Mich beschäftigt die Einweisung einer älteren Dame in ein Krankenhaus. Zunächst wusste niemand Bescheid, was vorgefallen war, inzwischen steht aber fest, dass der Pflegedienst die Überführung aufgrund einer Erkrankung (kein Notfalleinsatz) veranlasst hatte.
Das ungewöhnliche:
Nach einigem Stochern im Dunkel stellte sich heraus, dass eine ärztliche Einweisung mit Diagnosestellung existiert. Die Frau war aber nicht in der Praxis der Ärztin und die Ärztin nicht bei der Frau. Nicht mal aus der Ferne hatten sich beide gesehen. Die Einweisung erfolgte auf eine telefonische Anforderung durch den Pflegedienst. Die Diagnose ist mir leider nicht bekannt. Die Frau war aber nicht wegen einer andauernden Erkrankung in ärztlicher Behandlung, so dass es sich zwingend um eine Erstdiagnose handeln muss.
Jetzt frage ich mich natürlich, wie so etwas möglich sein kann. Ich halte es für unverantwortlich, wenn ein Arzt aufgrund telefonischer Symptomschilderung einen Patienten in ein Krankenhaus einweist, wenn er ihn vorher nicht einmal gesehen hat - und zwar unabhängig davon, ob die Diagnose richtig ist oder nicht. Bei einigen Erkrankungen hielte ich eine telefonisch Diagnosestellung - mit Einschränkungen - durchaus für denkbar. Aber eine solche Diagnose zur Grundlage einer Krankenhauseinweisung zu machen?
Ist das so zulässig? Oder wundere ich mich über etwas, das in Zeiten schwindender Arzthonorare längst zur täglichen Praxis gehört?
Frank