder erzwingen zu wollen.


    Das ist ja auch gar nicht möglich. Das AGG sieht in diesen Fällen Schadensersatz (Kosten für neue Bewerbung o.ä.) und eine Entschädigung von höchstens drei Monatsgehältern vor (§ 15 AGG).

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