Computer verkauft - nichts als Ärger, was tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von JeGe
    Sorry, aber irgendwie zweifele ich jetzt an deiner Glaubwürdigkeit -> weil du auf einmal 'weich' wirst obwohl du von Anfang an felsenfest behauptet hast, das mit dem Mac alles tiptop i.O. war (ist). Und jetzt lässt du dich von so 'nem Rechtsverdreher (Winkeladvokat) weichkochen? :flop:


    Es war alles absolut in Ordnung, allerdings ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    ...allerdings ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand!


    Ach so, du bist Atheist. Sorry, wusste ich nicht. Denn wenn du kein Atheist wärst, würdest du vor Gericht gewinnen.


    Ich für meinen Teil bin hier raus.


    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Es war alles absolut in Ordnung, allerdings ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand!


    Damit hast du leider recht.
    Ich kenne auch solche Situationen, wo man lieber nur noch seine Ruhe haben will...


    Allerdings würde ich wirklich zumindest die Bilder verlangen, bzw dann auch das Gerät selber haben wollen, wie hier ja auch schon mehrfach vorgeschlagen worden ist.
    "Einfach so" 100€ überweisen würde ich auf keinen Fall!!!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Mach dir doch nicht soviele Gedanken. Frag pro Forma mal bei deiner RSV nach, ob sie die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen und dann lass den Käufer mit seinen Forderungen erstmal kommen...
    Hinfahren und verhandeln würde ich auf keinen Fall. Er hat ja den Vorschlaghammer bzw. Anwalt ausgepackt. Ist meiner Meinung auch nicht so die feine und zuvorkommende Art.
    Irgendwas überweisen auf keinen Fall...

  • Zitat

    Er hat ja den Vorschlaghammer bzw. Anwalt ausgepackt. Ist meiner Meinung auch nicht so die feine und zuvorkommende Art


    Das ist es allerdings genau, was ich auch etwas komisch finde :eek:


    Jeder "normale" Käufer, der einen wirklich beschädigten Artikel auspackt, der würde im aufgebrachten Gemütszustand sofort eine mehr oder weniger bitterböse E-Mail an der Verkäufer schicken.


    Das hier jemand direkt einen Anwalt zur Stelle hat (der sich dieser Sache auch sofort annimmt ohne zu fragen, was denn der 1. Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer ergeben hätte), lässt mich eher auf ein abgekartetes Spiel zwischen Käufer und Anwalt schließen.


    Hast Du den RA-Namen mal gegoogelt? Vielleicht taucht er ja im Internet als eine Art schwarzes Schaf seiner Zunft auf ;-)


    Ich würde da auch nicht vorschnell 100 € in den Wind schießen, sondern erstmal mit der RSV telefonieren.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Der RA monierte noch, es würde ein Akku für die Tastatur fehlen. Ich weiß genau, dass ich 4 anstatt 3 Akkus versendet habe, würde ihm aber noch einen Akku schicken, habe genug davon, könnten mir dadurch und durch die Zahlung von 100 Euro Nachteile entstehen?


    Die Ganze Geschichte klingt leider wirklich immer unglaubwürdiger.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    ...
    Die ... Vermutungswirkung des § 476 BGB während der ersten sechs Monate ab Gefahrübergang setzt einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 I 1 BGB, also den Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer voraus. ...


    Ich hatte geahnt, dass es irgendwo noch einen Haken gibt. Wahrscheinlich ist in den letzten zehn Jahren mehr am BGB gewerkelt worden, als in den Hundert Jahren davor ...


    Frankie


  • Ich finde es auch seltsam! Am Tag der Ankunft hat der Käufer mir eine ruhige sachliche E-Mail geschrieben mit der Bitte, den Rechner aus Kulanz zurückzunehmen! Selbiges hätte er auch gemacht, als er sein Notebook verkauft hat und ihm der Käufer offerierte, dass das Display defekt sei.


    Wenn ich dem nicht nachgeben würde, müsste er leider zum dritten Mal in diesem Jahr seinen Anwalt bemühen.


    Ich habe dann ganz sachlich geantwortet, dass alles voll funktionsfähig gewesen sei und der Schaden erst auf dem Versandweg entstanden sein müsste.


    Dann kam das Schreiben seines Anwaltes.


    Eigentlich wollte ich die Schilderung des Falles sehr allgemein halten, da ich mir nicht sicher war, ob ich rein rechtlich überhaupt darüber berichten darf! Nicht, dass mir durch eine öffentliche Schilderung Nachteile welcher Art auch immer entstehen.


    Vielleicht kann der ein oder andere User meine Unruhe bei der Androhung eines Prozesses verstehen, ich stand bis dato noch nie vor Gericht!


    Mit der Rechtschutzversicherung konnte ich heute nicht telefonieren, wir haben ein 9 Wochen altes Baby, einen großen Hund, Handwerker im Haus und dazu habe ich beruflich gerade im Saisongeschäft unheimlich viel zu tun - daher würde ich diese Sache gerne abschliessen. Und mir notfalls meine Ruhe auch erkaufen, obwohl ich meiner Meinung nach absolut im Recht bin.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Dann lass dir zunächst aussagekräftige Fotos von den Mängeln zuschicken, unter gleichzeitiger Versicherung des Käufers, dass diese Fotos das von dir gelieferte Gerät wiedergeben und einem Hinweis auf den Straftatbestand des § 263 StGB.


    PS: Mit der (häufig unbegründeten) Angst der nicht juristisch vorbelasteten Bevölkerung vor juristischen Schritten wird sehr, sehr viel Geld gemacht.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hi


    das mit dem "Freikaufen" kann ich verstehen. Man will halt einfach seine Ruhe haben.


    Heutzutage muß man bei Anwaltspost wirklich abgebrüht sein, das ist auch viel heiße Luft, Bluff und Drohung.


    Ich würde es darauf ankommen lassen. Die Kosten sind doch bei <600 EUR Streitwert überschaubar. Soll er doch klagen! Am besten noch dazu auffordern, also in die Offensive. Das wird die Gegenseite verunsichern.


    Bis dahin kann man ganz entspannt sämtliche Post von ihm oder seinem Anwalt ad acta legen. Nicht reagieren, einfach ignorieren. Erst wenn etwas vom Gericht kommt, ist eine Reaktion erforderlich.


    Ich hatte auch mal so einen Spinner, der hatte ein Auto von mir gekauft, und Tage später kam ein Brief, daß er 1.500 EUR Schadenersatz fordert und mit Anwalt droht, weil das Fahrzeug auf dem Dach ein kleines Dellchen hatte.


    Ich habe dann geantwortet, daß ich nichts zahlen werde, und daß der Schaden passiert sein muß, als das Fahrzeug in seinem Besitz war. Im Übrigen hatte er es vor dem Kauf bei strahlendem Sonnenschein 30 Minuten lang genauestens beäugt.


    Ich habe von dem Kerl nie wieder etwas gehört. Das am Rande zur Aufmunterung.



    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

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